Thailändisch lernen

Jemand erfahrung mit Airbnb

        #41  

Member

Member hat gesagt:
Bin leider wieder seit einem Tag zurück. Airbnb im UNIXX hat super funktioniert. Keine so großen Kontrollen wie at THE BASE.
Schlüssel lag im Briefkasten, das war es.

Elmar
Moin Elmar,
kann man im Unixx organisieren, das die Rezeption die ID Karten der Girls in Empfang nimmt und beim verlassen den Kontroll-Anruf tätigt? Oder ist denen das völlig egal?
Wollte da nämlich ein Studio mit tollem Meerblick für schmales Geld bei Airbnb buchen, möchte aber auch nicht morgen ne unangenehme Überraschung erleben:)
 
        #42  

Member

Wie ist die lage dieses Unixx eigentlich, kann man mit Bahtbussen zur Walking fahrern ,giebt es Essensstände in der Nähe 7 Eleven??

Kann man auch durch die Querstrassen (z.B. DC Hill) zur Thrappraya Rd abkürzen oder ist da alles zu?

Oder braucht man für alles einen Roller(Ich bin gut zu Fuss)?

Hier noch die übersichtskarte Google Maps
 
        #43  

Member

Bathbusse:ja fahren an der Thappraya Rd... da ist auch der 7/11 wie auch ein Strassennrestaurant. In dem hab ich nie gegessen, bin immer ins Städle. Wege müssten offen sein, hab aber immer den Bath Bus benutzt.
 
        #46  

Member

Da soll noch mal einer über den Farang schimpfen...:cool2:
 
        #47  

Member

Das Thema wird die meisten Member nicht interessieren, ich stelle trotzdem mal meinen Beitrag mit ein paar Informationen ein:

Ich habe vor ein paar Wochen eine Reihe von englischsprachigen Internetseiten gelesen, um meine rechtliche Situation festzustellen, bei der Anmietung eines Apartments in Pattaya mit einer Mietdauer von weniger als 30 Tagen.


Hier im Thread wird auf Artikel der "Bangkok Post" und des "Farang" hingewiesen zu einem aktuellen thailändischen Urteil zur Vermietung durch AirBnB. Eine komplette Übersetzung des Gerichtsurteils ist in der Bangkok Post nicht erfolgt und im Farang nicht zu erwarten gewesen.


Der Artikel in der Bangkok Post unter der Rubrik "Tourismus" stellt die gesetzliche Situation durch den "The Hotel Act" und die Ausnahmeregelung durch die dazugehörige Ausführungsbestimmung: "Ministerial Regulation to the Hotel Act of 2005" nicht vollständig dar; dass es Eigentümern von Condos in Thailand möglich ist, wenn sie nicht Eigentümer von mehr als 3 Condos in einer Condo-Anlage sind, ihre Condos mit weniger als 30 Tagen zu vermieten, ohne dass sie dazu eine Hotel-Lizenz benötigen.


Ich habe keinen Hinweis im Internet gefunden, dass die Minsterielle Ausführungsbestimmung aus 2005 zum Gesetz: "The Hotel Act" von der thailändischen Regierung verändert wurde zur Ausnahmeregelung der Vermietung von bis zu 3 Einheiten in einer Condo-Anlage.


Der Konflikt zwischen der thailändischen Hotel-Lobby und Konkurrenten, wie AirBnB, ist schon seit einiger Zeit am Kochen. Es geht schließlich um eine Verbesserung der Auslastungsquote der Hotelwirtschaft und um Profit.


Interessant wäre zu wissen, neben einer vollständigen Übersetzung des Urteils auch, welche hierarchische Stufe dieses Gericht in der thailändischen Gerichtsbarkeit hat. Desweiteren, wie AirBnB vom urteilenden Gericht angesehen wird: als "Vermieter" oder als "Vermittler/Makler" von Condos zur Vermietung durch die Eigentümer.



Folgende drei thailändische Regelungen sind zu betrachten:

1.) The Hotel Act
2.) The Condo Act
3.) Ministerial Regulation to the Hotel Act of 2005


zu 1.) The Hotel Act:
In Verbindung mit 3.) "Ministerial Regulation to the Hotel Act of 2005" fällt nur der Eigentümer unter die Regelungen des Hotel Act, der mehr als drei Einheiten (also 4) in einem Gebäude besitzt und vermietet. Das bedeutet, Eigentümer, die nicht mehr als drei Condos in einem Gebäude besitzen (siehe unten Quelle zu 3.), können diese auch kurzfristig unter 30 Tage vermieten und fallen nicht unter den thailändischen "Hotel Act" und die Vermietung und Anmietung ist nicht illegal!


zu 2.) The Condo Act:
Durch Beschluss der Eigentümerversammlung, mit mehr als 50 Prozent der Eigentümer-Stimmen, kann die kurzfristige Vermietung von Condo-Einheiten eingeschränkt werden (z.B. auf eine Mindestmietdauer von 1 Jahr) oder grundsätzlich untersagt werden. Dies wird vorgenommen, um die Langzeitbewohner vor Störungen zu schützen, wird aber von Investoren blockiert, wenn sie die Stimmenmehrheit inne haben.


Auszug zu 3.) Ministerial Regulation to the Hotel Act of 2005:

"Any residental premises open to the public for rental with no more than 4 rooms on all floors in aggregate whether in a single building or in several buildings, and with a total service capacity of 20 guests, operating as a small business which provides an additional source of income for the owner" is exept from the Hotel Act.



Die interessantesten englischsprachigen Quellen waren bei meiner Recherche:

1.) "Is Airbnb legal in Thailand?" von Virginia Ewart-James Herausgeberin von Dot Property vom 25.05.2017

2.) "Legal aspects on renting out a condominium unit on AirBnB in Thailand"von 2 Anwälten von JUSLAWS & CONSULT
 
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