Thailändisch lernen

Zollkontrolle bei Einreise nach D

        #61  

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Member hat gesagt:
Mit "Deiner" Kontrollmethode bekommst Du aber quasi keinen einzigen Pädophilen dingfest gemacht, der strafbare Fotos von Kids auf seiner Cam im Ausland gemacht hat und die mit nach Hause bringen will.

Das mag sein, wobei ich allerdings bezweifele, dass wahllose Stichproben da sehr viel mehr Erfolg versprechen.
Letztlich halte ich die Suche nach solchen Bildern im Rahmen von Zollkontrollen am Flughafen ohnehin für Schwachsinn. Da wird nur viel Tamtam gemacht, um vorzugaukeln, dass man ja alles mögliche versucht, statt auf effektivere, aber leider auch teurere Alternativen zurückzugreifen.
 
        #62  

Member

...das mit dem Reisepass am Flughafen checken ist doch ganz einfach zu erklären,
der Reisepass gehört der Bundesrepublik Deutschland und nicht der Privatperson....oder liege ich da falsch
 
        #63  

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Member hat gesagt:
@xdrive: Halte einmal die Plausibilität ein. Die Ablehnung erfolgt auf einen unbegründeten Verdacht hin wodurch der Betroffene sich verdächtig macht. Prinzip von Ursache und Wirkung.
Was machst Du mit den Personen in einer Kontrolle, die tatsächlich irgendwas "Verbotenes" auf ihrer Cam oder laptop haben?
Die werden im Zweifel immer versuchen, dass der Zöllner keinen Zugriff auf ihre Daten/Bilder bekommt. Und sei es durch ein password, dass sie bei der Kontrolle nicht nennen möchten.

Oder andersrum: Wie soll ein Zöllner zwischen einem unbescholtenen Bürger mit aber einem (m.E.: erhöhten) Datenschutz-/Schutz der eigenen Privatsphäre-Bedürfnis und deswegen das password und/oder einem Padophilen vor Ort entscheiden, der gleich wohl seine strafrechtlich-relevanten Bilder mit einem password versehen hat aber beide wollen es anl. einer Kontrolle nicht dem Zöllner nennen...?
 
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        #64  

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Member hat gesagt:
Wie soll ein Zöllner zwischen einem unbescholtenen Bürger mit aber einem (m.E.: erhöhten) Datenschutz-/Schutz der eigenen Privatsphäre-Bedürfnis und deswegen das password und/oder einem Padophilen vor Ort entscheiden, der gleich wohl seine strafrechtlich-relevanten Bilder mit einem password versehen hat aber beide wollen es anl. einer Kontrolle nicht dem Zollner nennen...?
Ganz einfach: Er kann die gar nicht unterscheiden, weil es ohne einen begründeten Verdacht schlicht nicht möglich ist.
 
        #65  

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Ich wart jetzt nur drauf, dass jemand schreibt ein Koffer mit einem Vorhängeschloss kommt einer Haustür gleich und man braucht eine Durchsuchungsbefehl:mrgreen:
Denjenigen die glauben sie müssten nicht kooperieren, und die Zöllner in ihre Schranken zu weisen, wird man die weitere Vorgehensweise am Flughafen erläutern....mal sehen wer am längeren Hebel sitzt.

Apropo Reisepass Tirak100/not2bad - ich sprach nicht davon dass der kontrolliert wird - sondern warum man meine Daten ohne Verdachtsmoment mit der Fahndungsliste von Interpol abgleicht bzw. anscheinend abgleichen darf. Warum sollte also Laptop&Co unantastbar sein?
gelegentlich durch den (Fahndungs)Computer
 
        #66  

Member

Member hat gesagt:
Denjenigen die glauben sie müssten nicht kooperieren, und die Zöllner in ihre Schranken zu weisen, wird man die weitere Vorgehensweise am Flughafen erläutern....mal sehen wer am längeren Hebel sitzt.
... und das findest du gut, wenn ein Staat gegenüber seinen Bürgern per se am längeren Hebel sitzt?
Also ich möchte in so einem Staat nicht leben.

Aber noch bin ich da beruhigt, ich habe das mit dem "Nicht-Kooperieren" schon durch und so lang ist der Hebel hier Gott sei dank (noch) nicht.
 
        #67  

Member

Hallo
ich denke Morassi u ich wollten keine Massenhysterie ausloesen. Er wollte nur darauf aufmerksam machen was ihm wiederfahren ist. Ich komme schon einiges in der Welt herum und an fast jedem Internationalen Flughafen werden die Koffer durchleuchtet, auf nennen wir es mal sensible Gegenstände. Aber muss es wirklich sein das wir alles zeigen? Ok, alles was mit Kinderpornografie zusammenhaengt muss wie schon des oefteren erwaehnt mit aller haerte unterbunden werden. Aber wir werden doch schon bei all unseren Aktivitaeten irgendwie kontrolliert. Sei es wenn wir in Fra od Muc den Flieger besteigen od in Bkk/ Mnl durch die Emigration gehen. Geld an irgendwelchen Orten auf der Welt abheben od sonst noch was. Es ist glaube fuer alle beteiligten wichtig zu wissen welche Rechte u Pflichten wirin so einem Fall haben. Ich habe es ja schon in meinem ersten Bericht erwähnt das sich hoffentlich einer im Forum mit einer solchen Rechtslage auskennt.
By the way, all die schoenen Beitraege werden auch gefiltert und koennen entsprechend nachverfolgt werden. Abervdasvsoll eine Diskussion nicht beenden.
Hoffe das wir hier auf einen gemeinsamen Nenner kommen.
 
        #68  

Member

Member hat gesagt:
...
Also ich möchte in so einem Staat nicht leben.

Du wohnst in so einem Staat

und das findest du gut, wenn ein Staat gegenüber seinen Bürgern per se am längeren Hebel sitzt?
Um das Allgemeinwohl und die Sicherheit vieler zu gewährleisten Ja - zu 100%

Dass es auch Auswüchse annehmen kann die ich persönlich auch nicht gut finde liegt auf der Hand. Ist aber IMO das kleinere Übel.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #69  

Member

Member hat gesagt:
... By the way, all die schoenen Beitraege werden auch gefiltert und koennen entsprechend nachverfolgt werden. Abervdasvsoll eine Diskussion nicht beenden. ...
Ist das nicht der Sinn einer öffentlichen Diskussion in einem Forum?
 
        #70  

Member

Member hat gesagt:
Ganz einfach: Er kann die gar nicht unterscheiden, weil es ohne einen begründeten Verdacht schlicht nicht möglich ist.
In K.P. Text ist die Rede von Anhaltspunkten... Und tatsächliche Anhaltspunkte münden erstmal in einen Anfangsverdacht. Ein Anfangsverdacht ist gegeben, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen. Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte sind dann gegeben, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Handlung besteht (Hinreichender Tatverdacht bzw. dingender Tatverdacht sind dann noch höhere Stufen; jetzt bewegen wir uns hier aber in höheren juristischen Weihen ;-)).

Und ich konstatiere nem Zöllner schon grundsätzlich, dass er sich diesem Balanceakt bewusst ist. Deswegen ist denen wohl auch am liebsten, wenn der zu Kontrollierende freiwillig einer Durchsuchung des laptops samt ggf. Nennung des dazugehörigen passwords zustimmt, wie hier im Fall mehr oder weniger geschehen.
Falls nicht, und auf den Fall spielen wir ja hier an, wird der betr. Zöllner sicherlich in einem Gespräch mit dem laptop-Besitzer versuchen, irgendwas "belastenes" oder "entlastenes" heraus zu hören.
Und kommt der Zöllner dann immer noch zum subjektiven Ergebnis, dass der Betreffende doch nicht ganz "sauber" erscheint, dann würde ich viel dafür wetten, dass seine weitere Handlung a la "Bestehen auf die Herausgabe des passwords bzw. Beschlagnahme des läppis aufgrund Nicht-Herausgabe des passwords", einer nach-gerichtlichen Überprüfung -ob dieser Vorfall rechtlich korrekt oder nicht- in den aller-aller-meisten Fällen standhält.
 
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