Thailändisch lernen

Diskussion Pflichtkrankenversicherung für Thailand - Pro und Contra

        #731  

Member

Member hat gesagt:
"Dir ist der Unterschied zwischen (Ausland) Unfallversicherung, Reisekrankenversicherung, Pflichtversicherung in D, privater KV in D und internationaler KV bewußt?"

Klar kenne auch ich den Unterschied!

War in Deutschland immer Privat Krankenversichert.

Aber was nutzt Dir das Wissen, wenn Du ,wie ich, in Thailand lebst??

Da kann ich keine der o.g. Versicherungen mehr abschließen! Lebensmittelpunkt Thailand!

Habe mal versucht nur eine Unfallversicherun von hier aus abzuschließen....Keine Möglichkeit,obwohl ich noch in Deutschland gemeldet bin,weil ich da noch ein Haus habe!
Natürlich kannst du solch eine Versicherung abschliessen! Warum denn auch nicht?
Es spricht nichts dagegen dass du dich privat Versicherst! Mit gleichen Leistungen wie in D, nur dann halt eben nicht in D, sondern eben international.
Wird nen paar Taler kosten, aber das kennst du ja wenn du in D ebenfalls privat Versicherst warst. So oder so aber definitiv möglich.

Stichpunkt : Internationale KV
 
        #732  

Member

Member hat gesagt:
In Thailand gilt die 0,5-Promille-Grenze .

Bei
einem halben Liter Bier oder 0,2 Liter Wein wird bei einem Mann bereits die Grenze von 0,5 Promille erreicht.

Also werden die 0,5-Promille schnell ereicht!

Was ist die Alkoholklausel?

Die Alkoholklausel stellt den Versicherer von der Leistung frei, wenn das Schadensereignis auf übermäßigen Alkoholkonsum und daraus resultierender Bewusstseinsstörung zurückzuführen ist.

Auch wenn es keine einheitlichen Werte gibt, ab wann ein Versicherer nicht mehr leistungspflichtig ist, gilt das Übersteigen der folgenden Werte als Faustformel für die Leistungsfreistellung:

0,8 ‰ für Autofahrer

1,7 ‰ für Radfahrer

2,0 ‰ in allen übrigen Fällen
für?

Teilnahme am Straßenverkehr? Mag sein!
Was hat das mit ner KV zu tun die diesen Anforderungen nicht unterliegt?
 
        #733  

Member

Member hat gesagt:
Sieht so aus, als wenn es gar nicht klar ist, ob @Kelle's Versicherung in dem Fall gezahlt haette.
wird ziemlich genau klar sein, nachdem der Alkoholgehalt im Blut festgestellt wurde ;)

Oder bist du im Glauben dass für die Bewertung von Schadensfällen irgendwelche Videos Dritter herangezogen werden? ;)
 
        #735  

Member

Ich würde auch keinen Betrag abschliessen in dem "Üblicherweise" steht, kann mir auch kaum vorstellen das es solch Verträge gibt, wenn ja, sind sie nix wert, ergo unterschreibt man sowas nicht.

Auch wenn Du Dir das nicht vorstellen kannst, gibt es das hier in Thailand trotzdem!

Und wenn Du, wie ich, hier Jahrelang lebst,unterschreibst Du diese eben, oder bist garnicht versichert! DU hast die Wahl ;-)

Einige Krankenversicherungen sind nur in Verbindung mit einer Lebensversicherung möglich!!

Viele kündigen den Vertrag ab einem Alter ab 70 jahren!

" Der Versicherungsschutz kann im Alter von 21 bis 60 Jahren abgeschlossen werden und kann bis zu 75 Jahre verlängert werden."

Andere schreiben nichts von einer Höchstgrenze ,aber genau lesen hilft! Denn steht da z.B. :

Die tatsächliche Zahlung übersteigt nicht die maximale Deckungssumme pro Jahr.

Da werden z.B. OP Kosten festgelegt:

Kategorie 4. Medizinische Kosten bei Operation (Chirurgie) und Eingriffen pro stationärem Aufenthalt einmal22.50030.00045.00060.00090.000180.000

Die 180.000.-THB Höchstgrenze für eine OP ist beim TOP - PLAN für 2.760.000.-THB festgelegt!

Viele meinen dann, eine OP kann ruhig mal 1-2 Millionen Baht kosten...Dann kommt das BÖSE Aufwachen nach der Narkose ;-)

Der kostet bis 70 Jahre ca. 120.000.-THB Ab 70 nur noch Verlängerung: 70 - 75 =ca.170.000.-THB ab 76 denn ca.260.000.-THB

Wohlgemerkt sind ALLE Vorerkrankungen ausgeschlossen! Aber wer hat die schon mit 60 Jahre ;-(

Aus thailändischen Krankenversicherungs Verträgen ins Deutsche übersetzt.... LMG...

Übliche und angemessene medizinische Kosten, bis zur Höchstgrenze pro Behandlung.

1. Deckung der tatsächlichen medizinischen Kosten gemäß Leistungsplan als übliche und angemessene medizinische Kosten, jedoch nur bis zur Höchstgrenze pro Behandlung gemäß Leistungsplan!

2. Unter medizinischer Notwendigkeit versteht man die Notwendigkeit, medizinische Dienste oder andere Dienste der Gesundheitseinrichtung zur Untersuchung oder Behandlung von Verletzungen
oder Krankheiten in Anspruch zu nehmen, die den folgenden Bedingungen unterliegen:

(1) Die Leistungen müssen im Einklang mit der Diagnose und Behandlung entsprechend den Symptomen der Verletzung oder Krankheit einer behandelten Person stehen

(2) Es besteht eine eindeutige medizinische Indikation gemäß den Standards der modernen medizinischen Praxis

(3) Die Leistungen dienen nicht ausschließlich der Bequemlichkeit der versicherten Person oder der Familie der versicherten Person oder des medizinischen Dienstleisters.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #736  

Member

Member hat gesagt:
Ich würde auch keinen Betrag abschliessen in dem "Üblicherweise" steht, kann mir auch kaum vorstellen das es solch Verträge gibt, wenn ja, sind sie nix wert, ergo unterschreibt man sowas nicht.

Auch wenn Du Dir das nicht vorstellen kannst, gibt es das hier in Thailand trotzdem!

Und wenn Du, wie ich, hier Jahrelang lebst,unterschreibst Du diese eben, oder bist garnicht versichert! DU hast die Wahl ;-)

Aus thailändischen Krankenversicherungs Verträgen ins SDeutsche übersetzt....

Übliche und angemessene medizinische Kosten, bis zur Höchstgrenze pro Behandlung.

1. Deckung der tatsächlichen medizinischen Kosten gemäß Leistungsplan als übliche und angemessene medizinische Kosten, jedoch bis zur Höchstgrenze pro Behandlung

2. Unter medizinischer Notwendigkeit versteht man die Notwendigkeit, medizinische Dienste oder andere Dienste der Gesundheitseinrichtung zur Untersuchung oder Behandlung von Verletzungen

oder Krankheiten in Anspruch zu nehmen, die den folgenden Bedingungen unterliegen:
(1) Die Leistungen müssen im Einklang mit der Diagnose und Behandlung entsprechend den Symptomen der Verletzung oder Krankheit einer behandelten Person stehen
(2) Es besteht eine eindeutige medizinische Indikation gemäß den Standards der modernen medizinischen Praxis
(3) Die Leistungen dienen nicht ausschließlich der Bequemlichkeit der versicherten Person oder der Familie der versicherten Person oder des medizinischen Dienstleisters.
ist doch albern...
warum sollte ich das unterschreiben???
oder du bist gar nicht versichert, die Aussage ist .... fragwürdig.
zwingt dich ja keiner in Thailand diesen Mist zu unterschreiben.

wie gesagt, kannst ja auch ne internationale mit sitz in EU wählen...
 
        #737  

Member

Member hat gesagt:
Richtig ...Es zwingt mich Keiner!

Hatte ja auch eine Internationale, mit der ich aber keine guten Erfahrungen gemacht habe!

Da die meisten ja wohl erst im Rentenalter oder aber mit über 50 "Auswandern" kommen eben da die Vorerkrankungen erschwerend hinzu!

Wie schon geschrieben, ich war in Deutschland immer Privat Versichert.

Nur das, aber eben nicht nur meine Deutsche Private Krankenversicherung, im Außer-Europäischem Ausland maximal für 6 Monate leistet!

Danach kündigen Sie den Vertrag, oder Du wählst die Große oder kleine Anwartschaft!

Bei der großen werden Altersrückstellungen angespart, bei der kleinen nicht!

Da ich aber ein wenig länger weg bin, habe ich die kleine Anwartschaft seit 33 Jahren am laufen!

Da ich auf Grund meiner Vorerkrankungen reichlich Ausschlüsse bekomme, die auch nicht mit einer höheren Prämie zu includieren sind ,bleibt eigentlich nur noch Husten und Schnupfen übrig ;-)

Dazu nie die Garantie das auch gezahlt wird !

Gerne werden bei großen Rechnungen gerne noch einmal sehr genau Deine Angaben im Vertrag geprüft!

Stichwort: "Vorvertragliche Anzeigepflicht" da wird man dann auch schon mal fündig!

Aber,für mich ist soweit hier alles in trockenen Tüchern...Also OK ;-)
 
        #738  

Member

Member hat gesagt:
ist doch albern...
warum sollte ich das unterschreiben???
oder du bist gar nicht versichert, die Aussage ist .... fragwürdig.
zwingt dich ja keiner in Thailand diesen Mist zu unterschreiben.

wie gesagt, kannst ja auch ne internationale mit sitz in EU wählen...
Hierauf bist Du leider nicht eingegangen....

" "Üblicherweise" steht, kann mir auch kaum vorstellen das es solch Verträge gibt"

Wieso eigentlich,weil es Deinen Vorstellungen wiederspricht ??
 
        #739  

Member

Member hat gesagt:
Hierauf bist Du leider nicht eingegangen....

" "Üblicherweise" steht, kann mir auch kaum vorstellen das es solch Verträge gibt"

Wieso eigentlich,weil es Deinen Vorstellungen wiederspricht ??
Aus deinem vorherigen Beitrag, ich zitiere mal nicht, ist ja hervorgegangen das du mit deinem Versicherungsverhältnis durchaus zufrieden bist!
Denn ist doch alles i.o.

Dann braucht man sich hier auch nicht streiten!
Ich, wie gesagt, würde son Mist nicht unterschreiben, aber das ist allein meine Meinung, und muss nicht für andere gelten.

Ich bin auf das oben genannte nicht eingegangen, weil es A natürlich nicht meinen Vorstellungen entspricht, aber das tut eigentlich nichts zur Sache, das ist meine persönliche Meinung, also nicht wirklich Repräsentativ!
B : ist es egal ob in irgendeinem Vertrag für was auch immer auf dieser Welt "üblicherweise" steht! ;) sowas unterschreibt man nicht! ob es da um ne KV, nen Mietvertrag oder nen Spielzeug geht.
Da kann man auch gleich reinschreiben : für den fall das unter Umständen jegliches in Anbetracht etc. pp.

Der Vertrag wird damit so schwammig wie nen Putzschwamm...

wer sowas braucht, setzt da seinen Otto drunter per Handschrift, mein Fall wäre es nicht.

du argumentierst ja auch immer nur mit der Thai Versicherung als ob es nix anderes geben würde, was nicht so ist...
 
        #740  

Member

"du argumentierst ja auch immer nur mit der Thai Versicherung als ob es nix anderes geben würde, was nicht so ist..."

Sorry, aber für mich schon !

Damit wären wir jatzt aber auch durch.. ;-)
 
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