Thailändisch lernen

Zollkontrolle bei Einreise nach D

        #151  

Member

Member hat gesagt:
Passkontrolle und Zoll sind verschiedene Dinge. Wobei mir noch was in Sachen Passkontrolle aufgefallen ist, das ungewöhnlich ist: Im Flieger gab es direkt nach dem Andocken eine Durchsage, dass für eine zusätzliche Kontrolle die Reisepässe bereitzuhalten sind. Direkt nach dem Tunnel zum Terminal und noch weit vor der eigentlichen Passkontrolle standen etwa 6 zivile Beamte und machten stichprobenartige Passkontrollen. Wozu das gut sein soll, ist mir schleierhaft, denn es muss ja sowieso noch jeder durch die reguläre Passkontrolle, die nach EU- und Nicht-EU-Bürgern separat durchgeführt wird.

Halt, ich habe da vielleicht einen Denkfehler. Gibt es für Transitreisende einen Nebenausgang vor der Einreise-Passkontrolle? Wollte man deshalb vorher nochmal kontrollieren, um Illegale abzufangen?

Das ist die Kontrolle die ich meinte. Dort werden alle abgefangen die ggf. weiterfliegen und eigentlich nicht einreisen.
 
        #152  

Member

Ich möchte mein Eingangspost noch ergänzen mit einem Auszug der Antwort welche ich vom Hauptzollamt München erhalten habe:

"Der Sie kontrollierende Beamte ... gibt in seiner glaubhaften, dienstlichen Erklärung an, dass Sie im Zeitpunkt der Kontrolle Ihre
grundsätzlichen, rechtlichen Bedenken wegen des Eingriffs in Ihre Privatsphäre geäußert, einer Einsichtnahme auf die in Ihrer Kamera gespeicherten Bilder allerdings nicht eindeutig widersprochen hätten. Soweit hier ggf. ein Missverständnis vorlag, bitte ich dies im Nachhinein ausdrücklich zu entschuldigen. Nach neuester, interner Vorgabe ist die zollamtliche Kontrolle von Datenträgern grundsätzlich nur noch mit vorheriger Einwilligung des Betroffenen zulässig.
"

Ich lese daraus dass die Durchsicht von Bildern auf Datenträgern ohne begründeten Anfangsverdacht und ohne Einverständnis der betroffenen Person nicht zulässig sind. Weiterhin halte ich die hier häufig geäusserte Vermutung aus der Weigerung seine Bürgerrechte verletzen zu lassen einen Anfangsverdacht konstruieren zu können für reichlich unsinnig.

Grundsätzlich werde ich mich aber hierzu noch von juristischer Seite vergewissern. Besonders was das Verhalten hinsichtlich der Beweissicherung anbelangt.

Wenn ich lese was hier schon anderen Postern alles widerfahren ist - zumeist wohl im Ausland - dann bin ich doch recht froh dass mir das in D passiert ist wo es offensichtlich noch ausreichend Gesetze zum Schutze der Bürger gibt auf die man sich dann ggfls. auch berufen kann ...
 
        #154  

Member

Passt ja geradezu ideal...
Member hat gesagt:
Ich möchte mein Eingangspost noch ergänzen mit einem Auszug der Antwort welche ich vom Hauptzollamt München erhalten habe:

"Der Sie kontrollierende Beamte ... gibt in seiner glaubhaften, dienstlichen Erklärung an, dass Sie im Zeitpunkt der Kontrolle Ihre
grundsätzlichen, rechtlichen Bedenken wegen des Eingriffs in Ihre Privatsphäre geäußert, einer Einsichtnahme auf die in Ihrer Kamera gespeicherten Bilder allerdings nicht eindeutig widersprochen hätten. Soweit hier ggf. ein Missverständnis vorlag, bitte ich dies im Nachhinein ausdrücklich zu entschuldigen. Nach neuester, interner Vorgabe ist die zollamtliche Kontrolle von Datenträgern grundsätzlich nur noch mit vorheriger Einwilligung des Betroffenen zulässig.
"

Ich lese daraus dass die Durchsicht von Bildern auf Datenträgern ohne begründeten Anfangsverdacht und ohne Einverständnis der betroffenen Person nicht zulässig sind.
Das deckt sich auch mit der Aussage eines Mitarbeiters bei der Zollverwaltung, der Privatpersonen telefonische Auskünfte zu "Zoll-Rechtsfragen" erteilt und wo ich heute mal spaßeshalber angerufen habe...

Tenor: Nur aufgrund eines (konkreten) Anfangsverdachts dürfen Zöllner ggf. auch sich mal die Festplatte genauer anschauen.
Auf meine Nachfrage, was man in diesem Bezug unter einem Anfangsverdacht verstehen kann, bekam ich die Antwort, dass falls bspw. bereits bei der Passkontrolle derjenige bspw. zur Fahndung ausgeschrieben ist oder sonst schon da was gegen ihn vorliegt.

Oder/und beim folgenden Szenario: Im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung wird schon mal bei der Einreise aus Drittländern (also außerhalb der EU) der Laptop grundsätzlich danach gecheckt, ob im Ausland erworben ("430 Euro Freigrenze") wurde. Und reicht da nicht der nackte optische Blick auf den laptop von außen, dann wird der zu Kontrollierende schon mal darum gebeten, den laptop kurz hochzufahren, um die Seriennummer des Geräts checken zu können. Sollte da sich irgendwas zeigen (um hier mal beim kontruierten Beispiel zu bleiben, beim Anschalten/Hochfahren flimmern direkt und offensichtlich pädophile Bilder über der Schirm), könnte man das dann unter nem (begründeten) Anfangsverdacht subsumieren und das hätte ggf. dann ne genauere Durchsuchung der Festplatte/des PCs zur Folge.


Ansonsten gilt, dass die Festplatte bzw. deren Inhalt unter dem Begriff "Privatsphäre" fällt. Ergo hat der Zoll keine Rechtsgrundlage, generell bzw. nach eigenem gusto, die Festplatte oder Bilder von (Ein)Reisenden auf deren Laptops zu kontrollieren.

Anders sieht der Fall aus, wenn sich der zu Kontrollierende freiweillig dazu bereit erklärt. Dann kann der Zöllner u.U. auch mal einen Blick auf die Festplatte werfen.

Also diese telefonische Aussage deckt sich dann mit den schriftlichen Ausführungen, die Morassi per Post auf Nachfrage in seinem konkreten Fall erhalten hat und hier so gepostet hat.
 
        #155  

Member

Was wenn ich Nacktbilder von meiner Freundin auf dem Datenträger gespeichert habe? Sie würde dem bestimmt nicht zustimmen, wenn ich einem Zollbeamten ihre aufgerissene Muschi mit nem fetten Dildo drin zeigen würde, während sie sich in völliger sexueller Erregung befindet.

Nein, dieser Eingriff in die Privatsphäre ist einfach zu intim und ist sicherlich nicht rechtens.

Ich glaube nicht, dass der Zoll Datenträger ohne Durchsuchungsbeschluss durchsuchen darf. Allerdings könnte der Zoll die Datenträger vorläufig beschlagnahmen und sich anschließend einen Durchsuchungsbeschluss besorgen.

Ich finde es zwar richtig, Straftaten aufzudecken, aber man darf nicht jeden Menschen als potenziellen Straftäter einstufen um so eine Durchsuchung zu rechtfertigen. Dies widerspricht nämlich unserer Verfassung. Dann würde es ja sonst im Gericht heißen:"Schuldig, bis die Unschuld bewiesen wurde".

Finde den Fehler.

Das Durchsuchen von Koffern durch den Zoll wäre eigentlich auch nicht rechtens, allerdings gibt es keine andere Möglichkeit dem Schmuggel einhalt zu gebieten und man hat ein entsprechendes Gesetz erlassen, wo dies eine Ausnahmeregelung darstellt.

PS: Stichwort "Daten verschlüssseln". In Deutschland musst Du Dein Passwort nicht herausrücken. Die können dagegen auch gar nichts machen. Allerdings wurde in England ein Mann in Beugehaft genommen, weil er sein Passwort nicht herausrücken wollte. Andere Länder, andere Gesetzgebungen^^
 
        #156  

Member

@kan-am:

Nach neuester, interner Vorgabe ist die zollamtliche Kontrolle von Datenträgern grundsätzlich nur noch mit vorheriger Einwilligung des Betroffenen zulässig.

Damit ist doch eigentlich alles gesagt.
 
        #157  

Member

Sanug: Die erste Passkontrolle soll , bei nicht Schengen Flügen ,falsche Dokumente und Visa rausfiltern .Sobald die Passagiere den Flughafen betreten und bei der "richtigen" Passkontrolle das Zauberwort Asyl sagen,können sie nicht einfach abgeschoben werden.Ein Asylverfahren wird eingeleitet mit allen seinen folgen.Desweiteren müssen die Fluggesellschaften sehr hohe Strafen bezahlen,wenn ein Passagier ohne Visum oder ungültigen Dokumenten einreisen will.Die würde man dann,gleich wieder ins Flugzeug setzen.Sogar bei der Ausreise gibt es Probleme ,selbst wenn man nur nach Hause will.In TXL habe ich es bei einem Vietnamesen gesehen.Einen Tag Visum überzogen = Festnahme + Flug weg = neues Ticket u.U. auf Kosten des Steuerzahlers.
 
        #158  

Member

ob ich den Tag noch erlebe, dass mich ein Zöllner nach Datenträgern frägt ... :shock:
:ironie:
 
        #159  

Member

Da gibts gute Tricks um einer Kontrolle zu umgehen. Die hat mir mal ein Zollbeamter, den ich privat kenne, gesteckt. Ich mach das jedes Mal und es klappt einfach prima. Natürlich gibt es keine Garantie, dass es immer funktioniert. Aber die Chance gefilzt zu werden sinkt gewaltig. Das sollen keine Tricks für echte Straftäter sein. Ich rede hier von mal ne Stange Zig zuviel mitzunehmen oder mal vergessen haben die zwei Packungen Kamagra aus dem Gepäck zu entfernen. Oder einfach der peinlichen Situation zu umgehen, seine 100 Kondome auszupacken.

Möglichkeit 1: Fliege von Thailand mit Stopover in einem Land, was als Herkunftsland in Deutschland nicht so oft kontrolliert wird.
Flüge direkt von Thailand werden natürlich gerne kontrolliert. Schon allein wegen dem ganzen Medikamentenschmuggel, Schönen Bildchen, usw.
Wenn man allerdings, sagen wir mal einen stopover in Dubai hat, kommt die Maschine daher, ist meist voll mit normalen Touris oder Geschäftsleuten und wird weit weniger kontrolliert als Direktflüge aus Thailand. Am besten sind Stopovers innerhalb der EU. Z.B. London, Amsterdam oder so. Da steht meist nicht mal n Zollbeamter am Ausgang.

Möglichkeit 2: Solltet ihr direkt fliegen, dann sucht euch bei der Gepäckausgabe eine Gruppe Asiaten. Bei mir waren bisher in allen Direktflügen immer viele Asiaten an Bord. Bei Zollbeamten haben diese Passagiere allerhöchste Prio, da die Asiaten allerhand Scheiß mit nach Deutschland mitführen wollen (Lebensmittel, Medikamente, Artenschutz, bla bla bla). Einfach direkt nach einer Gruppe Asiaten mit ein bisschen Abstand durch den Ausgang gehen. Ihr werdet sehen, die Asiaten werden rausgezogen. Ihr nicht.

Möglichkeit 3: Das ist jetzt schon fast Insider wissen. Das Gepäck wird ja bevor es zur Gepäckausgabe kommt durchleuchtet. Sollte dem Beamten was auffälliges auffallen wird der Koffer markiert. Das sind meist kleine farbliche Kleber (Rot, blau, Grün oder so). Diese Kleber zeigen dem Beamten am Ausgang "Hier lohnt es sich reinzuschauen". Ich kontrolliere meine Koffer immer auf Kleber, die da nicht hingehören. Lieber mal einen zuviel abmachen.
Das funktioniert allerdings nur bei für den Zoll interessanten Gepäckstücken. Wenn bei der Durchleuchtung was krasses entdeckt wird, geht auch mal ein Beamter mit und kuckt wer den Koffer vom Band nimmt.

Viel Spaß beim ausprobieren.
PS: Ich fliege wirklich viel. Beruflich und privat. Ich bin bis dato noch nie kontrolliert worden! Toi Toi Toi......
 
        #160  

Member

4.Möglichkeit :Warten bis sie jemanden rausziehen und das Gepäck durchsuchen und dann gemütlich durchgehen.
 
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