Member
Member hat gesagt:.......... aber viel Steuern zahlst Du eh nicht. .......
Mein lieber @thunderxx, da liegst Du aber ganz falsch:
Steuerrecht in Thailand - Einkommenssteuer
Der Spitzensteuersatz liegt immerhin bei 37 %, und ich bin mir ganz sicher, dass der TO diesen auch zahlen müsste, wenn er nicht die in dem zitierten Artikel genannten Freibeträge (für Ehefrau, Kinder, Schwiegereltern etc. etc.) absetzen könnte.
Und mit den thailändischen Steuerbehörden, ihrer Gründlichkeit, Fachkunde, Konsequenz und Unbestechlichkeit ist nicht zu spaßen! Eine Betriebsprüfung in Deutschland ist nichts dagegen ....