Thailändisch lernen

TH --> DE Heirat Visum Deutschland/Thai

        #341  

Member

Member hat gesagt:
Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen das entsprechende Nachweise verlangt werden um die deutsche Staatsbürgerschaft erworben werden kann von Deinem gezeugtem Kind
Ausser Geburtsurkunde und Vaterschaftsanerkennung ist mir nichts anderes bekannt,und das ist Standart.

Gruss

Utm
 
        #342  

Member

Member hat gesagt:
Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen das entsprechende Nachweise verlangt werden um die deutsche Staatsbürgerschaft erworben werden kann von Deinem gezeugtem Kind
Bullshit

Ein Kind ist "deutsch" wenn Vater oder Mutter deutsch sind.
Und zwar, schon vor der Geburt.

Das man bestimmte Dinge dann beurkunden sollte, hat nichts mit dem eigentlichen Sachverhalt zu tun.

"Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt erworben, wenn Ihr Vater oder Ihre Mutter zu diesem Zeitpunkt deutsche Staatsangehörige waren."
 
        #343  

Member

Member hat gesagt:
Bin im Regelfall über die Wintermonate für 6 Monate in Thailand und im Sommer ist meine Freundin dann in Deutschland oder wir verreisen außerhalb des Schengengebietes zusammen. Wenn sie dann länger in Deutschland bleiben kann, dann ist man eben nicht mehr immer an diese 90 Tage gebunden und hat nicht immer schon den Abschied im Kopf.

Frage nicht beantwortet :cool2:

Du bist noch nicht mal verheiratet und willst mit der MiaNoi bereits zurück?
 
        #344  

Member

Member hat gesagt:
Frage nicht beantwortet :cool2:

Du bist noch nicht mal verheiratet und willst mit der MiaNoi bereits zurück?
Da wir das wie geschrieben meistens so machen, dass wir den Winter gemeinsam in Thailand verbringen und die Sommermonate in Deutschland und die Zwischenzeit dann in irgendwelchen Drittländern verbringen, welche nicht zu den Schengen-Staaten/Thailand angehören.
Im Regelfall bin ich 3-6 Monate in Thailand und so würde ich das auch nach der Heirat beibehalten wollen, da ich die kalte Jahreszeit in Deutschland gerne umgehe.
Ob ich dann Anfang nächstes Jahr mitgehe nach Thailand für paar Monate, weiß ich noch nicht. Eventuell setze ich diesen Winter dann auch komplett aus und bleibe in Deutschland.
 
        #346  

Member

Member hat gesagt:
Bullshit

Ein Kind ist "deutsch" wenn Vater oder Mutter deutsch sind.
Und zwar, schon vor der Geburt.

Das man bestimmte Dinge dann beurkunden sollte, hat nichts mit dem eigentlichen Sachverhalt zu tun.

"Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt erworben, wenn Ihr Vater oder Ihre Mutter zu diesem Zeitpunkt deutsche Staatsangehörige waren."
Bevor Du Bullshit schreibst mal den Post lesen auf den ich geantwortet habe und dann kannst Du Bullshit schreiben. . Aber Du hast es ja schon erwähnt was benötigt wird unter anderem
 
        #347  

Member

Member hat gesagt:
Bevor Du Bullshit schreibst mal den Post lesen auf den ich geantwortet habe und dann kannst Du Bullshit schreiben. . Aber Du hast es ja schon erwähnt was benötigt wird unter anderem
Der Post war von mir, ich weiss was ich geschrieben habe.

Ein Kind mit einem Elternteil das deutsch ist, benötigt nichts um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben.
Die reine Geburt langt.
Unter Umständen, schon die Zeugung.

Das "Bullshit" war unnötig.

Sorry dafür.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #348  

Member

Wenn ich meine Freundin in Dänemark heirate und die Eheschließung dann in Deutschland und später auch in Thailand anerkennen lassen möchte, brauche ich eine Apostille?
Thailand ist dem Haager-Apostillenabkommen nicht beigetreten, was benötige ich dann für die Eintragung der Heirat in Thailand, eine Übersetzung auf Thai oder reicht die Englische Heiratsurkunde?
Für Deutschland wird eine Apostille benötigt?
 
  • Standard Pattaya Afrika Afrika Phillipinen Phillipinen Amerika Amerika Blank
    Oben Unten