Um eine Company Limited in Thailand zu gründen, sind folgende Schritte zu machen:
Reservierung des Firmennamens. Dafür gibt es Reservierungsrichtlinien der Handelsregistrierungsabteilung des Handelsministeriums. Bestimmte Namen sind nicht zugelassen. Der Name darf noch nicht von einer anderen Firma benutzt werden und darf keine zu große Ähnlichkeit mit bestehenden Firmennamen haben.
Einreichung des Gesellschaftsvertrags bei der Handelsregistrierungsabteilung. Es muss dabei der zuvor reservierte Namen angegeben werden, die Provinz des Standortes, die Geschäftsziele, das registrierte Kapital und die Namen der sieben Gesellschafter (Promotoren). Die Angaben über das Kapital der einzelnen Promoter muss die Anzahl der Anteile und deren Nennwert enthalten.
Die Angabe des gesamten Kapitals ist erforderlich, auch wenn es nur zum Teil einbezahlt ist. Obwohl es keine Mindest-Kapital-Anforderung gibt, sollte das Kapital für den geplanten Geschäftszweck ausreichend sein.
Die Registrierungsgebühr für den Gesellschaftsvertrag beträgt 50 Baht pro 100.000 Baht registriertem Kapital. Die Minimalgebühr beträgt 500 Baht und die Maximalgebühr beträgt 25.000 Baht.
Einberufung der Gründungsversammlung mit allen Gesellschaftern. Hier werden die Statuten und Satzungen genehmigt, der Vorstand gewählt und ein Abschlussprüfer ernannt. Mindestens 25 % des Nennwerts jedes gezeichneten Anteils muß jetzt bezahlt werden.
Registrierung innerhalb von drei Monaten nach Abhaltung der Gründungsversammlung. Hierzu müssen die Direktoren einen Antrag zur Firmenerrichtung einreichen.
Die Registrierungsgebühren für Firmen betragen 500 Baht pro 100.000 Baht registrierten Kapitals, mindestens aber 5.000 Baht und maximal 250.000 Baht.
Anmeldung zur Steuer. Alle Unternehmen, die steuerpflichtig sind, müssen innerhalb von 60 Tagen ab Handelsregistierung oder Aufnahme des Geschäftsbetriebs einen Steuerausweis und eine Steuernummer beim Finanzamt erwerben. Betriebsinhaber, die mehr als 600.000 Baht jährlich umsetzen, müssen sich für Umsatzsteuer (VAT) innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum, an dem sie 600.000 Baht Umsatz erreichen, eintragen lassen.
Firmengründung
Der ausländische Geschäftsführer (Director) einer Company sowie jeder ausländische Mitarbeiter benötigt eine Arbeitserlaubnis (Work Permit), um tätig zu werden. Für jeweils 2.000.000 Baht eingetragenes Kapital kann ein Work Permit für einen Mitarbeiter beantragt werden. Das Stammkapital braucht dazu nicht voll eingezahlt sein, der fehlende Teil unterliegt jedoch der Besteuerung, weil er als Darlehen an den Geschäftsführer gewertet wird.
Arbeitsgenehmingung
Wenn Firmen - vorwiegend in der Vergangenheit - nur gegründet worden sind, um Grundstücke zu kaufen, haben Sie meist keine eigentliche Geschäftstätigkeit. Dennoch muss einmal jährlich eine durch einen von der Regierung beauftragten Auditor geprüfte und unterschriebene Bilanz abgegeben werden. Auch eine solche "Nullbilanz" kostet zwischen 8.000 und 20.000 Baht. Steuern können dennoch anfallen, insbesondere dann, wenn das Geschäftskapital der Firma nicht voll eingezahlt ist (siehe: Steuern). Falls die Verlängerung einer Arbeitsgenehmigung ansteht, wird sie nach der Abgabe einer Nullbilanz wahrscheinlich nicht mehr gewährt.
War eine Firma von vorne herein nur zum Landkauf bestimmt und hat keine eigene Geschäftstätigkeit, lässt sich das in den meisten Fällen nachvollziehen. Man sollte die Thai-Behörden nicht unterschätzen.