Thailändisch lernen

rechtliche situation schwangerschft thailand / philippinen

        #182  

Member

Hoffentlich bist du noch im lernfähigem Alter
 
        #185  

Member

manchmal geht es ganz schnell:
sextourist vergnügt sich mit lt auf den phils. pinay wird schwanger. er, längst in der CH zurück, erhält post vom "amt" in sachen feststellung der vaterschaft etc.. er leugnet.
frau pinay ist aber schlau, hat zeugen vor ort aufgebracht die testiert ihre aussagen, die liaison der pinay mit dem ch-burschen betreffend und bezeugend, zur auslandsvertretung geben.
mithilfe einer freundin, die mit einem franzosen verheiratet ist und in der CH in lausanne lebt, geht frau pinay nun gerichtlich in der CH vor.
herr sextourist setzt auf totalverweigerung.
das CH gericht stellt die vaterschaft kurzerhand "nach augenschein" fest. kein dna-nachweis erforderlich.
ob dies auch nach deutschem recht möglich wäre, weiss ich nicht.
veröffentlicht wurde der fall im newsletter des deutsch-phillip. vereins in manila.
 
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        #186  

Member

Sorry, aber einen Vaterschaftstest per Augenschein durchzuführen, dürfte vor keinem Gericht Bestand haben. Das halte ich für ein Ammenmärchen und Angstmacherei.

Das entsprechende Urteil würde ich gerne mal sehen, so per Augenschein. :ironie:
 
        #187  

Member

@Fuzzy123, eben der Fall wurde im Newsletter eines Vereines veröffentlicht, und dort werden gerne Halbwahrheiten erzählt.

Glaube kaum daß in der CH die Gesetzgebung so viel unteschiedlicher ist als in A oder D.

Kleiner Tip: Solltest du zu einer Zahlung verdonnert werden, dann zahle mal von Zeit zu Zeit kleine Teilbeträge ein.
Somit suggerierst du, daß du "zahlungswillig" bist, und die Tussi kann dagegen gar nichts unternehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #188  

Member

Member hat gesagt:
Sorry, aber einen Vaterschaftstest per Augenschein durchzuführen, dürfte vor keinem Gericht Bestand haben. Das halte ich für ein Ammenmärchen und Angstmacherei.

Ich denke, dass das gerade das Gericht gemacht hat. Geht ja anscheinend auch in Deutschland, s. § 1600d BGB (2:(

(2) Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Die Vermutung gilt nicht, wenn schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft bestehen.

Und da kommt es dann wohl vor allem auf die Angabe der Mutter bzw. irgendwelcher Zeugen an. Der vermeintliche Vater hat ja dann die Möglichkeit, mittels eines Vaterschaftstest seine Nicht-Vaterschaft zu belegen. Sollte er das nicht tun, wird das, denke ich, wohl zu einer Bekräftigung der Vermutung führen und ein Zwangstest angeordnet.
 
        #189  

Member

und zu der Sache mit der Prozesskostenbeihilfe kann man auch noch was sagen:

Also, wenn ich der neue Freund einer Filipina wäre, die mir genau sagen kann, wer der (deutsche) Vater ihres Kindes ist, würde ich ihr schon dabei helfen, ihre Ansprüche durchzusetzen. Würde das eher sportlich sehen. Wo gibt es denn so etwas, wie wild einfach Kinder in die Welt setzen, weil man kein Gummi nehmen will, und sich nachher aus dem Staub machen und die armen Kinder (seine Kinder!, geht ja nicht einmal so sehr um die Mutter) einfach im Regen stehen lassen. Also ich finde die Diskussion hier schon reichlich komisch. Wer weiß, dass er Vater sein könnte, sollte doch ein Interesse haben, herauszufinden, ob es wirklich so ist, und nicht versuchen, sich da irgendwie herauszuwinden...
 
        #190  

Member

@LTT: Da bin ich doch mal wieder überrascht, was sich so alles in der Rechtssprechung verbirgt. Aber die Bedingung wird wohl kaum ein Tourist erfüllen, fast 4 Monate Urlaub im Paradies und dann nur mit einem Mädchen? :wink0:

Danke jedenfalls deinen Beitrag.

p.s.: Hm, die Kapelle in deinem Avatar kenne ich mittlerweile auch.

Gruß vom Rand der Welt

KingPing
 
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