Thailändisch lernen

TH --> CH Heirat legalisieren, Schengen Visa für die Schweiz

        #151  

Member

Member hat gesagt:
Dein Fall ist ja etwas speziell. Einen Fachmann zu fragen, ist ein sehr sachlicher und vernünftiger Rat. Aber das lehnst du ja kategorisch ab..Was willst du den hören, genau das was ein Fachmann dir sagen würde, halt gratis. Und das kann dir hier keiner geben, komisch dass du das noch nicht bemerkt hast..Es hat offenbar keiner selber so machen müssen.


@sge84

Sachlich ?

In der Schwreiz ist es für Familienangehörige von EU/EFTA Bürgern einfacher als in EU Staaten

Geh auf deine Gemeinde, stelle GESUCH auf Familiennachzug, in etwa 3 - 6 Wochen (je nach Kanton unterschirdluch) hast die Bewilligung mit Rechnung von 91 CHF.

Mit der Bewilligung geht deine Mia zur Schweitzer Botschaft das Schengen Einreisevisum abholen und kommt zu Dir.

Sach und fachlicher gehts nicht mehr, wenn Du das jetzt nicht alleine schaffst lass es besser bleiben, Du machst deine Thailänderin.nur ungĺücklich Sie herzuholen
 
        #152  

Member

Member hat gesagt:
In der Schwreiz ist es für Familienangehörige von EU/EFTA Bürgern einfacher als in EU Staaten

Bleib mal schön bei den Grundlagen.

Fact ist:

Er will die Dame nicht importieren (Aufenthaltsgenehmigung B) Schengenvisum D

Er will der Dame bloss mit einem Schengenvisum C zu Besuch kommen lassen.

Seine Tochter hat einen Deutschen Pass.

Auch die Tochter könnte die Mutter zur Begleitung einladen.

Bei all diesen Fällen ist unabhängig, ob er verheiratteret ist oder nicht.

Ich denke eher, er will die Einreisevorschriften umschiffen und die Dame dauerhaft importieren.
 
        #153  

Member

Member hat gesagt:
Ich denke eher, er will die Einreisevorschriften umschiffen und die Dame dauerhaft importieren.
Und welche Einreisevorschriften wären überhaupt da zum umschiffen?
Ein Schengenvisa D gibt es nicht. Es gibt ein Visa Typ D nach nationalem Aufenthaltsrecht. Ein Familienangehöriger eines Unionsbürger in Ausübung der Freizügigkeit kann nationalem Aufenthaltsrecht erst gar nicht unterliegen.
 
        #154  

Member

Member hat gesagt:
Ein Familienangehöriger eines Unionsbürger in Ausübung der Freizügigkeit kann nationalem Aufenthaltsrecht erst gar nicht unterliegen.

Du bist und bleibst ein unbelehrbarer Holzkopf. Scheinbar ist seine Ehe bis heute nirgens in der Union legalisiert.

Der Weg via Tochter wäre der einfachere.
 
        #155  

Member

Member hat gesagt:
Bleib mal schön bei den Grundlagen.

Fact ist:

Er will die Dame nicht importieren (Aufenthaltsgenehmigung B) Schengenvisum D

Er will der Dame bloss mit einem Schengenvisum C zu Besuch kommen lassen.

Seine Tochter hat einen Deutschen Pass.

Auch die Tochter könnte die Mutter zur Begleitung einladen.

Bei all diesen Fällen ist unabhängig, ob er verheiratteret ist oder nicht.

Ich denke eher, er will die Einreisevorschriften umschiffen und die Dame dauerhaft importieren.
Sachlicher geht's nicht das zu fragen. Noch nix zum ganzen hier beigetragen und pausenlos nur am nörgeln, meckern und provozieren. Sei einfach ruhig, Nerv nicht und lasse die Unterstellungen.
 
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        #156  

Member

Member hat gesagt:
Noch nix zum ganzen hier beigetragen und pausenlos nur am nörgeln.........

Ich nörgle nix und habe schon viel beigetragen. Du bist jedoch beratungsresistent.

Deine Ehe muss in Deutschland (zuständig ist die deutsche Botschaft in BKK) eingetragen werden, dann wird vieles einfacher.

Warum dies nicht geschehen ist, weisst bloss du.
 
        #157  

Member

Member hat gesagt:
Und welche Einreisevorschriften wären überhaupt da zum umschiffen?
Ein Schengenvisa D gibt es nicht. Es gibt ein Visa Typ D nach nationalem Aufenthaltsrecht. Ein Familienangehöriger eines Unionsbürger in Ausübung der Freizügigkeit kann nationalem Aufenthaltsrecht erst gar nicht unterliegen.

Stimmt gibt nur ein C, nach Einreise geht die Mis zur Geneinde meldet sich an und etwa 5 Wochen spåter kann Sie den EU/ EFTA 5 Jahres Aufenthaltstitel abholen und 148 CHF bezahlen

Wenn Sie keinen Bock auf ihn hat, macht Mia nichts und geht nach ein paar Wochen wieder nach Hause ( Thailand)
 
        #158  

Member

Member hat gesagt:
Stimmt gibt nur ein C, nach Einreise geht die Mis zur Geneinde meldet sich an und etwa 5 Wochen spåter kann Sie den EU/ EFTA 5 Jahres Aufenthaltstitel abholen und 148 CHF bezahlen

Wenn Sie keinen Bock auf ihn hat, macht Mia nichts und geht nach ein paar Wochen wieder nach Hause ( Thailand)

Dazu bräuchte es jedoch eine legalisierte Eheurkunde aus Deutschland.

Deine Version mag für Deutschland gelten. Für den Aufenthaltstitel ist jedoch der Kanton zuständig. Gemäss Gesetzgebung kriegt sie diesen nicht in der Schweiz. Sie muss zurück.
 
        #159  

Member

Member hat gesagt:
Dazu bräuchte es jedoch eine legalisierte Eheurkunde aus Deutschland.

Deine Version mag für Deutschland gelten. Für den Aufenthaltstitel ist jedoch der Kanton zuständig. Gemäss Gesetzgebung kriegt sie diesen nicht in der Schweiz. Sie muss zurück.

Ich habe auch keine Eheurkunde aus Deutschland,

die Stieftochter deutsche Übersetzung von Kiesow der Thai Geburtsurkunde und alleiniges Sorgerecht der Mutter aus Thailand ...alles nicht legalisiert

Mai 2023 bei der Gemeinde eingereicht alle haben Aufentstitel B 5 Jahre nach erwa 6 Wochen bekommen.
 
        #160  

Member

Member hat gesagt:
Ich habe auch keine Eheurkunde aus Deutschland,

die Stieftochter deutsche Übersetzung von Kiesow der Thai Geburtsurkunde und alleiniges Sorgerecht der Mutter aus Thailand ...alles nicht legalisiert

Mai 2023 bei der Gemeinde eingereicht alle haben Aufentstitel B 5 Jahre nach erwa 6 Wochen bekommen.
Keiner soll Aufenthaltstitel B bekommen, es geht um 3 Wochen Urlaub. Sollte der Aufenthaltstitel irgendwann mal in Frage kommen danke ich dir wirklich sehr für deine Beiträge und Mühe und werde alles definitiv nachlesen. Aktuell ist das aber ausgeschlossen.
Trotzdem danke schonmal. Ich steh ja auch inzwischen (nach meinem Startbeitrag) mit der CH Botschaft in Bangkok im Austausch. Nur war ich mir nicht ganz im klaren welches Visum ich beantragen soll (Besucher weil ist ja nur ein Besuch oder Spouse weil wir sind ja eben verheiratet) und wie die Legalisation ganz genau funktioniert.
 
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