Thailändisch lernen

Allgemeine Frage Zoll - Goldkettchen - nachverzollt

        #1  

Member

Mich hat gerade der Zoll herausgefischt.
Hatte ein 3,8 gr. (Wert ca. Eur 200) Kettchen nach Thailand mitgebracht, dieses gegen ein 7,6 g Kettcgen getauscht ( das leichtere ist immer gerissen, gehört meiner Mutter )
Jetzt war der Rechnungsprüfung bei ca. 450 Euro ( 16.700 Baht ). Dachte ich kann das mitgebrachte und verkaufte Kettchen aufrechenen.
Dem war nicht so, wg. der ca. Euro 20 zuviel ( Freigrenze 430 für verschiedene. Dinge, wie auch Schmuck) müsste ich nun 78 Euro nachversteuern und nochmals genau soviel Strafe bezahlen.
Hat sich rendiert:) - nach der Anreise war ich auch noch nicht so wach, hätte die Zöllner fragen können, dann wär es ohne Strafe gegangen. So frisch war ich aber noch nicht im Kopf.
Kann jemand zufällig bestätigen, dass das mit dem aufrechnen, wie ich mir das dachte, nicht funktioniert ?
Bei etwas niedrigerer Rechnung, ca. 1.000 Baht, waere es kein Problem gewesen.
 
        #2  

Member

Das kann doch niemals funktionieren, sonst könntest du das € 450.- Kettchen nächstes mal in ein € 850.- Kettchen tauschen usw. ohne jemals Steuern zu bezahlen.
 
        #3  

Member

Es ist keine Aufrechnung möglich, ähnlich ist es mir auch vor 3 Jahren ergangen.
Aber Strafe musste ich nicht zahlen, nur nachbesteuern.
 
        #4  

Member

Aufrechnen funktioniert nicht.

Ich hätte jedoch vermutet, dass nur der Betrag der über den 430€ liegt versteuert werden muss.
 
        #5  

Member

Member hat gesagt:
Aufrechnen funktioniert nicht.

Ich hätte jedoch vermutet, dass nur der Betrag der über den 430€ liegt versteuert werden muss.
Die Einfuhrabgaben sind auf den Gesamtwert der Ware zu bezahlen und nicht nur auf den Anteil, der die Freigrenze übersteigt.
Ob es da Ermessensspielräume gibt, weiss ich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #6  

Member

Bei der Berechnung der Einfuhrabgaben kommt es darauf an, wie sich der Wert über der Freigrenze zusammensetzt. Wenn man mehrere Waren einführt, deren Gesamtwert die Freigrenze überschreitet, wird nur der Wert über der Freigrenze besteuert. Z. B. werden 10 Artikel für je 50 Euro eingeführt. Die ersten 8 Artikel (Wert 400 Euro) sind frei, die beiden anderen Artikel (Wert 100 Euro) werden versteuert.

Ist der einzelne Warenwert (hier: Goldkette für 450 Euro) bereits höher als die Freigrenze, wird der gesamte Warenwert besteuert.
 
        #7  

Member

Member hat gesagt:
Die Einfuhrabgaben sind auf den Gesamtwert der Ware zu bezahlen und nicht nur auf den Anteil, der die Freigrenze übersteigt.
Ob es da Ermessensspielräume gibt, weiss ich nicht.
Zoll sagt keine Ermessensspielräume vom Betrag her. Man könnte den Goldwert nehmen, wenn keine Rechnung, oder die lassen es schätzen. Ansonsten zählt der Rechnungsbetrag.
 
        #8  

Member

Member hat gesagt:
Das kann doch niemals funktionieren, sonst könntest du das € 450.- Kettchen nächstes mal in ein € 850.- Kettchen tauschen usw. ohne jemals Steuern zu bezahlen.
Stimmt alles was über die Freigrenze geht muss versteuert werden.

Das einzige was du hättest umgehen können ist die Strafe indem du direkt an den roten Ausgang gegangen wärst. Das soll kein Vorwurf sein.
@Andreas45 das ist ärgerlich aber du wirst zahlen müssen falls dass nicht schon direkt am Flughafen passiert ist.
 
        #9  

Member

Hattest Du die Kette umgehangen?
 
        #10  

Member

Von wo bist du wo eingereist? FRA? Direkt von BKK oder von woanders?
In FRA sind Kontrollen wirklich äußerst selten.
Da muss man echt Pech haben.
 
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