Thailändisch lernen

Herunterladen von Videos auf youtube

        #71  

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Member hat gesagt:
Dass grundsätzlich die Streamingdienste keinen Mehrwert haben, kann ich nicht nachvollziehen. Vielleicht willst du dich ja mal in 20 Jahren auf der Suche nach "LoL" Uncut, von Amazon Prime auf die Suche begeben. Ist jetzt alles sehr theoretisch und ich komme vom Thema ab.
OT: LoL? Kann sein, aber ich hoffe doch sehr, dass das einzige, was ich mir in 20 Jahren anschaue, die Radieschen von unten sind :dog:
 
        #72  

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Member hat gesagt:
würde ich mal alles als Sonderfall sehen...

klar, gibt es, aber sind ja alles eher Argumente die für dich gelten, was ok ist, aber sicher nicht für die Masse.

Punkt 5 : Es besteht grundsätzlich Sonderkündigungsrecht bei nicht erbrachter Leistung! Tritt ein wenn eben Anbieter Leistung nicht erbringen kann.
Da es nen Vertrag gibt zwischen Abnehmer und Leistungserbringer ist der Vertrag hinfällig wenn der Nehmer verstorben ist, da Leistungen nicht erbracht werden können! Da Nehmer nicht mehr existent! Gleiches gilt bei Abwanderung ins Ausland bei zb. Versorgungs- und Mobilfunkveträgen, es besteht Sonderkündigungsrecht!
Bescheinigung der Abmeldung bzw. Nachweis das "Kunde" verstorben ist reicht aus.
Hab das selber mit zig Verträgen im Zuge der Abwanderung so geklärt.
Auch jetzt bei Muttern im Falle meines verstorbenen Vaters ebenso.
Auch OT: *seufts* Du glücklicher. Wir konnten das Sky-Abo vom Verstorbenen nur mit Hilfe Verbraucherzentrale und letztendlich Einschaltung eines Rechtsanwaltes nach Monaten beenden. :shot:
 
        #73  

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Member hat gesagt:
Auch OT: *seufts* Du glücklicher. Wir konnten das Sky-Abo vom Verstorbenen nur mit Hilfe Verbraucherzentrale und letztendlich Einschaltung eines Rechtsanwaltes nach Monaten beenden. :shot:
sollte so natürlich nicht sein!
Aber eigentlich braucht es dafür keinen Rechtsverdreher. Sterbeurkunde hinschicken, gut is.
Ansonsten : Nacktem Mann kann man nicht in die Tasche greifen!
Wie soll ne Abbuchung erfolgen bei nem Verstorbenen? Das Konto wird die Bank ebenfalls auflösen.... Da Kunde nicht mehr existent.
Normalerweise wird das Konto dann "im Nachlass" geführt, d.h. es ist nach wie vor existent und der berechtigte Erbe hat Zugriff, das Konto ist aber nicht mehr geschäftsfähig! Sprich keine Buchungen werden seitens der Bank autorisiert. Eingehend wie Abgehend.
Ist begründet wegen Geldwäsche.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #74  

Member

Member hat gesagt:
sollte so natürlich nicht sein!
Aber eigentlich braucht es dafür keinen Rechtsverdreher. Sterbeurkunde hinschicken, gut is.
Ansonsten : Nacktem Mann kann man nicht in die Tasche greifen!
Wie soll ne Abbuchung erfolgen bei nem Verstorbenen? Das Konto wird die Bank ebenfalls auflösen.... Da Kunde nicht mehr existent.
Normalerweise wird das Konto dann "im Nachlass" geführt, d.h. es ist nach wie vor existent und der berechtigte Erbe hat Zugriff, das Konto ist aber nicht mehr geschäftsfähig! Sprich keine Buchungen werden seitens der Bank autorisiert. Eingehend wie Abgehend.
Ist begründet wegen Geldwäsche.
Bist DU jetzt auch noch BANKER?
Also, das Konto meines verstorbenen Vaters besteht jetzt schon seit 3 Jahren weiter!
Und es gehen Buchungen ein und Buchungen aus...
Da mehrere Immobilien und Mietobjekte in der Erbengemeinschaft sind und noch nicht verkauft sind,läuft das Konto immer schön weiter 🤷
Internetwissen ist auch oft NUR gefährliches Halbwissen.
Jedenfalls hält unsere Bank seit über 3 Jahren schön die Füße still...
Ich kann DIR auch sehr gerne die Kontoauszüge schicken..... MENNO 🤔
 
        #75  

Member

Member hat gesagt:
Bist DU jetzt auch noch BANKER?
Also, das Konto meines verstorbenen Vaters besteht jetzt schon seit 3 Jahren weiter!
Und es gehen Buchungen ein und Buchungen aus...
Da mehrere Immobilien und Mietobjekte in der Erbengemeinschaft sind und noch nicht verkauft sind,läuft das Konto immer schön weiter 🤷
Internetwissen ist auch oft NUR gefährliches Halbwissen.
Jedenfalls hält unsere Bank seit über 3 Jahren schön die Füße still...
Ich kann DIR auch sehr gerne die Kontoauszüge schicken..... MENNO 🤔
nein bin ich nicht.

Problem ist wohl die Erbgemeinschaft...!
Ich rede nicht über Internetwissen, was immer das auch seien soll, ich rede über Erfahrungen!
Gefährliches Halbwissen könnte ebenso deine Erzählung sein!
Juristisch klären und gut is, wo ist das Problem? Die Erbgemeinschaft? Da muss man sich halt einig werden!
Natürlich hält die Bank die Füße still solange der (Ex)Kunde seinen Scheiß nicht geregelt kriegt. Und das seit in dem Fall ihr, die Erbgemeinschaft!

Deine Kontoauszüge interessieren mich nicht!

Is ja aber auch nen youtube download thread...

pack das ganze doch in nen video, lade es hoch, ich lade es runter, und wir sind wieder beim thema! ;)
 
        #76  

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Member hat gesagt:
würde ich mal alles als Sonderfall sehen...

klar, gibt es, aber sind ja alles eher Argumente die für dich gelten, was ok ist, aber sicher nicht für die Masse.

Punkt 5 : Es besteht grundsätzlich Sonderkündigungsrecht bei nicht erbrachter Leistung! Tritt ein wenn eben Anbieter Leistung nicht erbringen kann.
Da es nen Vertrag gibt zwischen Abnehmer und Leistungserbringer ist der Vertrag hinfällig wenn der Nehmer verstorben ist, da Leistungen nicht erbracht werden können! Da Nehmer nicht mehr existent! Gleiches gilt bei Abwanderung ins Ausland bei zb. Versorgungs- und Mobilfunkveträgen, es besteht Sonderkündigungsrecht!
Bescheinigung der Abmeldung bzw. Nachweis das "Kunde" verstorben ist reicht aus.
Hab das selber mit zig Verträgen im Zuge der Abwanderung so geklärt.
Auch jetzt bei Muttern im Falle meines verstorbenen Vaters ebenso.

So einfach ist das nicht. Die Erben sind Rechtsnachfolger des Verstorbenen, weswegen sich an bestehenden Vertragsverhältnissen grundsätzlich erst einmal nichts ändert. Ich will jetzt nicht ins Detail gehen, weil das OT ist, aber es gibt Verträge, die enden mit Tod genauso wie es Verträge gibt, die unter den gegebenen Bedingungen weiter laufen. Du hast als Erbe nicht in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht, denn das mit der Leistung ist ja Quatsch, denn da die Erben Rechtsnachfolger sind, sind sie dann eben Empfänger der Leistung.
 
        #77  

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Member hat gesagt:
So einfach ist das nicht. Die Erben sind Rechtsnachfolger des Verstorbenen, weswegen sich an bestehenden Vertragsverhältnissen grundsätzlich erst einmal nichts ändert. Ich will jetzt nicht ins Detail gehen, weil das OT ist, aber es gibt Verträge, die enden mit Tod genauso wie es Verträge gibt, die unter den gegebenen Bedingungen weiter laufen. Du hast als Erbe nicht in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht, denn das mit der Leistung ist ja Quatsch, denn da die Erben Rechtsnachfolger sind, sind sie dann eben Empfänger der Leistung.
kann man so sehen..
Aber bitte welche Firma sieht das so und stellt dahingehend Ansprüche?

In der Praxis ist es normalerweise mit der Einsendung der Sterbeurkunde erledigt...
Normalerweise werden Verträge mit einer Person abgeschlossen, ist die tot, ist der Vertrag hinfällig! Verträge mit "Sippschaft" sind selten!
Und ich denke bei streaming Diensten ausgeschlossen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
        #78  

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Das kann man nicht so sehen, das ist so ;-)
 
        #79  

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Member hat gesagt:
So einfach ist das nicht. Die Erben sind Rechtsnachfolger des Verstorbenen, weswegen sich an bestehenden Vertragsverhältnissen grundsätzlich erst einmal nichts ändert. Ich will jetzt nicht ins Detail gehen, weil das OT ist, aber es gibt Verträge, die enden mit Tod genauso wie es Verträge gibt, die unter den gegebenen Bedingungen weiter laufen. Du hast als Erbe nicht in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht, denn das mit der Leistung ist ja Quatsch, denn da die Erben Rechtsnachfolger sind, sind sie dann eben Empfänger der Leistung.

Aber hier ging es ja um Sky. Und Sky sagt folgendes:

Anhang anzeigen 1694372445966.png

Und was man benötigt und machen muss:
  • Sterbeurkunde
  • Erbschein
  • Falls du nicht Alleinerbe bist: Verzichtserklärung aller Miterben.
  • Bitte sende die geliehene Sky Hardware, sofern noch nicht geschehen, inklusive Zubehör innerhalb von vier Wochen nach Vertragsende ebenfalls an Sky Deutschland, 22033 Hamburg. Eine ausführliche Anleitung zur Retoure findest du unter sky.de/retoure
 
        #80  

Member

Erbschein ... haha. Da können sie gleich schreiben: Du kannst zwar (kulanterweise) außerordentlich kündigen, aber wir legen dir so viel Steine in den Weg, dass wir uns, bis das durch ist, noch weiter dumm und dämlich verdienen.

Weißt du was ein Erbschein kostet? Weißt du, wie lange man auf den Erbschein warten muss?
 
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