Thailändisch lernen

Info Welche Versicherung übernimmt verbindlich die Kosten für Quarantäne & Co. bei Test "positiv am 5./6. Tag" ?

        #1  

Member

Ausgangsvoraussetzungen:
- Person ist geboostert (3x) oder eine anerkannt gleichwertige Kombination aus genesen+geimpft
- bis auf den 72-Stunden-PCR-Test hält man sich die Woche vor Abflug "vom Leben fern" um die Chance eines positiven Tests am 1. Tag auf ein extremes Minimum zu reduzieren

Reiserücktrittsversicherung:
Braucht man eigentlich nicht. Warum?
Flug & Hotel wurden gleich von Anfang an flexibel und verschiebbar gebucht. Mehrkosten dafür sind in Kauf zu nehmen, eine RRV ist bei Weitem teurer.

Reiseabbruch-Versicherung/Auslandsreisekrankenversicherung???
- Test positiv am Tag 6 und Aufforderung zur Quarantäne (14 Tage, angenommenes Maximum)
- es entstehen Kosten von ca. 140.000 Bt (ca. 3770 €)

Welcher Schaden könnte entstehen?
- Ansteckungsgefahr im Urlaub (ok, darum solls in diesem Thread nicht gehen, da gibt es bereits genügend andere)
- verlorene Zeit (hält sich in überschaubaren Grenzen, da man dann ja krank geschrieben ist. Somit gehen keine Urlaubstage verloren oder zumindest nicht allzu viele.)
- Quarantäne-Kosten (bis zu. o.g. Summe)

Welche Versicherung übernimmt diese Kosten zuverlässig? Wie sind eure Erfahrungen dazu? (Bitte möglichst mit Quellenangabe)

Achtung, das ist jetzt menschlich nicht meine persönliche Meinung:
Wenn man es mit entsprechender mathematisch abwägender Kaltschnäuzigkeit betrachtet, ergibt sich folgendes Szenario für 3 bzw. 5 Wochen Thailand:
*Buchung - Flug/Hotel flexibel
*Ankunft Thailand - Tag 1 (Test negativ)
*5 Tage - normaler Urlaub (mit allem, was derzeit erlaubt/möglich ist)

und dann entweder
Tag 6 - Test negativ; der Urlaub wird wie geplant fortgesetzt
oder
Tag 6 - Test positiv; ab in Quarantäne - man wird krank geschrieben, die Versicherung (welche?, darum geht es hier!) zahlt den Aufenthalt - nach spät. 14 Tagen Entlassung - man hängt jetzt den Urlaub "einfach" hinten dran

Funktioniert natürlich eher nur in einem Angestellten/Beamten-Verhältnis. Als Selbstständiger ist man da meist außen vor.
Was meint ihr dazu?

LG Don.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #2  

Member

Zwei verschiedene Szenarien die du darstellst...

Man ist mit Symptomen positiv:
Normale AKV übernimmt die Kosten.
Ich bin z.b. bei der Halleschen 12,50€/Jahrespolice.
Urlaubstage würde ich angerechnet bekommen, da AU.

Man muss symptomfrei in staatlich angeordnete Quarantäne.
Meine, sowie die Meisten AKV zahlen keinen Cent.
Der Urlaub wird in Deutschland nicht "erstattet".

Zum Abdecken dieser Kosten gibt es zahlreiche Infos hier im Forum.
 
        #3  

Member

Habe ich heute abgeschlossen.

Die Versicherung bezahlt wenn man Covid Positiv ist , das Quarantäne Hotel.
Und Flugumbuchungen oder Neubuchung Rückflug, Stornogebühren für bereits gebuchte Hotels oder anderweitige Flüge.
Man kann den Betrag aussuchen was man absichern möchte, der für jede einzelne Reise gilt in dem einen Jahr.

Der Link ist quasi Freundschaftswerbung, wenn das ok ist liebe Admins.
Wenn nicht bitte entfernen.

Ich finde es lohnt sich halt wenn man positiv getestet wird. Kosten sind bei Deckung 4000€
129€ pro Jahr.

ADAC Reiserücktrittsversicherung
 
        #5  

Member

Member hat gesagt:
... Man muss symptomfrei in staatlich angeordnete Quarantäne.
Meine, sowie die Meisten AKV zahlen keinen Cent.
Der Urlaub wird in Deutschland nicht "erstattet"...
Man ist NICHT symptomfrei - man ist nachweislich positiv getestet. Damit kann man sich also dort krank schreiben lassen.

und natürlich werden bei Krankschreibung im Urlaub die "verlorenen" Tage in Deutschland erstattet! ----> § 9 BUrlG
 
        #6  

Member

Member hat gesagt:
Man ist NICHT symptomfrei - man ist nachweislich positiv getestet. Damit kann man sich also dort krank schreiben lassen.

und natürlich werden bei Krankschreibung im Urlaub die "verlorenen" Tage in Deutschland erstattet! ----> § 9 BUrlG


du hast es verstanden 🙋
dein Sitznachbar im Flugzeug ist positiv getestet, klar, du bekommst, symptomlos,
eine AU 👍
Bekommst du nicht, aber wanderst trotzdem in Quarantäne.
Und auch wenn positiver Test ohne Symptome, keine AU.
Kein Anspruch auf Urlaubsersatz.
 
        #7  

Member

So sollte es jeder verstanden haben:
Test positiv = Möglichkeit!!! zur Krankschreibung = Urlaubsanspruch bleibt erhalten

(alle die es nicht erkennen, fliegen nach der Quarantäne halt mit dem nächsten Flieger heim) ;-) - damit wäre dieses Thema schonmal abgefrühstückt.

In diesem Thread soll es lediglich um "zahlungsbereite" Versicherungen gehen, welche im Falle einer Quarantäne ab Tag 6 auch zuverlässig zahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #8  

Member

Bin gerade in Patong und war nach dem zweiten Test pos. Großer Mist. Das Hotel wird informiert und du wirst mit einem sterilen Wagen abgeholt und in meinem Fall ins Best Western Hotel in Quarantäne gesteckt.
Die Rechnung: Room Night for Quarantine with Full Board for 7 Nights = 17500
Docctor Certifikate = 1100 Macht zusammen 18600 inkl. taxes etc.
So steht es auf meiner Rechnung. (Allerdings steht keine Währung drauf, man hat mir aber versichert das es THB sind und keine € oder $ ) Ich werde versuchen, mich am 5. Tag freizutesten. Fühle mich topfit.
 
        #9  

Member

Sorry, um beim Thema zu bleiben: Meine Auslands KV von der DVK übernimmt Quarantänekosten. Wenn man mit Symptomen, also krank, in Quarantäne kommt, muss eigentlich jede KV die Kosten übernehmen. Es wird auf dem Entlassungsformular auch abgefragt, was es für Beschwerden gab. Ich habe allerdings bei der Einreise nur meine Covid-Versicherung von Emirates (AIG) angegeben. Da ist der ganze Mist mit 175000 $ abgesichert. War im Ticketpreis enthalten. Neuerdings soll man bei der Beantragung des Thai Passes eine Versicherung mitbuchen können. Soll 1700 THB kosten. Genaueres weis ich dazu aber nicht.
 
        #10  

Member

Member hat gesagt:
und natürlich werden bei Krankschreibung im Urlaub die "verlorenen" Tage in Deutschland erstattet!
So sicher ist das dann eben nicht..

Was passiert wenn ich während meines Urlaubs in die Quarantäne muss? Kann ich dann verlangen, dass mein Urlaub nachgewährt wird?​

Diese Frage ist noch nicht abschließend geklärt. Einige Arbeits- und Landesarbeitsgerichte haben entschieden, dass anders als im Fall der Erkrankung der ausgefallene Urlaub nicht nachzugewähren ist.
Ob das BAG den Grundsatz aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz, dass Urlaub der Erholung dient und eine coronabedingte Quarantäne dazu führt, dass Urlaub als nicht gewährt gilt, ist offen.
 
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