Thailändisch lernen

Probleme ! Ex Barlady + Baby hat jetzt AE in Dach - Was würdet ihr machen ?

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@die Ratschlaggeber Vaterschaftstest

Gesetzeslage zu Vaterschaftstests

Private Vaterschaftstests sind erlaubt. Dafür muss lediglich von allen beteiligten Personen eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegen. Bei minderjährigen Kindern muss die Mutter dem Vaterschaftstest zustimmen, sofern sie die Vormundschaft innehat. Das Einverständnis zum Vaterschaftstest darf zudem jederzeit widerrufen werden.



Ob da gute Stimmung im Hause BGW8000 ist, wenn er Schatzi fragt, ob sie dem Vatertest zustimmt? Ich persönlich würde da Bedenken anmelden!
 
        #52  

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Member hat gesagt:
Ob da gute Stimmung im Hause BGW8000 ist, wenn er Schatzi fragt, ob sie dem Vatertest zustimmt? Ich persönlich würde da Bedenken anmelden!

Ich hab mir zwar nicht alles durchgelesen, aber wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist die Vaterschaft doch schon anerkannt. Was soll da ein Test noch bringen?
 
        #54  

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Member hat gesagt:
Ich hab mir zwar nicht alles durchgelesen, aber wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist die Vaterschaft doch schon anerkannt. Was soll da ein Test noch bringen?

Das habe ich dann wohl überlesen! Es gab nur 2 oder 3 oder 4? Leute die BGW 8000 den Vaterschaftstest vorschlugen, deshalb ein Stück Gesetzestext von mir.
 
        #55  

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Member hat gesagt:
Das habe ich dann wohl überlesen! Es gab nur 2 oder 3 oder 4? Leute die BGW 8000 den Vaterschaftstest vorschlugen, deshalb ein Stück Gesetzestext von mir.

ja, das mag die offizielle Rechtslage sein. Nur, wenn man denn tatsächlich so seine Zweifel hat, kann man den ersten Test auch im käsköppischen Ausland machen lassen (das Set dazu liesse man sich dann an eine Packstation schicken) ... Tante Google hat da gerade beim ersten Treffer (Vaterschaftstest Käsköppingen) einen Preis von 299 Euronen aufgerufen ... aber da gibt es sicherlich noch andere Optionen ...

Und ja, primär steht der TE erstmal auf der Geburtsurkunde, aber auch da kann man dann doch wohl dann allerdings mit einem gerichtlich angeordneten Test etwas ändern... Das Geld fuer diese Aktion kann man sich allerdings sparen, wenn man die 299 vorher schon investiert hat und dabei rausgekommen ist, dass man selbst zu 99.9999% der Vater ist und man auch keinen eineiigen Zwilling hat ...


PS Ist ja nett, dass der Editor hier die URLs mit langer Erklärung vervollständigt, aber das war mir dann doch der Reklame zu viel. Deshalb steht da nun ein anderer Text :D
 
Zuletzt bearbeitet:
        #56  

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So wie ich es vor längerer Zeilt mal gehört habe, kann nach einer abgegebnen Vaterschaftsanerkenntniss diese nicht mehr wiederrufen werden. Auch nicht, wenn sich bei einem späteren Test herausstellen sollte, dass man doch nicht der Vater ist.
Kam mal bei einer Dokusendung, also keine Stammtischparole, was nicht unbedingt heissen soll dass es deswegen eine bessere Quelle darstellt......

Gruß RudiOl
 
        #57  

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Hallo RudiOl!

Gott sei Dank irrt deine Quelle da:

Auch jemand der eine Vaterschaft freiwillig anerkannt hat, kann diese später noch anfechten.

Es gelten die allgemeinen Anfechtungsfristen des § 1600b Abs. 1 des BGB.

2 Jahre nachdem der Anfechtende Umstände erfährt, die dafür sprechen, dass er nicht der Vater des Kindes ist.

Aber ich glaube, dass Kind ist im Moment nicht das Problem von BGW8000.

LG Jack
 
        #58  

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Member hat gesagt:


Aber ich glaube, dass Kind ist im Moment nicht das Problem von BGW8000.

LG Jack

Jetzt vielleicht nicht, aber spätestens wenn die Beziehung in die Brüche geht.
Vor allem ist das ein finanzieller Aspekt, kein Gefühlsmäßiger.
 
        #59  

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Member hat gesagt:
HURRA...Ich lebe noch !!! :baaee:

sawasdee frank69

Du schreibst das so scherzhaft, aber selbst das ist gar nicht so abwegig beim Thema Eifersucht. Ich spreche aus Erfahrung: nach 3 Monaten ständiger Verdächtigungen und Vorwürfen hatte ich die Nase voll und wollte mich trennen. Der Streit ist derart eskaliert, dass sie zum Schluss mit dem Küchenmesser auf mich losgegangen ist und 4x zugestochen hat. Ich hab nur mit viel Glück und Dank einer Not-OP überlebt.

Wie gesagt, das ist ein extremer Fall und hilft jetzt auch nicht beim Problem von BGW8000 weiter, will eben nur sagen, dass ALLES möglich ist.

Ich hatte in der Vergangenheit schon Mal das Problem mit Eifersucht, das war aber eine Deutsche. Meiner Meinung nach ist das unabhängig vom Bildungsstand. Da hilft keine Beschäftigung oder der Versuch Vertrauen aufzubauen, das wird immer ein Thema in der Beziehung bleiben. Da muss man selber entscheiden, ob man das auf Dauer will und aushalten kann.
 
        #60  

Member

Drum prüfe wer sich (ewig) bindet....
Und da hat der Volksmund sicher nicht unrecht.
Ich habe meine Frau nach 6 Jahre gekannt bevor wir geheiratet haben.
Da gab und gibt es keine Geheimnisse mehr.

Meine Familie und auch die meiner Frau wurden vorher gegenseitig "abgeklopft".
Der Wunsch nach Kindern wurde gemeinsam besprochen.

Jetzt bitte nicht falsch verstehen !!! Aber ich habe wenig Verständniss für Mischehen bei denen
nicht vorher genug "getestet" wurde.
Dei derart großen Kulturunterschieden ist Ärger einfach Vorprogrammiert und wenn dann die Beziehung noch nicht
gefestigt genug ist kommt es oft zu Situationen die ausser Kontrolle geraten.

Über alte Urlaubsbilder und andere Frauen macht meine Frau nur noch Scherze...
 
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