Thailändisch lernen

Pattaya Führerschein und Helmkontrollen

        #101  

Member

Das Ganze ist nicht auf meinem Mist Gewachsen. Ich finde es auch Quatsch, aber es ist halt mal ein Deutsches Gesetz - ob das jetzt jemand von Euch gut findet oder nicht. Ich habe Euch lediglich darauf hingewiesen.
Ich lass es jatzt auch damit gut sein.

Schönen Tag noch.
 
        #102  

Member

Member hat gesagt:
Das Ganze ist nicht auf meinem Mist Gewachsen. Ich finde es auch Quatsch, aber es ist halt mal ein Deutsches Gesetz - ob das jetzt jemand von Euch gut findet oder nicht. Ich habe Euch lediglich darauf hingewiesen.
Ich lass es jatzt auch damit gut sein.

Schönen Tag noch.

Und genau wegen solchem Quatsch und ähnlichem kann und will ich nicht mehr in diesem sogenannten "Rechtstaat" leben.
:lmaa:
Dann lieber in einem korrupten Königreich!
Ich liebe mein Thailand!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
        #103  

Member

doch noch mal kurz, ich kann diese falschbehauptung von nanuk so nicht stehen lassen.

zeige es mir doch mal wo es steht und poste nicht solche unwahrheiten mit bezug auf paragraphen die sich auf die besteuerung eines kfz berufen. ich frage mich was der quatsch soll?

13. ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;

darauf beziehst du dich. bist du leseresistent? wo steht bitte ein deutscher darf kein im ausland zugelassenes kfz kursfristig führen? ich kann nichts endecken, da hilft auch dir rote farbe nicht! steuerberfreiung ist das schlagwort in dem paragraphen und sonst nix. ich fasse es echt nicht mehr.:bang:

lahu, du genauso. nur heiße luft mit dem gesetzauszug, von deinem eigentlichen post meilenweit entfernt. nochmals, deine interpretation des textes ist falsch.

keiner von euch beiden kann bis jetzt diese aussage klar und deutlich beweißen.
 
        #104  

Member

An dieser Stelle möchte ich einmal eine Info einstreuen, die evtl. vielen hier noch nicht bekannt ist. Sie betrifft eigentlich nur Expats bzw. Personen, die sich dauerhaft in Thailand aufhalten. Nach spätestens einem halben Jahr verliert der internationale Führerschein sein Gültigkeit und man muss den Thai Führerschein machen / nachweisen. Ich weiß, dass dies in der Regel keine Sau interessiert, aber wenn es mal vor Gericht landet, kann einem ein Strick draus gedreht werden. Entsprechend gehe ich gerade meinen Thai Führerschein an für weniger als 300 Baht Gebühr ;). Ist innerhalb eines Tages mit Prüfung erledigt.
 
        #105  

Member

Member hat gesagt:
An dieser Stelle möchte ich einmal eine Info einstreuen, die evtl. vielen hier noch nicht bekannt ist. Sie betrifft eigentlich nur Expats bzw. Personen, die sich dauerhaft in Thailand aufhalten. Nach spätestens einem halben Jahr verliert der internationale Führerschein sein Gültigkeit und man muss den Thai Führerschein machen / nachweisen. Ich weiß, dass dies in der Regel keine Sau interessiert, aber wenn es mal vor Gericht landet, kann einem ein Strick draus gedreht werden. Entsprechend gehe ich gerade meinen Thai Führerschein an für weniger als 300 Baht Gebühr ;). Ist innerhalb eines Tages mit Prüfung erledigt.

Vom Grundsatz her richtig. Im Gesetz steht aber er ist ein Jahr gültig, nicht ein halbes.
Ist aber in allen Ländern so. Als ich in die Schweiz gezogen bin, musste ich auch nach einem Jahr meinen deutschen Führerschein umtauschen in einen schweizer.
Zu dem anderen Problem. Wenn ich meinen Hauptwohnsitz in Deutschland habe, darf ich natürlich mein Fahrzeug nicht im Ausland zulassen und mit ausländischem Nummernschild fahren. Ein geliehenes Fahrzeug aus dem Ausland darf ich aber fahren. Auch hier gibt es Ausnahmen, bei einer Übersiedlung von einem Land zum anderen. Ich habe auch mein deutsches Auto mit in die Schweiz genommen. Ich musste es spätestens nach einem Jahr ummelden und mit schweizer Kennzeichen fahren.
Umgekehrt ist es auch so. Auf Dauer darf ich natürlich kein Fahrzeug mit ausländischem Führerschein fahren, aber kurzfristig ( bis 1 Jahr) darf ich das durchaus.
Das hat auch nichts mit den Steuergesetzen zu tun. Natürlich ist der deutsche Staat daran interessiert, dass die Fahrzeuge, die auf Dauer in Deutschland fahren, auch in Deutschland versteuert werden. Das führen von Fahrzeugen mit ausländischer Zulassung ist erlaubt unter Beachtung der Gesetzeslage.
Die aufgeführten Gesetze regeln nur die Versteuerung ausländischer Fahrzeuge.
 
        #108  

Member

Member hat gesagt:
...Wenn ich meinen Hauptwohnsitz in Deutschland habe, darf ich natürlich mein Fahrzeug nicht im Ausland zulassen und mit ausländischem Nummernschild fahren...

Hallo!
Meines Wissens ist es nicht möglich, nur einen Zweitwohnsitz in Deutschland zu haben. Das bedeutet, dass wenn du in Deutschland gemeldet bist, dies immer ein Hauptwohnsitz (in Deutschland) ist. Einen zweiten Hauptwohnsitz hast du dann dort, wo du wohnst und arbeitest, z.B. Zürich in der Schweiz. Dort muss du dann auch dein Auto anmelden. Es geht dann nämlich nach dem "Lebensmittelpunkt" (Arbeit und Aufenthaltsdauer).
Gruß
 
        #109  

Member

Member hat gesagt:
Seltsam, dann hätte ja meine Quelle (deutsche Botschaft) unrecht mit ihren 6 Monaten...

Du hättest besser die thailändische Botschaft anschreiben sollen. Ich habs getan;-) Zwar schon länger her, die Rechtslage scheint sich aber nicht geändert zu haben.

Ich habe meine Einlassung zu deiner Anmerkung bewusst kurz gehalten, weil diese inhaltlich absolut korrekt und als Hinweis auch angebracht ist. Nur die Gültigkeitsfrist, auch wenn Thais das Problem eher pragmatisch angehen, sollte schon rechtsverbindlich wiedergegeben werden. Nimms mir bitte nicht übel...
 
        #110  

Member

Member hat gesagt:
Hallo!
Meines Wissens ist es nicht möglich, nur einen Zweitwohnsitz in Deutschland zu haben. Das bedeutet, dass wenn du in Deutschland gemeldet bist, dies immer ein Hauptwohnsitz (in Deutschland) ist. Einen zweiten Hauptwohnsitz hast du dann dort, wo du wohnst und arbeitest, z.B. Zürich in der Schweiz. Dort muss du dann auch dein Auto anmelden. Es geht dann nämlich nach dem "Lebensmittelpunkt" (Arbeit und Aufenthaltsdauer).
Gruß

Du hast Recht. Es gibt aber wieder Ausnahmen.
Ausländische Arbeitnehmende und ausländische Studierende, also Personen, welche ihren Wohnsitz im Zollausland haben, jedoch in der Schweiz studieren oder arbeiten, dürfen ihr ausländisches Fahrzeug mittels einer so genannten Form. 15.30-Bewilligung auch in der Schweiz fahren. Die Bewilligung muss bei der ersten Einfuhr beantragt werden (Art. 164 Abs. 2 ZV). Die Gebühr für diese Bewilligung beträgt CHF 25.–. Sie ist zwei Jahre gültig. Nach dieser Zeit werden die Wohnsitzverhältnisse mittels eines Fragebogens (Form 15.20) überprüft.
 
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