Thailändisch lernen

Pattaya Führerschein und Helmkontrollen

        #91  

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@ Atze

Ich bin vor Jahren mal von BKK nach Wien geflogen, bekam das Auto eines Östereichischen Freudes geliehen und fuhr damit mnach Deutschland. Da ich mir nicht sicher war, ob ich das als Deutscher mit einem Auto mit Österreicher Zulassung überhaupt in D fahren darf, bat ich einen Freund mal nachzufragen ob dies Legal ist. Und siehe da, es war legal aber nur weil ich meinen gemeldeten Wohnsitz in Thailand hatte. Hätte ich meinen Wohnsitz in D gehabt, hätte ich mich strafbar gemacht.
diese aussage würde ich gene mal sehen, wo sie schwarz auf weiß in der verkehrsrordnung steht. ich kann mir nicht vorstellen, wenn ich in deutschland wohne, kein schweizer fahrzeug führen zu können wenn ich besuch hätte.

Das Ganze war vor etwa 12 Jahren. Fakt war, daß FZ Versicherungen in Ö billiger waren wie in D. Wenn es dann legal wäre daß ein Deutscher mit einem KFZ mit Ö Zulassung in D rumfährt würde ja jeder Deutsche sein KFZ in in Ö zulassen (Das war die Aussage der Polizei)

Von der Schweiz war nicht die Rede

Wenn Du wirklich die Paragraphen wissen willst musst Du noch ain paar Wochen warten, da wir ich und der Kumpel der damals beim ADAC nachgefragt hat für die nächsten 6 Wochen auf den Phils Urlaub machen.
Ich mach mir aber nur die Arbeit das auszugraben wenn Du mir eine PM schickst.
 
        #92  

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Member hat gesagt:
diese aussage würde ich gene mal sehen, wo sie schwarz auf weiß in der verkehrsrordnung steht. ich kann mir nicht vorstellen, wenn ich in deutschland wohne, kein schweizer fahrzeug führen zu können wenn ich besuch hätte.

Im Kraftfahrzeugsteuergesetz.
Danach sind grundsätzlich auslänländische Fahrzeuge in D steuerpflichtig.
Ausgenommen nach 3 Nr.13 sind Ausl. PKW ...... Die nur vorübergehend in das Inland gelangen (1Jahr), die Steuerbefreiung entfällt wenn .....das Fahrzeug von einer Person benutzt wird die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.


Somit Deutscher der schweitzer Pkw in D fährt begeht Steuervergehen gem 1 Kraftfahrzeugsteuergestz.
 
        #93  

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Member hat gesagt:
@ Atze



Das Ganze war vor etwa 12 Jahren. Fakt war, daß FZ Versicherungen in Ö billiger waren wie in D. Wenn es dann legal wäre daß ein Deutscher mit einem KFZ mit Ö Zulassung in D rumfährt würde ja jeder Deutsche sein KFZ in in Ö zulassen (Das war die Aussage der Polizei)

Von der Schweiz war nicht die Rede

Wenn Du wirklich die Paragraphen wissen willst musst Du noch ain paar Wochen warten, da wir ich und der Kumpel der damals beim ADAC nachgefragt hat für die nächsten 6 Wochen auf den Phils Urlaub machen.
Ich mach mir aber nur die Arbeit das auszugraben wenn Du mir eine PM schickst.

Für die Schweiz hat die ganze Geschichte hat keinen Bezug zur Verkehrsordnung, sondern zum Zollrecht.

Schuld daran ist der Zollkodex der EU, der seit dem 1. Januar 1994 gilt. Danach dürfen nicht EU-zugelassene Fahrzeuge im Gebiet des Binnenmarktes nur unter engsten Voraussetzungen von EU-Ansässigen benutzt werden

Wie das ganze dann mit Österreich funktioniert kann ich leider nicht sagen.
 
        #94  

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lahu, deine aussagen sind widersprüchlich. erst sagst du es ging um ein kurzfristig geliehenes ausländisches fahrzeug(und da bin ich mir sicher, dass ich das mit der erlaubnis des halters kurzfristig fahren darf), dann argumentierst du wegen der versicherung.

das ich als deutscher, ohne wohnsitz im ausland, mein fahrzeug dort weder anmelden noch versichern kann ist doch glasklar. ich glaube immer noch nicht, dass man sich strafbar macht als deutscher kurzfristig ein geliehenes fahrzeug in deutschland zu fahren das aus dem ausland ist, auch vor 12 jahren nicht.

wenn dies so wäre, dann hätte jeder kfz verleiher wohl eine ausnahmeregelung, da diese fälle zu tausende auftretten. ich komme aus der versicherungsbranche und habe von deiner aussage noch nie etwas gehört.



nanuk, völlig am thema vorbei.

hier geht es einzig und alleine darum kurzfristig in deutschland ein fahrzeug zu fahren, dass einem nicht gehört und in einem anderen land angemeldet ist und sonst nichts.
 
        #95  

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In Österreich muss das Auto in dem Bezirk bzw. der Stadt angemeldet werden wo ich meinen Hauptwohnsitz habe.
Wenn ich meinen Hauptwohnsitz in Deutschland habe dann melde ich es eben dort an.

Wenn ich aber aus Deutschland ein Auto nach Österreich importiere und um zB. die "Nova" (Normverbrauchsabgabe)
zu sparen meinen Hauptwohnsitz zum Schein in Deutschland angebe, dann mache ich mich strafbar.
(wegen Steuerhinterziehung).

Kann mir kaum vorstellen das ich in Österreich (oder Deutschland) kein Kfz mit Schweizer Zulassung lenken darf.
Was wenn es ein Leihwagen ist? Macht doch keinen Sinn...gültigen Führerschein muss ich besitzen :cool2:

sawasdee frank69
 
        #96  

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ALso darum geht es doch gar nicht. Wenn ich mit meinem Auto (CH-Kennzeichen) Atze in Deutschland besuche, darf der doch mit meinem Auto fahren.
 
        #97  

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Atze, Du hast Recht mit der Versicherung hat es nix zu tun es geht da um die Steuer.

Es ist zwar irgendwie Blödsinn aber so steht es geschrieben:

§ 3 KraftStG: Ausnahmen von der Besteuerung

...
13. ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;

Mit anderen Worten heißt das:

- Ein Deutscher mit Wohnsitz im Ausland darf mit seinem oder eben geliehenen ausländischen Fahrzeug in D fahren.
- Ein Deutscher mit Wohnsitz in D darf kein FREMDES Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen fahren.

Gäbe es diese Regelung NICHT, könnte ich (Deutscher mit Wohnsitz in D) zur Umgehung der deutschen Kraftfahrzeugsteuer mein Fahrzeug auf den Namen eines ausländischen Strohmannes in einem Billig-Ausland zulassen.
 
        #98  

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sorry, dass ist doch quatsch.

über was reden wir hier? steuerschlupflöcher um kfz steuer zu umgehen oder die möglichkeit ein fahrzeug eines anderen staates hier in deutschland kurzfristig lenken zu können! das war dein post und darauf beziehe ich mich.

klinke mich hier aus, habe besseres zu tun.
 
        #99  

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......auch wenn Du dich ausklingst, Du darfst als Deutscher gem. Kraftfahrzeugsteuergesetz auch nicht nur kurzfristig einen Pkw welcher in einem anderen Staat zugelassen ist in D fahren. Die gesetzliche Grundlage steht oben und über Sinn und Unsinn kann man diskutieren es ändert aber nichts.
 
        #100  

Member

13. ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;

Und wo steht da, dass ein Deutscher kein Auto mit einem, sagen wir mal CH, Nummernschild fahren darf?
 
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