Thailändisch lernen

Freundin schwanger! Was ist zu tun?

        #61  

Member

Also das Kindergeld wird er von der CH Firma erhalten, solange er bei dieser arbeitet. Nach Thailand wird es glaube ich nicht mehr ausbezahlt, war früher mal anders.

Und als peanuts würde ich diese Leistung nicht bezeichnen.... Min für. Fr. 200.--für Kinder bis 16 und dann auch Aubildungszulagen bis 25 Jahre von min. Fr. 250.-- (immerhin er Minimum Lohn eines thailändischen Arbeiters)

(Aber für pensionierte noch wichtig....die nochmals Kinder zeugen..... Wenn man pensioniert ist und AHV erhält, bekommt man aus der CH kinderrente und diese ist um ein Vielfaches höher als Kinderzulagen)egal wo auf der Welt man sich aufhält. Also im Rentneralter nochmals Kinder zeugen oder adoptieren....5555

Und dieses wird im Normalfall wenn alles stimmt mit den Papieren auch rückwirkend (bis 5 jahre)ausbezahlt.

www.ch.ch/de/familienzulagen
www.ahv-iv.ch/de/Suche?q=Kinderzulagen


Auch eine Möglichkeit wäre das Kind in Europa (Deutschland oder CH) zu gebähren und dann die Vaterschaft sofort nach der Geburt zu anerkennen. Geheiratet werden könnte ja dann auch gleich oder auch später.

Ich glaube auch das es besser für das Kind wäre in CH oder Deutschland zur Schule zu gehen. Gute Schulen in Thailand sind sehr teuer und auch nicht überall ansässig. Ich würde auch wollen, das mein Kind Deutsch lernen kann. Das machen sie in Thailand eher nicht oder schwer.

Viele Behördengänge werden dir beschieden sein, egal wie man es macht....
 
        #62  

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Member hat gesagt:
Wenn man pensioniert ist und AHV erhält, bekommt man aus der CH kinderrente und diese ist um ein Vielfaches höher als Kinderzulagen)egal wo auf der Welt man sich aufhält. Also im Rentneralter nochmals Kinder zeugen oder adoptieren....5555[/QUOTE

Danke für den Typ..da werde ich im Oktober mal loslegen! Mal schauen ob ich ein anständiges Haus zusammenvögeln kann..:cool2:
 
        #63  

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Also meine Freundin hat 2010 eine Tochter in Buri Ram geboren,.
Wir sind waren nicht verheiratet.
Das Kind hat den Namen des Vaters mit Nachnamen , mir wurde erklärt das es so ist bei nichtehelichen Kindern .
Ich bin in der thailändischen Geburtsurkunde eingetragen als Vater.
Ich habe diese Geburtsurkunde ins deutsche übersetzen lassen und legalisieren
Die Vaterschaft bei der deutschen Botschaft wurde von mir dort anerkannt.
Sie hat das alleinige Sorgerecht für die Lütte.
Die kleine hat jetzt die deutsche und thailändische Staatsbürgerschaft.
Die Lütte hat ein 100 % Anrecht auf Aufenthalt in Deutschland, dazu benötigt die Lütte kein besonderes Visa für Deutschland, da Sie auch einen deutschen Pass besitzt.
Die Mutter ist alleinige Sorgeberechtigte dieses vom thailändischen Gericht festgestellt , und so hat die Mutter ein Anrecht auf Einreise mit der Tochter nach Deutschland, eben aufgrund der Sorgeberechtigung.
Die Mutter hätte sogar eine Aufenthaltserlaubniss für Deutschland bekommen und hätte Anrecht auf staatliche Unterstützung, wenn die kleine hier in Deutschland leben würde.
Man muss nicht zwingend heiraten.
Besuchervisa wurden für die Mutter ohne Problem immer erteielt für Deutschland.
Keine Rede von Rückkehrwilligkeit nach Thailand.
Und Kindergeld bekommt die kleine nicht da die kleine nicht in Deutschland lebt und ständig im Ausland lebt.

Bisher hat immer alles ohne Probleme funktioniert auch dieses Jahr .
Leider möchte die Mutter nicht in Deutschland leben .
 
Zuletzt bearbeitet:
        #64  

Member

Member hat gesagt:
Das Kind hat den Namen des Vaters mit Nachnamen , mir wurde erklärt das es so ist bei nichtehelichen Kindern .
Ich bin in der thailändischen Geburtsurkunde eingetragen als Vater.


Sie hat das alleinige Sorgerecht für die Lütte.
Wie meinst du das? Bist du nicht der leibliche Vater?
Und warum hast du kein Sorgerech, hast du darauf verzichtet?
 
        #65  

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Guten Morgen! Vielen Dank nochmal an alle, nun weiss ich was auf mich zukommt!
 
        #66  

Member

Member hat gesagt:
... nun weiss ich was auf mich zukommt!
Glaube mir, der Behördenkram ist wirklich der leichteste Teil an der ganzen Aktion. Egal ob in Thailand oder in Europa.
Die wirklichen Bewährungsproben kommen später.
Da stellt sich dann die Frage ob das Kind von der Mutter in einer ihr fremden Kultur in Europa, wo sie wohl selbst erstmal Hilfe benötigt, erzogen werden soll. Hat man da selbst genügend Zeit sich ausreichend um die junge Familie zu kümmern?
Oder besser in Thailand, wo der Buddhismus unweigerlich ( spätestens im Kindergarten) ein Thema wird und die Thais unter Kindererziehung und Familienleben oftmals etwas anderes als wir verstehen?
Ich wünsche dir auf jeden Fall Toleranz, starke Nerven und ein dickes Fell...
 
        #67  

Member

Mein Rat mach einen Vaterschaftstest. Ab €200 bist du dabei. 50% sind Kuckuckskinder, ich kenne der hat für 3 bezahlt.
Warte das Ergebnis ab, meisten erledigen sich 90 % der Probleme von selbst;)
 
        #68  

Member

Member hat gesagt:
Member hat gesagt:
Das Kind hat den Namen des Vaters mit Nachnamen , mir wurde erklärt das es so ist bei nichtehelichen Kindern .
Ich bin in der thailändischen Geburtsurkunde eingetragen als Vater.


Sie hat das alleinige Sorgerecht für die Lütte.
Wie meinst du das? Bist du nicht der leibliche Vater?
Und warum hast du kein Sorgerech, hast du darauf verzichtet?

Gegenfrage :
Warum sollte ich nicht der Vater sein ?
Ich denke in meinem Beitrag ist alles geschrieben worden.

Als Farang der nicht mit der Kindsmutter verheiratet ist wird nie in Thailand das gemeinsamme Sorgerecht bekommen , warum soll ich denn das Sorgerecht für die kleine haben wollen, wenn diese dauernd in Thailand lebt.
Was für ein Sinn macht das ?
 
        #69  

Member

Member hat gesagt:
Als Farang der nicht mit der Kindsmutter verheiratet ist wird nie in Thailand das gemeinsamme Sorgerecht bekommen ,....

Ich habe ein Kind in Thailand, bin mit der Kindesmutter nicht verheiratet und wir teilen uns das Sorgerecht.
 
        #70  

Member

Member hat gesagt:
Also meine Freundin hat 2010 eine Tochter in Buri Ram geboren,.
Wir sind waren nicht verheiratet.
Das Kind hat den Namen des Vaters mit Nachnamen , mir wurde erklärt das es so ist bei nichtehelichen Kindern .
.


Nein ! Ein unehelich geborenes Kind hat in Thailand den Nachnamen der Mutter zu bekommen. Das ist Thai recht ohne wenn und aber.

Richtig ist, das in der Regel der Vater das Kind bei der Behörde anmeldet und er seinen Nachnamen als Nachnamen des Kindes eintragen lässt. Das ist praxis aber entspricht nicht dem Recht in Thailand.
 
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