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Ich verstehe nicht warum hier immer die Schweiz mitspielt. Der Vater ist DEUTSCHER, wo er wohnt und arbeitet ist egal, seine Abkömmlinge können auch "nur" Deutsche werden(wenn er sie anerkennt).In diesem Fall hier wir das Kind nach der Geburt(in Thailand) erstmal THAI sein und dort normal registriert werden. Wenn er gleich bei der Geburt sich als Vater angibt, erscheint das in der Geburtsurkunde. Mit dieser Urkunde ist dann der nächste Weg zur DEUTSCHEN Botschaft in BKK.(ob Standesamt in Deutschland da auch was unternimmt weiss ich nicht).Dort wird(einfacherweise) der Deutsche Pass beantragt, mit diesem sollte es kein Problem geben, das Kind nach DT zu holen(die Mutter "kraft Amtes" darf dann mit).Wie der Aufenthalt dann für die Schweiz geregelt wird(Visa?) klärt man dann Vorort.
Die Botschaft wird dann das weitere veranlassen.Wenn er solange nicht warten will, kann er sich vorab dort schon mal informieren, wenn er sowieso öfters nach TH fliegt liegt das ja auf dem Weg.
Die Botschaft wird dann das weitere veranlassen.Wenn er solange nicht warten will, kann er sich vorab dort schon mal informieren, wenn er sowieso öfters nach TH fliegt liegt das ja auf dem Weg.