Thailändisch lernen

Zollkontrolle bei Einreise nach D

        #71  

Member

Member hat gesagt:
Du wohnst in so einem Staat
Das sehe ich (noch) nicht so, obwohl ich dir insofern beipflichten muss, dass es sich leider immer mehr in diese Richtung entwickelt.

Member hat gesagt:
Um das Allgemeinwohl und die Sicherheit vieler zu gewährleisten Ja - zu 100%
Und was das Allgemeinwohl ist, bestimmt wer?

Nur um sicher zu gehen, dass wir nicht aneinander vorbeireden:
Du findest es in Ordnung, wenn der Staat deine Grundrechte einschränken kann, ohne dass er sich dafür im Einzelfall rechtfertigen, oder dies begründen müsste? Ein pauschales "das dient dem Allgemeinwohl oder der nationalen Sicherheit" würde dir reichen?
 
        #72  

Member

Member hat gesagt:
Und kommt der Zöllner dann immer noch zum subjektiven Ergebnis, dass der Betreffende doch nicht ganz "sauber" erscheint, dann würde ich viel dafür wetten, dass seine weitere Handlung a la "Bestehen auf die Herausgabe des passwords bzw. Beschlagnahme des läppis aufgrund Nicht-Herausgabe des passwords", einer nach-gerichtlichen Überprüfung -ob dieser Vorfall rechtlich korrekt oder nicht- in den aller-aller-meisten Fällen standhält.
Stand 2011 hält eine Beschlagnahme dieser Prüfung aller Wahrscheinlichkeit nach nicht stand. Aller Wahrscheinlichkeit nach deshalb, weil es zu der richterlichen Überprüfung letztlich nicht gekommen ist, sondern der Vorgesetzte den beschlagnahmten Lappy nach etwa 2 Stunden freigegeben hat.
 
        #73  

Member

Member hat gesagt:
Du findest es in Ordnung, wenn der Staat deine Grundrechte einschränken kann, ohne dass er sich dafür im Einzelfall rechtfertigen, oder dies begründen müsste? Ein pauschales "das dient dem Allgemeinwohl oder der nationalen Sicherheit" würde dir reichen?
Ich bin zwar nicht Rauhnacht...
Im konkreten Fall braucht der Zoll dafür aber auch eine Rechtsgrundlage. Und nur in diesem Rahmen darf sich der Zoll dann bewegen. Alles andere ist einklagbar bzw. das ist dann auch grundsätzlich und im Einzelfall (stets) gerichtlich überprüfbar. Deswegen auch deutscher Rechtsstaat...

Was hier bis dato so an möglichen Rechtsgrundlagen in diesem speziellen Punkt angebracht oder zitiert wurde, hat mir auch noch nicht klar dargelegt, dass der Zoll zu diesen Laptop-Durchsuchungen an Flughäfen eindeutig befugt ist.
Diese Vorschriften kann/können aber ggf. in ganz bestimmten Verwaltungsvorschriften/Ausführungshinweisen der Zollverwaltungen manifestiert sein, die wir hier aber augenscheinlich (noch) nicht kennen oder im Inet nicht finden können.
Da würde ein Anruf bei ner Zollverwaltung ggf. weitere Klarheit bringen, wo denn dieses explizit so steht bzw. woraus diese Befugnis womöglich abgeleitet wird...
 
        #74  

Member

Member hat gesagt:
In K.P. Text ist die Rede von Anhaltspunkten... Und tatsächliche Anhaltspunkte münden erstmal in einen Anfangsverdacht. Ein Anfangsverdacht ist gegeben, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen.
Die muß er aber erstmal haben. Dann sieht das Ganze auch schon anders aus. Wenn er einen solchen Anhaltspunkt hat, soll er mir den nennen und dann kann er auch mit meiner Kooperation rechnen. Mir würde ja schon ein plausibler Grund reichen, was ja noch mal weit weniger als ein Anhaltspunkt ist.
Aber ganz willkürlich, darf und sollte das irgendeinem Beamten imho nicht erlaubt sein.
 
        #75  

Member

Member hat gesagt:
Du findest es in Ordnung, wenn der Staat deine Grundrechte einschränken kann, ohne dass er sich dafür im Einzelfall rechtfertigen, oder dies begründen müsste? Ein pauschales "das dient dem Allgemeinwohl oder der nationalen Sicherheit" würde dir reichen?

Natürlich muss er es mir begründen können und es muss auf einer Rechtsgrundlage bestehen. Denke aber der Zoll handelt bei Kontrollen nicht am derzeit bestehenden Gesetz vorbei.

Aber ein Polizist z.B. der eine Strasse sperrt weil ein schwerer Unfall ist- muss in dem Fall nicht jedem uneinsichtigem Autofahrer (aktuell) erklären warum er das tut und warum er das darf. Und selbstverständlich die Autorität besitzen das umzusetzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #76  

Member

Member hat gesagt:
Natürlich muss er es mir begründen können und es muss auf einer Rechtsgrundlage bestehen.
Dann sind wir doch einig. Mehr verlange ich ja auch nicht.
Das ist es doch, was ich die ganze Zeit sage: Er hat einen plausiblen Grund, Lappy geht auf. Er hat keinen, Lappy bleibt zu. :mrgreen:
 
        #77  

Member

Habe mal unter Zoll.de u nationalen Zollrichtlinien nachgesehen. Dies ist eine ziemliche Grauzone. Es gibt hier keine genaue Definition. Der Zoll hat hier aller Wahrscheinlichkeit sehr viele Rechte gegen die wir nicht ankommen. Einmal gespeichert im Pc und die sehen alles.
 
        #78  

Member

Member hat gesagt:
Die muß er aber erstmal haben. Dann sieht das Ganze auch schon anders aus. Wenn er einen solchen Anhaltspunkt hat, soll er mir den nennen und dann kann er auch mit meiner Kooperation rechnen. Mir würde ja schon ein plausibler Grund reichen, was ja noch mal weit weniger als ein Anhaltspunkt ist.
Aber ganz willkürlich, darf und sollte das irgendeinem Beamten imho nicht erlaubt sein.
Willkür ist auch nicht erlaubt.
Aber den Anhaltspunkt muss er Dir m.W.n. auch nicht unbedingt erläutern...
 
        #79  

Member

Member hat gesagt:
Willkür ist auch nicht erlaubt.
Aber den Anhaltspunkt muss er Dir m.W.n. auch nicht unbedingt erläutern...
Wie jetzt? Wenn er es nicht für nötig hält mir seine Gründe und/oder Anhaltspunkte zu erläutern, ist das doch das Gleiche, als hätte er keine; also wieder willkürlich.
 
        #80  

Member

Member hat gesagt:
Wie jetzt? Wenn er es nicht für nötig hält mir seine Gründe und/oder Anhaltspunkte zu erläutern, ist das doch das Gleiche, als hätte er keine; also wieder willkürlich.
Womit wir wieder am Anfang wären....:lach:
 
  • Standard Pattaya Afrika Afrika Phillipinen Phillipinen Amerika Amerika Blank
    Oben Unten