Member hat gesagt:
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich damit wieder zurück fliege?
Dank
@wumme bin ich jetzt hier rein gestolpert.
Mir persönlich ging es damals eigentlich nur darum, es einmal anzutesten, wie der ganze Ablauf mit der VAT funktioniert. Das hatte ich in dem von Wumme verlinkten Beitrag auch so geschrieben.
Zu deiner eigentlichen Frage: Wenn du Waren oberhalb der Freigrenze über den grünen Ausgang nach Deutschland einführst, handelst du dir wahrscheinlich eine Arschkarte ein. Nimmst du dein Fone wieder mit ins Ausland und kommst zurück, hat der Zoll immer die Handhabe, von dir den Nachweis zu verlangen, wo du das Gerät gekauft hast und es unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung. So könnte es dir theoretisch auch nach 10 Jahren noch passieren, dass von dir verlangt wird, entsprechende Nachweise vorzulegen.
Ich habe mir gerade einmal die Mühe gemacht und beim Zoll angerufen (
035144834510) und die Dame war so nett und hat mich umfassend informiert. Wer seine Sachen legal eingeführt und angemeldet hat, kann, wenn er auf Nummer Sicher gehen will, ein Formular (033xxx) ausfüllen, das er dem Zoll bei Ausreise/Widereinreise und auf Nachfrage vorlegt.
Die Herkunft eines Fones kann wohl auch über die Seriennummer oder IMEI festgestellt werden. Das wäre jetzt der reine Formalismus.
Inwieweit das jetzt rechtliche Konsequenzen haben könnte, ist für mich nicht ganz durchschaubar, ich bin kein Rechtsanwalt. In der Rechtssprechung heißt es, dass es wegen Verjährung eine Unzulässigkeit der Nacherhebung einer Zollschuld gibt.
www.zoll.de