Member
also hier reden wieder ein paar von dingen von denen sie keine oder nur wenig ahnung haben.
1. du kannst eine ltd. gründen und brauchst dazu aktuell nur einen thaipartner der 51% halten muß.
2. der geschäfstfüher hat das sagen und das ist der farang! die 51% helfen dem thai da nix , aber auch gar nix, da er keinerlei handlungsvollmacht hat so unglaublich sich das auch anhört. dies ist auch nicht illegal.
3. sein so schlau und lasse dir vom partner eine blankovollmacht ( nichts illegales und es gibt da auch gute vordrucke, gern über mich wenn nötig)geben, wo du jederzeit zugriff auf seine 51% hast. im fall das du den thaipartner rauskicken willst, kannst du dies mit dem kontrukt einer zweiten firma tun, ohne das er auch nur den hauch einer chance hat das zu beeinflussen. einen vertrag wie buddy sagt ist in dem fall schlicht unnötig und rechtswidrig und vor allen nicht nötig.
4. ob dein ra so das gelbe vom ei ist bezweifle ich wenn er dir gleich drei partner"aufschwätzt".
5. das eine shareholder das geld für eine firmenbeteiligung nachweißen ist meines wissens nicht nötig. es gibt unmengen ltd. in denen sharehoder nur ihr " geistiges eigentum" eingebracht haben und das ist auch legal in thailand.
6. gehst du so vor, ist nichts illegal!
das thema mit dem könig halte ich für völlig überflüssig. thailand ist dann zwar dann ein paar wochen wie gelämt, aber einen möglichen einfluss, wie von dir angesprochen, sehe ich nicht.
was mich interessieren würde, ist, wieviel will dein ra für die gründung inkl. seiner kosten?
1. du kannst eine ltd. gründen und brauchst dazu aktuell nur einen thaipartner der 51% halten muß.
2. der geschäfstfüher hat das sagen und das ist der farang! die 51% helfen dem thai da nix , aber auch gar nix, da er keinerlei handlungsvollmacht hat so unglaublich sich das auch anhört. dies ist auch nicht illegal.
3. sein so schlau und lasse dir vom partner eine blankovollmacht ( nichts illegales und es gibt da auch gute vordrucke, gern über mich wenn nötig)geben, wo du jederzeit zugriff auf seine 51% hast. im fall das du den thaipartner rauskicken willst, kannst du dies mit dem kontrukt einer zweiten firma tun, ohne das er auch nur den hauch einer chance hat das zu beeinflussen. einen vertrag wie buddy sagt ist in dem fall schlicht unnötig und rechtswidrig und vor allen nicht nötig.
4. ob dein ra so das gelbe vom ei ist bezweifle ich wenn er dir gleich drei partner"aufschwätzt".
5. das eine shareholder das geld für eine firmenbeteiligung nachweißen ist meines wissens nicht nötig. es gibt unmengen ltd. in denen sharehoder nur ihr " geistiges eigentum" eingebracht haben und das ist auch legal in thailand.
6. gehst du so vor, ist nichts illegal!
das thema mit dem könig halte ich für völlig überflüssig. thailand ist dann zwar dann ein paar wochen wie gelämt, aber einen möglichen einfluss, wie von dir angesprochen, sehe ich nicht.
was mich interessieren würde, ist, wieviel will dein ra für die gründung inkl. seiner kosten?