Thailändisch lernen

Freundin schwanger! Was ist zu tun?

        #41  

Member

DNA-Test und dann weiter überlegen, alles andere ist Energieverschwendung.

Piper
 
        #42  

Member

Dann müsste der Betroffene die Geburt abwarten.
 
        #44  

Member

Rein technisch würde es schon gehen, aber das ist mit gewissen gesundheitlichen Risiken verbunden.
 
        #45  

Member

War mal in einer Besprechung. Da wurde ein Projekt erörtert. Es kam von einem Mitarbeiter immer die Eine Antwort: Aber das geht ja so nicht. Das wird nicht so funktionieren...
Darauf der Cheff zu ihm:
Sagen sie uns nicht wie oder was nicht geht. Das bringt uns nicht weiter. Sagen sie uns was geht und wie.
Jetzt bekommen Sie von mir eine Aufgabe: Bis morgen eine Präsentation zu erstellen in der alle Lösungen mit den Lösungswegen drin sind.
Der Typ hat nie wieder was gesagt in einer Besprechung.

Verstanden?
 
        #46  

Member

Eine schlechte Ausrede ist besser wie gar keine.
 
        #47  

Member

Geburt im Ausland
Wird Ihr Kind im Ausland geboren, so melden die Behörden des betreffenden Landes die Geburt Ihres Kindes nicht automatisch den zuständigen Behörden in der Schweiz. Eine Ausnahme sind Deutschland, Österreich und Italien, mit denen die Schweiz ein Abkommen geschlossen hat.


Wie vorgehen?
  1. Grundsätzlich gilt: Damit eine Geburt, die sich im Ausland ereignet hat, in der Schweiz registriert wird, müssen die Eltern diese bei der Schweizer Vertretung (Botschaft oder Konsulat) in dem Land, in dem das Kind zur Welt gekommen ist, melden und ihr die Geburtsurkunde im Original zukommen lassen.
  2. Nicht miteinander verheiratete Eltern: Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und hat der Vater das Kind anerkannt, so müssen sie zusätzlich zur Geburtsurkunde die Vaterschaftsanerkennung vorlegen.
  3. Ein ausländischer Elternteil: Eine ausländische Mutter oder ein ausländischer Vater muss der Schweizer Vertretung zusätzlich zur Geburtsurkunde und zu einer allfälligen Vaterschaftsanerkennung eine Kopie des Passes und gegebenenfalls weiterer Dokumente vorlegen. Informationen darüber, welche Unterlagen je nach Umständen vorzulegen sind, sind in der Schweizer Vertretung erhältlich.
  4. Die Schweizer Vertretung im Ausland nimmt die Dokumente entgegen und prüft diese vor der Übermittlung in die Schweiz. Sie informiert die Eltern über allfällige weitere erforderliche Schritte (Beglaubigungen, Apostillen oder Übersetzungen).
  5. Die Schweizer Vertretung übermittelt das Dokument oder die Dokumente der zuständigen Schweizer Behörde, welche die Daten in das schweizerische Personenstandsregister einträgt.

dies ist von ch.ch

Anhang anzeigen upload_2016-7-29_10-3-39.gif

Anhang anzeigen upload_2016-7-29_10-3-39.gif
 
        #48  

Member

Member hat gesagt:
naja,
vor kurzen ist relativ.
Letztes Jahr auf jeden Fall! In der Nachbarschaft wohnt ein Immigrant, er hatte richtig trouble die Papiere zusammenzubekommen für seine beiden Kinder die mit der Mutter noch in der Heimat leben.......
Oktober oder November 15 kam er freudestrahlend an (hat Freunde und mich eingeladen) Kindergeld Rückwirkend überwiesen bekommen!!!
Na ja, eine sehr gute und überzeugende Quelle! ;:(iro2:
Glaube mir, Du wirst in D nichts kriegen wenn das Kind nicht auch in D gemeldet ist! Habe ich vor längerer Zeit schon hinter mich bringen müssen. Siehe auch, was intruder69 und gabbiano dazu geschrieben haben.

Rückwirkend wird nach positivem Bescheid längstens bis zum Monat der Antragstellung, die in jedem Fall erst nach der Geburt erfolgen kann.
 
        #49  

Member

Vielen Dank Thaiguru! Genau das habe ich gesucht, damit kann ich ja eigentlich fast alles bei der Schweizer Botschaft in Bangkok klären! Tip top!
 
        #50  

Member

Gebe hier auch kurz meinen Senf dazu.

Über Ablauf wg Aufenthaltsgenehmigung kann ich nicht viel sagen, da dein Fall doch recht komplex ist. Du deutscher, lebst und arbeitest in der CH, sie Thai, lebt noch in Thai, ihr beide nicht verheiratet...
Hierfür kriegst du verlässliche Informationen nur über die betreffenden Botschaften. D.h. Kindanerkennung deutsche Botschaft, ev Visum für Mutter.....Aufenthaltsbewilligung Mutter/Kind würde ich dann noch kurz mit der CH Botschaft klären
Grundsätzlich aber möglich im Sinne der familienzusammenführung

Kindergeld solltest du in der Schweiz kriegen sofern du auch in der Schweiz für ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen arbeitest
Die Höhe des Kindergeldes ist jedoch von wohnkanton zu Wohnkanton unterschiedlich. Du erhältst dieses, sobald du das Kind bei der einwohnergemeinde angemeldet hast
 
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