Gebe hier auch kurz meinen Senf dazu.
Über Ablauf wg Aufenthaltsgenehmigung kann ich nicht viel sagen, da dein Fall doch recht komplex ist. Du deutscher, lebst und arbeitest in der CH, sie Thai, lebt noch in Thai, ihr beide nicht verheiratet...
Hierfür kriegst du verlässliche Informationen nur über die betreffenden Botschaften. D.h. Kindanerkennung deutsche Botschaft, ev Visum für Mutter.....Aufenthaltsbewilligung Mutter/Kind würde ich dann noch kurz mit der CH Botschaft klären
Grundsätzlich aber möglich im Sinne der familienzusammenführung
Kindergeld solltest du in der Schweiz kriegen sofern du auch in der Schweiz für ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen arbeitest
Die Höhe des Kindergeldes ist jedoch von wohnkanton zu Wohnkanton unterschiedlich. Du erhältst dieses, sobald du das Kind bei der einwohnergemeinde angemeldet hast