Thailändisch lernen

TH --> DE Heirat Visum Deutschland/Thai

        #351  

Member

Member hat gesagt:
im prinzip das gleiche wie für ein Besuchervisum, nur dass das Einkommen bei einem Ehevisum etwas höher sein muss.
"Etwas höher" fand ich gut.
Denn im Gegensatz zu einem Schengenvisum, ist das Mindest-Netto-Einkommen für dieses Visum einfach nicht zu erreichen.
Genau dort stecke ich grade fest. Bei der Verpflichtungserklärung. Die verlangen ein Mindest-Netto-Einkommen von 2800....
Wer hat das bitteschön?
Raum Berlin, btw.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen, der das gleiche Problem schon hatte?
 
Zuletzt bearbeitet:
        #352  

Member

Wieviel würdest du denn brauchen wenn ihr mit einem Schengenvisum in Dänemark heiratet und dann „einfach“ ein Visum für Familienzusammenführung stellt?
 
        #353  

Member

Da dies dann ebenfalls ein nationales Visum ist, was ich benötige für den Antrag auf Ehegattennachzug/Nachzug zum Lebenspartner, gehe ich von der gleichen Summe aus.
Leider wurde mir diese Frage nie mit einer Summe beantwortet, egal welches Amt.
Problem ist ja auch, dass die Möglichkeit besteht, wenn der jetzige Antrag gecancelt wird, dass sie auf die schwarze Liste kommt von der deutschen Botschaft in Bangkok. Dann bekommt sie gar kein Visum mehr.
Ich kann es mir halt nicht erlauben einen Fehler zu machen...
Es fehlt eigentlich nur noch diese mistige Verpflichtungserklärung.... die ich nicht bekomme.
 
        #354  

Member

Was die Summe angeh richtig lesen !!!
 
        #355  

Member

Was denn für eine schwarze Liste davon habe ich ja noch nie gehört.. dass sie vllt kein Schengen Visum dann bekommt kann ich mir natürlich vorstellen.

Das Problem ist mit der VE dass jede ABH hier sein eigenes Süppchen kochen darf.

Es gibt mE 2 Optionen
- du findest jemand anderes der die VE abgibt , das akzeptieren die meisten ABHs , es geht ja eh nur um den Zeitraum bis zur Hochzeit.
-ihr heiratet in Thailand, dann ist die Sicherung Lebensunterhalt für das Visum nicht erforderlich wenn du deutscher bist. Du könnntest sogar Bürgergeld bekommen und sie würde das Visum bekommen.

Heirat in DK wäre auch gegangen aber jetzt wird sie wohl kein Schengen Visum mehr bekommen da die Botschaft ja auch nicht blöde ist ;).

Generell finde ich es am besten dort zu heiraten wo man soäter auch leben will hat div. Vorteile. Das einzige wo es mE tatsächlich sinnvoller ist das nicht zu tun ist wenn man nicht genug für die VE verdient.
 
        #356  

Member

Nachtrag: Berlin ist da tatsächlich eine unschöne Ausnahme. Meine ABH in Bochum rechnet Bürgergeldsatz + miete + 150 Puffer .. könntest als 3. Option noch in eine andere Stadt ziehen ;) .

Hat sie denn den Visum Antrag schon abgegeben ohne VE und jetzt wollen sie diese ? So ganz habe ich den Sachverhalt noch nicht verstanden.
 
        #357  

Member

Der Antrag wurde schon gestellt, ja. Die Botschaft wartet auf meine Flugreservierung, den Nachweis einer Incoming-Krankenversicherung über 6 Monate, was alles kein Thema ist.
Und die VE....
Und ich gehe mal davon aus das es ungünstig wäre, mich umzumelden, wo dann auf meiner VE eine andere Adresse stehen würde, als wie bei den bereits dort liegenden Unterlagen
 
Zuletzt bearbeitet:
        #358  

Member

Hallo, ich habe in Dänemark jetzt geheiratet.
Hat jemand eine Liste, die ich jetzt abarbeiten muss, damit das mit dem Ehegattennachzug-Visum für meine Frau alles problemlos über die Bühne geht.
Also welche Unterlagen muss ich in Deutschland beantragen/besorgen, bevor wir in ein paar Monaten zusammen zurück nach Thailand gehen um dort bei der Deutschen Botschaft, das Visum zu beantragen.
Denke hier hat das Ganze ja bestimmt schon einer gemacht und kann mir eventuell weiterhelfen.

Ebenfalls, muss ich auf dem Rathaus/Krankenkasse/Finanzamt jetzt bereits melden, dass ich verheiratet bin oder reicht das, wenn wir zurück kommen. Könnte es eventuell Nachteile haben, wenn ich es jetzt bereits mache oder erst wenn sie das Visum in Thailand bekommen hat?

Ist diese Liste soweit korrekt?
 
Zuletzt bearbeitet:
        #359  

Member

Member hat gesagt:
Hallo, ich habe in Dänemark jetzt geheiratet.
Hat jemand eine Liste, die ich jetzt abarbeiten muss, damit das mit dem Ehegattennachzug-Visum für meine Frau alles problemlos über die Bühne geht.
Also welche Unterlagen muss ich in Deutschland beantragen/besorgen, bevor wir in ein paar Monaten zusammen zurück nach Thailand gehen um dort bei der Deutschen Botschaft, das Visum zu beantragen.
Denke hier hat das Ganze ja bestimmt schon einer gemacht und kann mir eventuell weiterhelfen.

Ebenfalls, muss ich auf dem Rathaus/Krankenkasse/Finanzamt jetzt bereits melden, dass ich verheiratet bin oder reicht das, wenn wir zurück kommen. Könnte es eventuell Nachteile haben, wenn ich es jetzt bereits mache oder erst wenn sie das Visum in Thailand bekommen hat?

Ist diese Liste soweit korrekt?
Paare, die mit einem Besuchsvisum nach Deutschland eingereist und in Dänemark die Ehe geschlossen haben, erhalten von dem dänischen Standesamt eine mehrsprachige dänische Heiratsurkunde, die jedoch für die Verwendung im thailändischen Rechtsbereich und für die Registrierung der Ehe in Thailand folgende Beglaubigungen auf deren Rückseite beinhalten muss:


  • Beglaubigung dänischer Heiratsurkunde durch das dänische Aussenministerium bzw. (Udenrigsministeriet) mit der dänischen APOSTILLE gem. Convention de La Haye du 5 October 1961

  • Beglaubigung dänischer Heiratsurkunde durch die Königlich thailändische Botschaft in Kopenhagen

  • Überbeglaubigung dänischer Heiratsurkunde (mit thailändischer Übersetzung) beim Aussenministerium in Bangkok

Es wird empfohlen, nach der Eheschließung in Dänemark bei dem für Sie zuständigen deutschen Standesamt einen Antrag auf Beurkundung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe im deutschen EHEREGISTER zu stellen. Danach erhalten Sie vom Standesamt eine deutsche Eheurkunde.
Diese Papiere sind dann in der Botschaft Berlin oder den Konsulaten in Frankfurt oder München (je nach Zuständigkeit) zu beglaubigen.

Alle Papiere müssen von ein zugelassen Übersetzer in Thailändischer Sprache vorliegen.

Bei Namensänderung das entsprechende Dokument auch übersetzen und beglaubigen lassen.

Die Ehe in Thailand eintragen lassen. Wenn neuer Name neue Papiere machen lassen, Pass, ID cart und Hausbuch

Dann mit den neuen Papieren Visum beantragen. Von Vorteil wenn schon ein Arbeitsvertrag oder Bescheinigung eines Arbeitgebers über geplante Anstellung vorliegt. A1 muss ebenfalls vorhanden sein. Prüfung beim Goethe Institut in BKK oder Nachweis das der Kurs in einer deutschen Schule während des Aufenthaltes in D zur Hochzeit gemacht wurde. Darf nicht älter als ein Jahr sein.

Bei Fragen gerne auch eine PN
 
        #360  

Member

Member hat gesagt:
Ebenfalls, muss ich auf dem Rathaus/Krankenkasse/Finanzamt jetzt bereits melden, dass ich verheiratet bin oder reicht das, wenn wir zurück kommen.

Du musst gar nichts...
Aber wenn du es meldest, schadet es nicht.
Falls du in der GKV bist, nach der Eheschliessung ist deine Frau Familienversichert.
Von daher macht es Sinn nicht bis zur Rückkehr in ein paar Monaten zu warten.

Was Thailand und die dortigen Regeln und Vorschriften betrifft, keine Ahnung.
Aber @emu hat dazu ja wohl schon geschrieben.
 
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