Thailändisch lernen

rechtliche situation schwangerschft thailand / philippinen

        #161  

Member

Ja ich habe mir das schon ausgerechnet mit einem Programm. Es sollte eigentlich nix passieren an dem Tag und am nächsten auch nicht. Ich hatte demnach zufolge 2 Tage luft bis zum Eisprung.
Das Problem 2 Tage sind nicht viel wenn es sich verschoben hat dann bin ich genau richtig gewesen. Das Zeitfenster ist also ziemlich knapp!!!

das Ding ist ja wir waren beide total besoffen ich hab's mit dem Kondom irgendwie nicht hinbekommen deswegen haben wir es so gemacht.
Immer passiert irgendeine scheisse wenn ich zuviel trinke ! Mensch
 
Zuletzt bearbeitet:
        #162  

Member

Member hat gesagt:
wie schaut das eigentlich mit der "Haftbarkeit" bei Schwangerschaft aus in den Laendern ?

In Deutschland ist es ja klar, Vater darf zahlen.

Aber wie ist es dort wenn ein Deutscher eine Phil oder Thai schwaengert ?

Kann sie Ihren Anspruch im eigenen Land durchsetzen ?
Kann sie Ihren Anspruch in Deutschland durchsetzen ( mal angenommen die kommt, wie auch immer nach DE und zeigt mit dem Finger auf ihn ).

Danke fuer eure Erfahrungen, jede Information oder Hinweis !

LG
Oliver

Leute, da wurden eine Menge Vermutungen aufgestellt.
Dabei ist die Sache ganz klar.
Ich bin damit vertraut weil ich mich um mehrere Fälle von Kindern von Deutschen Touristen mit Thai-Frauen kümmern musste. Und einer meiner besten Kumpel hat selbst eines.
Und auf den Philippinen habe ich selbst eine Tochter.

Es kommt in erster Linie auf den Aufenthalt der Beteiligten an:
Falls die Frau und das Kind in Deutschland sind, egal ob das Kind in Deutschland geboren wurde oder nicht,
hat die Mutter und das Kind die gleichen Ansprüche an den Vater, wie eine Deutsche Frau.
Falls die Frau wieder zurückkehrt, und natürlich das Kind mitnimmt, gelten die Ansprüche in Deutschland weiter, aber im anderen Land tritt in Kraft was dort Landesgesetze sind.
In Thailand wird noch ein Unterschied zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern gemacht.
Bei ehelichen ist der Anspruch auch in Thailand automatisch. Bei nichtehelichen muss die Vaterschaft ofiziell von beiden Seiten anerkannt werden. Wenn der Vater auch in Thailand lebt, bleiben die Ansprüche bestehen. Falls der Vater die Vaterschaft nicht anerkennt, und nicht im Land lebt, hat die Mutter kaum Chancen, auser sie geht wieder nach Deutschland, kann natürlich auch, mit ziemlichem Aufwand einen Anwalt in Deutschland beauftragen.

Bei Philippinen ist es völlig anders. Dort hat weder ein Ehemann noch ein unehelicher Vater im Trennungsfall irgendwelche Pflichten, allerdings auch keinerlei Rechte. Z.B. kann er keinerlei Besuchsrecht bekommen, wenn die Mutter dagegen ist, kann auch nicht zu irgendwelchen Zahlungen herangezogen werden. Auch wenn das Kind auf der Deutschen Botschaft als Deutsch registriert ist (was in meinem Fall so ist) meine EX hat mich einfach rausgeschmissen, und will mich nicht mehr sehen. Und dem Kind versucht sie beizubringen dass ich gar nicht der Vater sei. Und alles was ich schicke - Besuch ist nicht erwünscht - wird dem Kind entweder vorenthalten, oder als Geschenk einer anderen Person deklariert.
In diesem Falle bin ich dann auch bockig geworden, und es gibt nix mehr. Gezwungen werden kann ich ja nicht, auser - sie geht mit dem Kind nach Deutschland - oder auch in die Europäische Union.

Auf den Philippinen kann man einen privaten - notariellen - Vertrag abmachen, über Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte usw.
In diesem Falle ist das dann auch für alle Beteiligten bindend (solange man im Land ist) und kann nicht von einer Seite aufgekündigt werden. Aber ohne das geht gar nichts
 
        #163  

Member

Penguin888..... Also ist es doch ein Riesen Aufwand für die Frau hier in Deutschland auf Unterhalt zu Klagen.(von Thailand) und es ist nicht so ein Spaziergang zur Botschaft die kümmern sich dann schon wie hier beschrieben...
 
        #164  

Member

Ist es nicht wenn sie sich einen Thaianwalt nimmt der mit einem deutschem Anwalt kooperiert. Was hat die Botschaft damit zu tun?
 
        #165  

Member

Member hat gesagt:
@bkk

Ein ganz normaler Spasstourist hat m.E. hinsichtlich Unterhaltszahlungen absolut Null-Komma-Null zu befürchten. Und bislang konnte mir niemand auch nur ansatzweise das Gegenteil aufzeigen.

dem schliesse ich mich an.

Abstammungsfeststellung ... Vaterschaftsfeststellung ... das ist aber neu. Hat sich denn da was geaendert ?

Den Nachweis zu erbringen, DER DA ist mein Papa, wie soll das praktisch gehen ? Da mueste ja schon eine europ. Hilfsorganisation dahinter stehen, die alle Kosten vorschiesst und einen Rechtsanwalt finanziert. Allein die Unterlangen zu uebersetzen ist ja schon ein fetter Batzen. Und was soll da schon am Ende rauskommen, wenn ohnehin die Duesseldorfer Tabellte um - ich vermute mal Summe / 4 - gekuerzt wird.

Frau hat ja mehr Geld wenn sie sich einen neuen sucht ... und schneller ... ... ...

@ Penguin888

Danke fuer deinen Beitrag !
 
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        #166  

Member

Member hat gesagt:
Frau hat ja mehr Geld wenn sie sich einen neuen sucht ...

Aber nur, wenn sie nicht an einen gerät, der sich in der Disco an 'nem 30-Baht-Shooter festhält ... solche Typen soll's ja geben :wink0:
 
        #167  

Member

Member hat gesagt:
dem schliesse ich mich an.

Abstammungsfeststellung ... Vaterschaftsfeststellung ... das ist aber neu. Hat sich denn da was geaendert ?

Den Nachweis zu erbringen, DER DA ist mein Papa, wie soll das praktisch gehen ? Da mueste ja schon eine europ. Hilfsorganisation dahinter stehen, die alle Kosten vorschiesst und einen Rechtsanwalt finanziert. Allein die Unterlangen zu uebersetzen ist ja schon ein fetter Batzen. Und was soll da schon am Ende rauskommen, wenn ohnehin die Duesseldorfer Tabellte um - ich vermute mal Summe / 4 - gekuerzt wird.

Frau hat ja mehr Geld wenn sie sich einen neuen sucht ... und schneller ... ... ...

@ Penguin888

Danke fuer deinen Beitrag !

Manche raffen es nie
 
        #168  

Member

Ja das stimmt Düsseldorfer Tabelle durch 4 wären bei meinem Gehalt 75 € das lohnt nicht denke ich...
 
        #169  

Member

Selbst bei nur 75 € sind es bis zum 18. Lebensjahr über 16.000 €. Und wieviel wird es wohl wenn du ein schlaues Kind gemacht hast?
 
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