Thailändisch lernen

Unterschiedliche Klassen in der Economy bei Etihad

        #21  

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Member hat gesagt:
Moin,

um keinen neuen Thread zu öffnen, stelle ich die Frage mal hier! Ich habe für kommende Woche Freitag einen Flug für 2 von TXL nach BKK mit Etihad gebucht. Mein Mitflieger hat sich nun einen Bruch zugezogen und kann daher nicht mit (Hat aus Geiz keine Reiserücktritt) allerdings hätte ich einen Ersatzmann, nun wollte ich eine Namenänderung buchen, was laut Etihad Website ja möglich ist, allerdings wurde mir am Telefon von jemandem mit Migrationshintergrund, recht unfreundlich klar gemacht das ginge nicht, ohne überhaupt Tarif oder Reservierungsdetails zu erfragen, trauriger Einzellfall oder hat jemand Erfahrungen?

Grüsse

Sieht wohl leider schlecht aus für dich.
Laut FAQ von Etihad ist ein Übertragen des Tickets auf eine andere Person ausgeschlossen:
FAQs
 
Zuletzt bearbeitet:
        #22  

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1. Wo hast du angerufen?

2. Wo (am besten Link) steht auf der Etihad Website, dass Namensänderungen möglich sind ?

Bei mir steht:
Nein, eine Namensänderung oder eine Übertragung Ihres Tickets auf Freunde oder Familienmitglieder ist nicht erlaubt.

:cry:
 
        #23  

Member

Member hat gesagt:
Sieht wohl leider schlecht aus für dich.
Laut FAQ von Etihad ist ein Übertragen des Tickets auf eine andere Person ausgeschlossen:
FAQs

Danke für die schnelle Antwort, dann ist es wohl dummgelaufen...
 
        #24  

Member

Member hat gesagt:
Sieht wohl leider schlecht aus für dich.
Laut FAQ von Etihad ist ein Übertragen des Tickets auf eine andere Person ausgeschlossen:
FAQs

Die können zwar eine Namensänderung, bzw. die Übertragung des Tickets ausschliessen, müssen aber eine kostenlose Stornierung des alten Ticekts akzeptieren, wenn man eine Ersatzperson stellt, die dafür ein neues Ticket zum aktuellen Preis kauft. Sofern das neue Ticket nicht teurer ist, ist das also praktisch das Gleiche wie eine Namensänderung.
Erfahrungsgemäß geht das zwar nur mit erheblichen Diskussionen, rechtlich ist die Sache aber ziemlich klar und am Ende klappt das auch meistens ohne Gericht.
 
        #25  

Member

Member hat gesagt:
Die können zwar eine Namensänderung, bzw. die Übertragung des Tickets ausschliessen, müssen aber eine kostenlose Stornierung des alten Ticekts akzeptieren, wenn man eine Ersatzperson stellt, die dafür ein neues Ticket zum aktuellen Preis kauft. Sofern das neue Ticket nicht teurer ist, ist das also praktisch das Gleiche wie eine Namensänderung.
Erfahrungsgemäß geht das zwar nur mit erheblichen Diskussionen, rechtlich ist die Sache aber ziemlich klar und am Ende klappt das auch meistens ohne Gericht.

Ich hole mal Hilfe bei Flightright dazu ein, die sind ja immer ziemlich kooperativ! :)

Beziehungsweise, kannst du mir verraten wo man, diese Regelung nachlesen kann?
 
Zuletzt bearbeitet:
        #26  

Member

Member hat gesagt:
Beziehungsweise, kannst du mir verraten wo man, diese Regelung nachlesen kann?
Das ergibt sich aus der Rechtslage (und gängigen Rechtsprechung dazu).
Die sieht nämlich (etwas vereinfacht) so aus, dass mit dem Kauf eines Flugtickets ein Beförderungsvertrag zwischen der Airline und dem Kunden abgeschlossen wird.
Dieser umfasst neben der Beförderung an sich und der Zahlung des Reisepreises durch den Kunden unter anderem auch, dass die Airline den Platz reserviert und nötige Vorbereitungen trifft.
Kann oder will der Kunde den Vertrag nicht erfüllen, kann die Airline Entschädigung für den ihr durch die Nichterfüllung des Vertrages entstandenen Schaden verlangen.
Der Begriff Stornierungsgebühr ist daher etwas irreführend. Rechtlich ist es eine Stornierungsentschädigung für den Schaden, welcher der Airline z.B. dadurch enstanden ist, dass sie den Platz aufgrund der Reservierung nicht anderweitig verkaufen konnte und/oder aufgrund der Vorbereitungen auf die Beförderung bereits Kosten gehabt hat.
Da Stornierungen bei Airlines zum Tagesgeschäft gehören, werden diese Kosten von den Airlines gern pauschal als "Stornierungsgebühren" in den AGBs angegeben. Rechtlich sind pauschale Stornierungsgebühren -vor allem bei Verträgen mit Endverbrauchern- in D aber so nicht zulässig und werden von Gerichten regelmäßig als nichtig beurteilt. Deshalb findet sich in den AGBs auch meistens der Zusatz, dass der Kunde ggfs. einen geringeren Schaden nachweisen kann.
Letzteres ist genau das, was man mit dem Stellen einer Ersatzperson tut. Da man der Airline einen gleichwertigen Vertrag anbietet, entsteht ihr kein Schaden mehr. Sie kann und darf folglich auch keinen Schadenersatz verlangen.

Nachlesen könnte man das eventuell bei Google, wenn man nach entsprechenden Urteilen sucht.
Sonst frag' einfach einen Anwalt eines Vertrauens. Eigentlich sollte das aber auch ohne Anwalt möglich sein. Ich habe das bisher drei Mal gehabt und letzlich haben alle drei Airlines nachgegeben.
Freiwillig geht da allerdings wenig. Diskussionsbedarf hatten die diesbezüglich alle. :mrgreen:

Nachtrag: Zwecks Nachlesen, schau dir mal §651i BGB an.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #27  

Member

Ok, danke vielmals... Werde ich im nächsten Telefongespräch mal anbringen! :)
 
        #28  

Member

Danke für die Hilfe nochmal, dank eines Kulanten Callcenteragents und der Tipps hier, konnte ich mich nach einigen Anrufen und etwa 80 Minuten Zeit am Telefon auf eine zufriedenstellende Lösung einigen! :)
 
        #29  

Member

Member hat gesagt:
Danke für die Hilfe nochmal, dank eines Kulanten Callcenteragents und der Tipps hier, konnte ich mich nach einigen Anrufen und etwa 80 Minuten Zeit am Telefon auf eine zufriedenstellende Lösung einigen! :)

Schön zu lesen, dass es in diesen Zeiten offensichtlich auch noch Kulanz und Einsicht gibt.


Gruss,


Merlin
 
        #30  

Member

Wie schaut die Kulanzlösung aus?
Ich hab zwar eine Rücktrittsversicherung immer automatisch dabei, kann mir aber vorstellen dass schon andere Member eine ähnliche Situation hatten... darum wäre es vielleicht hilfreich irgendeine Hausnummer des Möglichen zu erhalten.
 
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