Thailändisch lernen

Urlaubsmitbringsel

        #41  

Member

ne ich flieg mit emirates über dubai und werd einfach mal gucken was ich vor ort finde und mich halt auf ein minimum beschränken ich hoffe nicht das ich damit grössere probleme kriege....1-2 uhren und 2-3 shirts würd ich mir schon gerne mitbringen...
 
        #42  

Member

Denke es ist reine Auslegungssache. Wenn du drei mal die gleiche
Uhr im Gepäck hast koennte man vielleicht den Eindruck bekommen
Du willst sie weiterverkaufen.
 
        #43  

Member

Hi.


Guter Link. Das sind auch meine Erfahrungen. Mitbringsel bei jeder China Reise sind zwei Uhren. Ob Rolex oder Panerei spielt keine Rolle. Probleme beim Zoll gab es noch nie. Was aber nicht bedeutet das es auch in Zukunft immer so sein muss.

LG
 
        #44  

Member

Probleme beim Zoll gab es noch nie.

Wie definierst du das? Bist du kontrolliert worden und die Sachen wurden nicht beanstandet? Oder bist du nur durch den Zoll ohne kontrolliert zu werden?
 
        #45  

Member

Die Frage bei so Aktionen ist halt auch immer wie der Zöllner der kontrolliert drauf ist. Ich mag die schwammigen Aussagen für Eigenbedarf eigentlich gar nicht. Wenn der Zolli Stress @home hat sind evtl schon T-shirts keine Eigenbedarf mehr. Mit den anderen netten Sachen, die in Patty verkauft werden ist es klrer: Finger weg, weil dass wird teuer
 
        #46  

Member

Wurfsterne, "Butterflymesser", Schlagringe, Stahlrouten, etc. Sind verbotene Gegenstände nach WaffG. Da nützt ein Waffenerwerbschein auch nichts. Strafanzeige fertig.
 
        #47  

Member

So siehts aus..von wegen Anzeige.

Waffen

Meldepflicht an der Grenze



Waffen und Waffenbestandteile sowie Munition und Munitionsbestandteile sind bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr der Zollstelle anzumelden.


Waffen gemäss Waffengesetz




  • Feuerwaffen, wie etwa Pistolen, Revolver, Gewehre, Vorderschaftrepetierer (pump action), Unterhebelrepetierer (lever action), Selbstladewaffen (Flinten und Büchsen);
  • Druckluft- und C02-Waffen mit Mündungsenergie von mindestens 7,5 Joule, oder wenn die Gefahr einer Verwechslung mit einer Feuerwaffe besteht;
  • Imitations-, Schreckschuss-und Soft-air-Waffen, wenn die Gefahr einer Verwechslung mit einer Feuerwaffe besteht;
  • Schmetterlingsmesser, Wurfmesser, einhändig bedienbare Messer mit automatischem Mechanismus, bei Gesamtlänge grösser als 12 cm und Klingenlänge grösser als 5 cm;
  • Dolche mit symmetrischer Klinge kleiner als 30 cm;
  • Geräte, die dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen wie etwa Schlagrute, Wurfstern, Schlagring, Schleuder mit Armstütze;
  • sämtliche Elektroschockgeräte sowie Sprayprodukte mit Reizstoffen nach Anhang 2 Waffenverordnung (WV), ausgenommen Pfefferspray.


Das ist ein Auszug aus der eidg. Zollverwaltung. Waffen sind nicht verboten. Ausser..

Verbotene Waffen



Verboten ist unter anderem das Tragen und die Einfuhr von:

  • Seriefeuerwaffen und zu halbautomatischen Hand- oder Faustfeuerwaffen umgebaute Seriefeuerwaffen
  • Dolchen und Messern mit einhändig bedienbaren Schwenk-, Klapp-,
    Fall-, Spring- oder anderen Auslösemechanismen
  • Schlag-, Wurf- und Schleuderwaffen
  • Elektroschockgeräten
  • Waffen, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen (z. B. Spazierstock, Fotoapparat)
  • Schalldämpfern, Laser- und Nachtsichtzielgeräten


Und wenn du eine nicht verbotene Waffe einführen willst, brauchst du eine Bewilligung.

Das was der TO kaufen möchte, dürfte tatsächlich schwierig werden.
 
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        #48  

Member

Wenn Einordnung in Waffe

Waffen gemäss Waffengesetz

  • Schmetterlingsmesser, Wurfmesser, einhändig bedienbare Messer mit automatischem Mechanismus, bei Gesamtlänge grösser als 12 cm und Klingenlänge grösser als 5 cm;
  • Geräte, die dazu bestimmt sind, Menschenzu verletzen wie etwa Schlagrute, Wurfstern, Schlagring, Schleuder mit Armstütze;

auch in die Kategorie verbotene Waffe fällt

Verbotene Waffen Verboten ist unter anderem das Tragen und die Einfuhr von:


  • Dolchen und Messern mit einhändig bedienbaren Schwenk-, Klapp-,
    Fall-, Spring-
    oder anderen Auslösemechanismen
  • Schlag-, Wurf- und Schleuderwaffen

hat jeder ein Problem und den Staatsanwalt am Hals der bei der Einfuhr oder Besitz mit einem dieser Gegenstände erwischt wird ... Freiheitsstrafe im Extremfall bis zwischen 5 und 10 Jahre.
Es sei denn er hat eine Ausnahmegenehmigung vom BKA (D) Jede andere waffenrechtl. Erlaubnis- die wiederum in Stufen/Hierarchien untergliedert ist- berechtigt nicht dazu.


..von wegen Anzeige.
Ausnahme Gabbi ;-)



btw.
Ich sehe schwarz für die Zukunft von Helvetia :hehe:
 
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        #49  

Member

Ja das Waffengesetz bei uns ist wirklich etwas lasch. Da kann sich jeder der einen guten Leumund hat problemlos eine Knarre kaufen. Aber das ist jetzt OT.

Zur Einfuhr von gefälschten Kleidungsstücken hat der schweizer Zoll die Anweisung den Markenvertreter zu informieren. Dann wirds dann zusätzlich ungemütlich. Letzte Woche zeigte das SRF die Storie einer jungen Frau die auf den Kanaren dick eingekauft hatte. Einige Shirts ein paar Hosen..nichts grossartiges. Wurde ihr beim Zoll alles abgeknöpft. Vom Anwalt der Markenvertreter bekam sie eine Schadenersatzforderung von 700.--. Nur auf Intervention vom SRF zeigten sich die Anwälte kulant. Solche Forderungen liessen sich offenbar vor Gericht leicht durchsetzen.

Uebrigens Rauhnacht den wichtigsten Teil hast du einfach unterschlagen Waffen die nicht verboten sind, müssen einfach beim Zoll gemeldet werden.
 
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        #50  

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Ich geb auf...
 
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