Thailändisch lernen

TH --> DE Arbeitserlaubnis für Nageldesign in Deutschland / warum dürfen Vietnamesen?

        #21  

Member

Member hat gesagt:
In unserem ach so tollen Multikulti Regenbogen Genderland sollte es doch irgendwie möglich sein auch ohne Heirat seine Partnerin rüber zu holen
Mach ihr ein Baby und schon kann sie eine Aufenthaltserlaubnis wegen Umgangsrecht mit ihrem deutschen Kind erhalten.

Member hat gesagt:
Soweit mir bekannt, gibt es eine Möglichkeit, eine solche Fachkraft trotzdem nach Deutschland zu holen.
Nageldesign ist keine Fachkraft da keine mindestens 2 jährige Berufsausbildung

Member hat gesagt:
Für das Arbeitsvisum zu beantragen ....
Für dieses Visum ist (u.a.) der Status einer Fachkraft, d.h. ein Berufsabschluss mit mindestens 2 jähriger Ausbildungsdauer erforderlich
 
        #22  

Member

Member hat gesagt:
Nageldesign ist keine Fachkraft da keine mindestens 2 jährige Berufsausbildung

Lies dir doch bitte einmal genau durch, was ich geschrieben habe. Kleine Anmerkung: Sollte eine Stelle nachweislich nicht mit einer "Arbeitskraft" vom heimischen Markt besetzt werden können, besteht halt genau die Möglichkeit, die ich beschrieben haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Fachkraft mit 2-jähriger Berufsausbildung handelt, oder um eine Massagespezialistin aus Thailand. Ich hatte mich damals erkundigt, wie ich so etwas umsetzen könnte und das waren genau die Infos, die ich bekommen habe. In Aachen ist der Arbeitsmarkt für Massagen aus Thailand leergefegt, es gibt zu viele in dem kleinen Städtchen. Inwieweit das in der Realität hätte umgesetzt werden können und heute noch aktuell ist, steht auf einem anderen Blatt.
 
        #23  

Member

@KingPing , ich beziehe mich auf diese Quellen:


§ 18a Aufenthaltsgesetz

Fachkräfte mit Berufsausbildung

Einer Fachkraft mit Berufsausbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erteilt werden, zu der ihre erworbene Qualifikation sie befähigt.

§ 39 Aufenthaltsgesetz

Zustimmung zur Beschäftigung

(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung setzt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit voraus.....
(2) Die Bundesagentur für Arbeit kann der Ausübung einer Beschäftigung durch eine Fachkraft gemäß den §§ 18a oder 18b zustimmen, wenn....

Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit Aufenthaltsgesetz und Beschäftigungsverordnung
Fachkräfte-Begriff RdNr 18.0.1


Fachkraft ist jeder, der eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland oder eine gleichwertige ausländische Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf absolviert hat ... wenn die generelle Ausbildungszeit mindestens zwei Jahre dauert.

Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba033210.pdf


Sorry, ich sehe für eine vietnamesische oder thailändische Nageldesignerin oder Massagespezialistin keine Chance wegen ihres Jobs eine Aufenthalts- / Arbeitserlaubnis in Deutschland zu bekommt (soweit da nicht noch anderen Gründe ins Spiel kommen).

Glaube mir oder glaube mir nicht, das Ergebnis gefällt auch mir nicht unbedingt.
 
        #24  

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@Vonbock Ich streite ja nicht ab, was du geschrieben hast und so ist es mir auch bekannt.

Ich hatte mich mehrfach darauf bezogen, was mir von amtlicher Seite mitgeteilt wurde. Ich habe auch gesagt, dass meine Informationen veraltet sind. Ob und inwieweit sich da was geändert hat, weiß ich nicht.
p.s.: Warum hast du bei §39 2 den Rest weggelassen?

Das sagt Anwalt nämlich dazu und so wurde es auch mir mitgeteilt:
 
Zuletzt bearbeitet:
        #25  

Member

@KingPing , das komplette Aufenthaltsgesetz kann jeder im Internet finden und durchlesen. Hier im Forum wollte ich nur die entscheidenden Passagen zitieren. Wenn Voraussetzungen kumulativ erfüllt werden müssen, kann man sich die Prüfung des restlichen Paragrafen sparen, wenn ein Tatbestand nicht erfüllt ist. Der Rest vom §39, also Abs. 3ff gilt für Spezialisten, Führungskräfte, Beamte, Saisonkräfte u.ä. und hilft der Nageldesignerin / Massagespezialistin nicht weiter. Der von Dir zitierte Anwalt will durch die Hintertür, die Massage von einer Krankenpflegerin quasi als medizinische Dienstleistung durchführen zu lassen, einen Klienten ködern, gibt aber auch keine Erfolgsgarantie.

Persönlich würde ich mich freuen wenn die Freundin von @Martmue ein Arbeitsvisum bekommt, aber leider sehe ich da wenig Erfolgschancen.

Mein Hinweis auf das Baby von einem deutschen Mann (oder einem in Deutschland wohnenden EU-Bürger) klingt vielleicht etwas zynisch , aber das ist tatsächlich für viele ausländische Frauen (und deren übrige Kinder und sogar ausländische Männer) der Joker für eine Aufenthaltserlaubnis (und Zugang zum deutschen Sozialsystem). Das Thema möchte ich aber nicht weiter ausführen, sonst werde ich noch wegen Verstoß gegen die Forenregeln angezählt.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #26  

Member

Member hat gesagt:
@Vonbock Ich streite ja nicht ab, was du geschrieben hast und so ist es mir auch bekannt.

Ich hatte mich mehrfach darauf bezogen, was mir von amtlicher Seite mitgeteilt wurde. Ich habe auch gesagt, dass meine Informationen veraltet sind. Ob und inwieweit sich da was geändert hat, weiß ich nicht.
p.s.: Warum hast du bei §39 2 den Rest weggelassen?

Das sagt Anwalt nämlich dazu und so wurde es auch mir mitgeteilt:

Gut, soweit die Theorie wenn es klappt, vergiss aber nichtt den Faktor Thai Lady, die sich ändern kann wenn Sie hier ist "" mit so einen Idiot von Mann meine Zeit verschwenden, der mich arbeiten schickt" mich aber nicht heiratet....

schnell hat die männlichen Anschluss gefunden und für dich ist GAME. OVER
 
        #27  

Member

Member hat gesagt:
Mein Hinweis auf das Baby von einem deutschen Mann (oder einem in Deutschland wohnenden EU-Bürger) klingt vielleicht etwas zynisch , aber das ist tatsächlich für viele ausländische Frauen (und deren übrige Kinder und sogar ausländische Männer) der Joker für eine Aufenthaltserlaubnis (und Zugang zum deutschen Sozialsystem). Das Thema möchte ich aber nicht weiter ausführen, sonst werde ich noch wegen Verstoß gegen die Forenregeln angezählt.

Stimmt, von so einem Fall habe ich gehört. Da hat ein mittelloser Deutscher gegen Geld die Vaterschaft für ein fremdes Kind anerkannt, so das die Frau entsprechende Vorteile hatte. Sollte ja dann auch gehen wenn das Kind im Ausland gezeugt wurde oder man behauptet es wäre das eigene.
 
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