Thailändisch lernen

Rundreise meine 1. Asien-Reise 2/2019 (LOS - Philippinen) mit vielen Anfänger-Fehlern, Teil 2

        #42  

Member

Member hat gesagt:
Warum kann ich den Link nicht öffnen?


Der Bericht ist im Member Bereich. Dafür bist du glaube ich noch nicht freigeschaltet.


Gruß Pelle
 
        #43  

Member

Member hat gesagt:
Erstmal lüge ich nicht!
Es stimmt eben nicht alles was du geschrieben hast! Es muss auch nicht persönlich werden, das ist das was du daraus machst...
Ich werte dich oder deine Argumentatiuon auch nicht ab! Es sind eben nur ein paar Denkfehler drin, und das hab ich angemerkt, mehr nicht.
Ob dich das nervt oder nicht, ist ne Frage wie du mit Kritik umgehst.

Ich kenne den Unterschied zwischen Vermögen und Einkommen sehr wohl. Da brauchst ja auch nicht gleich persönlich werden! ;)
Keiner sprach davon dass du etwas ruhen lassen musst! Das zeugt einfach nur davon dass da ein Irtum deinerseits vorliegt, das habe ich angesprochen, hat dir aber ja nicht gepasst.

Krasse Fehlinformationen? Steuerlicher Lebensmittelpunkt ist entscheidend! Ein bestehender Wohnsitz in D erfüllt diesen steuerlichen Aspekt jederzeit zu 100%!!
Was irgendein Gesetz im Ausland ermöglicht, ist unerheblich wenn du auf Grund deines steuerlichen Lebensmittelpunkt oder deiner steuerlichen Veranlagung immer noch in deinem Heimatland steuerpflichtig bist!

Um in den Genuß ausländischer Steuergesetze zu kommen musst du erstmal D loswerden!
Gewerblich easy, als privater nicht mal so eben.
Beides aber möglich. DANN gelten für dich steuerliche Begünstigungen im Ausland.

Also entweder Company im Ausland, oder als privater, keinen steuerlichen Lebensmittelpunkt mehr in D!

Glaub mir, der deutsche Staat ist sehr kreativ um das auszulegen bzw. dir das anzuhängen....

Solche Aussagen wie "blabla, keine Aussage"

kannst dir sparen, ich frage mich wieviel Erfahrung du im internationalen Steuerrecht du hast....
Ansonsten würdest du so etwas nicht posten....

Ich hab das alles durch...
Ich finde deine Infos für mich sehr interessant.
 
        #44  

Member

Member hat gesagt:
der zockt mit Optionsscheinen über einen deutschen Online Broker und zeigt dem FA den Stinkefinger
Auf Aktiengewinne oder Gewinne mit Optionen oder Optionsscheinen zahle ich auch keine Steuern. Es ging lediglich um die Besteuerung der Dividenden.

Ich könnte die eventuell auch zurückfordern, müsste dazu aber einige Angaben machen, die ich mich machen möchte. Z.b. festen Wohnsitz... Ich habe keinen festen Wohnsitz bzw. kann diesen nicht nachweisen, da ich dem Vermieter das Geld in Cash jeden Monat in die Hand drücke ohne Mietvertrag oder sonstige Belege.
 
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