Thailändisch lernen

Freundin schwanger! Was ist zu tun?

        #51  

Member

Ich verstehe nicht warum hier immer die Schweiz mitspielt. Der Vater ist DEUTSCHER, wo er wohnt und arbeitet ist egal, seine Abkömmlinge können auch "nur" Deutsche werden(wenn er sie anerkennt).In diesem Fall hier wir das Kind nach der Geburt(in Thailand) erstmal THAI sein und dort normal registriert werden. Wenn er gleich bei der Geburt sich als Vater angibt, erscheint das in der Geburtsurkunde. Mit dieser Urkunde ist dann der nächste Weg zur DEUTSCHEN Botschaft in BKK.(ob Standesamt in Deutschland da auch was unternimmt weiss ich nicht).Dort wird(einfacherweise) der Deutsche Pass beantragt, mit diesem sollte es kein Problem geben, das Kind nach DT zu holen(die Mutter "kraft Amtes" darf dann mit).Wie der Aufenthalt dann für die Schweiz geregelt wird(Visa?) klärt man dann Vorort.
Die Botschaft wird dann das weitere veranlassen.Wenn er solange nicht warten will, kann er sich vorab dort schon mal informieren, wenn er sowieso öfters nach TH fliegt liegt das ja auf dem Weg.
 
        #52  

Member

Aus eigener erfahrung.
Bei der geburt vom krankenhaus die geburtsurkunde übersetzen lassen ins englische.dann ins deutsche..beglaubigen lassen.
Die vaterschaft anerkennen bei botschaft.dann ist baby deutscer staatsbürger bekommt staatsbürgerschaft .dann bei botschaft pass beantragen.
Ist das kind erwachsen kann es sich dann aussuchen welche staatsbürgerschaft will weil mutter thai ist.
Er muss das bei D-Boschaft machen weil er ist ja noch D.egal wo er wohnt.
 
        #53  

Member

Vielen Dank nochmals für die sehr hilfreichen Informationen! Jetzt weiss ich schon mal das einiges an Bürokratie auf mich zukommt :)

Falls es zu einer Hochzeit kommen sollte, hab ich etwas von Geld für die Familie bzw. die Freundin gehört! Kennt sich jemand dahingehend auch aus?
 
        #54  

Member

Member hat gesagt:

Wie bekommt er das alles Behördlich hin?
Was braucht er alles dazu and Papieren, Genehmigungen, Zeit?
Und genau hier habe ich selber keinen blassen Schimmer.
Wann müsste er welche Papiere wo hin bringen, übersetzen lassen, was müsste er dann in welcher Reihenfolge wo beantragen?
--> Da braucht er Hilfe. Und nur wer das schon einmal durch exerziert hat kann ihm da wohl die Richtigen Tips und Tricks nennen.
Alles andere wäre nur rumgebrabbel. (sorry)

.


Das ist eigentlich der leichtere Part an der ganzen Aktion.
Sollte die Entbindung in Thailand stattfinden , so braucht man eigentlich nur einen gültigen Reisepass und Geburtsurkunde. Eventl noch eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung, weiß ich aber nicht mehr genau. Alles was an Papierkram anfällt leiten in Thailand das Hospital und die Botschaft in die Wege. Dort wird bei der Vaterschaftsanerkennung beiden Partnern auf Thai und auf Deutsch alles zum Sachverhalt ( Sorgerecht, Vaterschaftsanerkennung, Rechte und Pflichten , etc.) erklärt. Ein schriftliches Protokoll erhalten beide Partner in ihrer jeweiligen Landessprache.
Eine Genehmigung braucht man nicht wenn man Vaterfreuden entgegensieht...
Zeit: Das einzige was wirklich Zeit braucht ist das Kind im Standesamt 1 in Berlin anzumelden ( für im Ausland lebende deutsche Kinder).
Zwar nimmt einem auch diese Arbeit die deutsche Botschaft ab, aber bis die Papiere aus Berlin zurück sind können 2!! Jahre vergehen.
Alles recht easy, Kosten fallen außer ein paar Euro Gebühren praktisch keine an.
Achja, Sollte der zukünftige deutsche Staatsbürger in Thailand aufwachsen und keinen ordentlichen Wohnsitz in der Schweiz oder Deutschland haben, so gibt es entgegen der weitverbreiteten Meinung kein Kindergeld.
 
        #55  

Member

Die Geburtsurkunde vom Thai gleich ins Deutsche übersetzen lassen macht doch mehr Sinn. Sonst läuft man Gefahr, dass erstmal die Thai-Englische Version beglaubigt werden muss und dann die Englisch-Deutsche.
Es muss aber ein von der Botschaft anerkannter und zugelassener Übersetzer sein, dort gibt's auch ein Liste mit denselben.Ansonsten gibt's ca.100 meter nach der DT Botschaft ein Rechtsanwaltsbüro mit dem ganzen Angebot.
(Fängt mit "K" an und hört mit "w" auf)
 
        #56  

Member

Es ist genauso wie @Skaramanca und @intruder69 schreibt du bist Deutscher und deshalb hat die Schweiz mir dem Thema Staatsbürgerschaft nichts zu tun.
Die Frage mit dem Kindergeld ist auch schon geklärt.

Member hat gesagt:
bin mir nicht sicher ob Frau und Kind in D oder CH glücklicher wären.

Für die Frau kann ich nicht sprechen.
Aber warum sollte das Kind hier nicht genauso glücklich werden? Wenn es hier aufwächst kennt es doch nichts anderes und die Ausbildung wäre um ein vielfaches besser.
Eine gute Schule kostest in Thailand auch einiges.

@Watson23 wenn du dir wirklich sicher bist was euch zwei (drei) betrifft würde ich folgendermaßen vorgehen.
Beantrage ein Visum für sie so das sie schon mal in die Schweiz kommen kann zu Besuch am beste gleich 3 Monate. Dann hat sie etwas Zeit sich alles anzusehen. Das solltest du nach der Geburt auch machen denn vorher wird das Zeitlich zu knapp. Dann habt ihr beide eine Grundlage über die Zukunft zu sprechen. Sicherlich ist es nach zwei Besuchen immer noch nicht einfach für sie zu sagen ob sie in der Schweiz leben kann oder nicht aber es ist eine Grundlage für ein Gespräch vorhanden.

Du scheinst dir wirklich sicher zu sein das es dein Kind ist. Aber mir ist gerade erst vor ein paar Tagen ein Fall bekannt geworden wo der Mann sich auch gaaaaanz sicher war.
Ich will deiner Dame auch nichts unterstellen das ist nur ein gut gemeinter Ratschlag.
Auch wenn das alles mit deiner Reise passt, wer sagt die das sie nicht in der 8. oder 4. Woche ist?
Natürlich willst du sie nicht kränken aber mach nach der Geburt sofort einen Test. Sie muss davon nichts mitbekommen das ist anders als hier in DACH. Schicke eine DNA Probe von Dir und dem Kind ein und lasse das überprüfen das ist in Thailand ganz easy. Ist alles OK schmeißt du den Test weg. Sollte sich was anderes rausstellen up to you.

Liebe macht manchmal Blind, ich glaube die meisten hier würden die dazu raten.
Wenn du dir so sicher bist hast du doch nichts zu verlieren.
 
        #57  

Member

Member hat gesagt:
Falls es zu einer Hochzeit kommen sollte, hab ich etwas von Geld für die Familie bzw. die Freundin gehört! Kennt sich jemand dahingehend auch aus?
Suche hier mal nach "Sinsod". Da hast Du Informationen dazu in Hülle und Fülle.
 
        #58  

Member

So einfach wird’s nicht werden…

Da du ein EU/EFTA Staatsangehöriger bist und in der Schweiz lebst, hast du ein Recht auf Familiennachzug. Da aber das Kind, bis eine Anmeldung (Vaterschafts-Anerkennung ) in deinem Heimatland erfolgt ist, ein Thailänder bleiben wird, hast du auch kein Recht auf einen Familiennachzug für die Schweiz. Thailand ist nicht Mitglied EU/EFTA..

Auszug Visa Schweiz:

1 Einreise und Visumsfreiheit


Zur Einreise in die Schweiz müssen Ausländer grundsätzlich:



  • über ein für den Grenzübertritt anerkanntes Ausweispapier und über ein Visum verfügen, sofern dieses erforderlich ist;
  • die für den Aufenthalt notwendigen finanziellen Mittel besitzen;
  • dürfen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die internationalen Beziehungen der Schweiz darstellen und
  • dürfen nicht von einer Fernhaltemassnahme betroffen sein.

Gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses haben:



  • EU/EFTA-Staatsangehörige,
  • deren Familienangehörigen sowie
  • entsandte Arbeitnehmer

das Recht auf Einreise in die Schweiz. Ein Einreisevisum oder ein gleichwertiger Nachweis darf nicht verlangt werden. Gleiches gilt für eine Ausreise.


Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für Familienangehörige und entsandte Arbeitnehmer, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU/EFTA-Mitgliedstaates besitzen. Sofern Familienangehörige von EU/EFTA-Staatsangehörigen nicht von der Visumspflicht befreit sind (vgl. Art. 4, 5 VEV) und demnach für Einreisen ein Visum benötigen, wird ein solches ausgestellt, wenn:



  • die Voraussetzungen für die Erteilung einer Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA
  • nach den Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens (FZA) oder des EFTA-Übereinkommens erfüllt sind.

Hierbei sind den betroffenen Personen alle Erleichterungen für die Beschaffung der gegebenenfalls benötigten Visa zuzugestehen.


Also wirst du erst eine Vaterschaftsanerkennung in Deutschland machen müssen.

Wenn alles erledigt ist kannst du einen Visaantrag für Familiennachzug in die Schweiz stellen
 
        #59  

Member

Man sollte im Krankenhaus immer einen Vaterschaftstest machen. Das sollte gesetzlich vorgeschrieben werden. Aber ich denke Watson Du hast jetzt schon so viel an Info, dass Du erst mal genug zu tun haben wirst Dir darüber Gedanken zu machen und die richtigen Schritte einzuleiten.
 
        #60  

Member

Letztendlich bekommt er die korrekten Infos wirklich nur bei der Botschaft, alles andere mag ihm zwar hilfreich erscheinen, hat aber wenn es dann drauf ankommt vor den tatsächlichen Bestimmungen wenig Bestand.
Ich würde wirklich zu einem Beratungsgespräch bei der Deutschen Botschaft(und auch der CH_Botschaft) raten.
Sonst rennt er sich die Füße wund zwischen Botschaft-Heimatland-Gastland und den Ämtern in Korat.
 
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