Thailändisch lernen

torist visa für thaifrau nach deutschland

        #51  

Member

Member hat gesagt:
Genau das ist eben nicht der Fall. Diese Verpflichtungserklärung ist eine obligatorische Mindestvoraussetzung (beim Besuchervisum) und gerade mal das Papier wert, auf dem sie gedruckt wurde, mehr aber auch nicht.

... na wenn die VE nix Wert wäre, würde sie ja auch jeder problemlos erhalten, dem ist aber nicht so. ... und die Hürde ist wohl für einige mit im Moment ca. 1500€ Netto/Monat auch zu hoch, diese Fälle wurden auch im Forum schon geschildert.

Member hat gesagt:
Bei der Frage der Rückkehrwilligkeit spielt das keine Rolle.
... richtig, aber das Ausländeramt fügt der VE intern noch einen Vermerk zu, aus dem hervorgeht ob sie eine Einreise empfehlen oder auch nicht. D.H. auch wenn du die VE in den Händen hältst, dann kann schon klar sein das dein Besuch KEIN Visa bekommt.
ABER der Anteil der abgelehnten Visaanträge (ca.6%) ist so gering das ich die ganze Aufregung dazu nicht verstehe.

Benzels Problem ist doch ein ganz anderes, er will die VE nicht obwohl er sie sicher bekommen würde. Für Ihn / Seinen Besuch gibt es da nur die Mgl. eine Pauschalreise zu buchen bzw. in Th buchen zu lassen. Das Reisebüro erledigt dann die Formalitäten.
 
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        #52  

Member

Ja, ich weiß, das ist nun sehr BÖSE :
Laß sie doch kommen und im Airport laut "Asyl" rufen. Klappt doch bei unseren rumänischen und bulgarischen Nachbarn auch. Dann kann sie sogar länger als 10 Tage bleiben.
Sorry ! Aber mir stinkt das ganze geeiere hier in D gewaltig. Nicht das hier so ein Geschiss gemacht wird sondern dieses elende !!! "mit zweierlei Maß messen". Ist ja nicht nur beim Visum ein Thema, sondern auch bei diesem bekloppten A1 Test, so die Mädels denn ganz nach Deutschland wollen.

@frank69 :yes:
 
        #54  

Member

Member hat gesagt:

.. na wenn die VE nix Wert wäre, würde sie ja auch jeder problemlos erhalten, dem ist aber nicht so. ... und die Hürde ist wohl für einige mit im Moment ca. 1500€ Netto/Monat auch zu hoch, diese Fälle wurden auch im Forum schon geschildert.

Kann das sein, dass das je nach Bundesland unterschiedlich ist?

Im Mai 2015 war das in Fellbach bei Stuttgart nämlich nur 1.080 Euro.
 
        #55  

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Member hat gesagt:
Member hat gesagt:
Das stimmt aber so nicht ganz.

Lade mal z.B. ein Mädel aus Japan ein, da wird kein Drama wegen der Rückkehrwilligkeit gemacht
... Überraschung :bye: ... da brauchts Du , bzw. Dein Besuch nicht mal ein Visa... bis 90 Tage einfach mit Pass einreisen... Verlängerung vor Ort problemlos machbar !
 
        #56  

Member

Member hat gesagt:
Kann das sein, dass das je nach Bundesland unterschiedlich ist?

Im Mai 2015 war das in Fellbach bei Stuttgart nämlich nur 1.080 Euro.
... sollte bundesweit einheitlich sein, 1500€ nannte die AAmt Tante mir letztens. :shock:

gerade nochmal nachgeschaut , hängt von der Haushaltsgröße ab....

Tabelle – Nettoeinkommen zur Bonitätsprüfung
Erforderliches Nettoeinkommen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung zwecks
Besuchsaufenthalt oder Geschäftsaufenthalt:
Einzelperson 1.180,00 Euro + 150,00 Euro für jede weitere eingeladene Person
Unterhaltspflicht für
1 Person
1.570,00 Euro + 150,00 Euro für jede weitere eingeladene Person
Unterhaltspflicht für
2 Personen
1.790,00 Euro + 150,00 Euro für jede weitere eingeladene Person
Unterhaltspflicht für
3 Personen
2.000,00 Euro + 150,00 Euro für jede weitere eingeladene Person
Unterhaltspflicht für
4 Personen
2.220,00 Euro + 150,00 Euro für jede weitere eingeladene Person
Unterhaltspflicht für
5 und mehr Personen
2.430,00 Euro + 150,00 Euro für jede weitere eingeladene Person
Beispiele:
Eine Familie mit zwei Kindern, sind zwei Erwachsene und zwei Kinder. Das heißt, ein
Erwachsener ist drei Personen zum Unterhalt verpflichtet. Somit muss ein Nettoeinkommen
von mindestens 2.000,00 Euro vorliegen, wenn die Person einen Gast einlädt.
Ein Ehepaar sind zwei Erwachsene. Das heißt, ein Ehegatte ist einer Person zum Unterhalt
verpflichtet. Somit muss ein Nettoeinkommen von mindestens 1.570,00 Euro vorliegen,
wenn die Person einen Gast einlädt.
Eine Familie mit zwei Kindern, sind zwei Erwachsene und zwei Kinder. Das heißt, ein
Erwachsener ist drei Personen zum Unterhalt verpflichtet. Wenn er drei Gäste einlädt muss
ein Nettoeinkommen von mindestens 2.450,00 Euro vorliegen.


Quelle: ungültiger Link entfernt
 
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        #57  

Member

Member hat gesagt:
... sollte bundesweit einheitlich sein, 1500€ nannte die AAmt Tante mir letztens. :shock:

Das Mindesteinkommen das Nachgewiesen werden muss ist von mehreren Faktoren abhängig ( zb wieviel Personen in deinem Haushalt leben bzw wieviel Personen von deinem Gehalt leben müssen ).
1.500 € nachgewiesenes Gehalt nutzen dir nichts wenn mehrere Personen davon leben müssen oder zb noch eine größere Hypothek davon bedient werden muss.
 
        #58  

Member


AN dieser Stelle möchte ich auf die deutsche Gesetzgebung hinweisen: § 68 Aufenthaltsgesetz und daraus resultierenden Verordnungen++

Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Lesenden entschuldigen, die sich von meier Art und Weise der Kommentare in irgendweiner Form angegriffen gefühlt haben.
Der Fehler lag und liegt bei mir.
Um keine weiteren Dissensen aufkommen zu lassen werde ich mich zurücknehmen und versuchen weniger Sachverhalte zu kommentieren.
Jedem Member eine weiterhin gute Zeit/Reise und alles gute für die Zukunft.
 
        #59  

Member

Member hat gesagt:
Wenn ein Bürge unter die Pfändungsgrenze fällt oder sogar den Finger hebt (amtsdeutsch: Vermögensauskunft (ehem. "Eidesstattliche Versicherung") bzw. Privatinsolvenz), dann kann sich der Staat mit dieser unbegrenzten und unbefristeten Bürgschaft den Arsch abputzen. Bei einer Kautionsregelung wären die Ansprüche aber gesichert. Ich hoffe, damit ist jetzt endlich der Unterschied zwischen "Verpflichtungserklärung" und "Kautionsregelung" deutlich geworden.
Das hat wohl beides seine Vor- und Nachteile. 50 k Kaution können wenn es dumm läuft im Ernstfall schnell futsch sein, und wer zahlt dann? Eine Sicherheit gibt es in beiden Fällen nicht. So eine Verpflichtungserklärung kann einen ein Leben lang verfolgen, auch wenn mal eine Privatinsolvenz dazwischen kommen sollte. Dann holt sich der Statt halt später das Geld zurück. Oder befreit einen so eine Privatinsolvenz auch für alle Zeiten von seinen Verpflichtungen als Bürge in so einer Visaangelegenheit? Kann ich mir nicht vorstellen, gerade bei Unfällen, Straftaten oder langwierigen Gerichtsverfahren können ja auch nach Jahren noch Kosten entstehen.
 
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        #60  

Member

Member hat gesagt:
Member hat gesagt:
... Überraschung :bye: ... da brauchts Du , bzw. Dein Besuch nicht mal ein Visa... bis 90 Tage einfach mit Pass einreisen... Verlängerung vor Ort problemlos machbar !

Ja ich weiss schon, habe auch nicht die super industrialsierten Länder gemeint.... eher Richtung Südamerika, Afrika, Teile der Karibik, Praktisch alle Länder aus Süd Ost Asien, grosse Teile Russlands, ich glaube es sind doch einige, aus welchen es nicht so leicht ist eine Frau einfach so einzuladen.

èbrigens warum bekommen wir eigentlich eifach ein Turistenvisa..... bei vielen ist ja die Rückkehr auch nicht garantiert.... kleiner Scherz, aber ich kenne viele Farangs die zum teil massiv Overstay haben ... smile
 
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