Member hat gesagt:
Beziehungsweise, kannst du mir verraten wo man, diese Regelung nachlesen kann?
Das ergibt sich aus der Rechtslage (und gängigen Rechtsprechung dazu).
Die sieht nämlich (etwas vereinfacht) so aus, dass mit dem Kauf eines Flugtickets ein Beförderungsvertrag zwischen der Airline und dem Kunden abgeschlossen wird.
Dieser umfasst neben der Beförderung an sich und der Zahlung des Reisepreises durch den Kunden unter anderem auch, dass die Airline den Platz reserviert und nötige Vorbereitungen trifft.
Kann oder will der Kunde den Vertrag nicht erfüllen, kann die Airline Entschädigung für den ihr durch die Nichterfüllung des Vertrages entstandenen Schaden verlangen.
Der Begriff Stornierungsgebühr ist daher etwas irreführend. Rechtlich ist es eine Stornierungsentschädigung für den Schaden, welcher der Airline z.B. dadurch enstanden ist, dass sie den Platz aufgrund der Reservierung nicht anderweitig verkaufen konnte und/oder aufgrund der Vorbereitungen auf die Beförderung bereits Kosten gehabt hat.
Da Stornierungen bei Airlines zum Tagesgeschäft gehören, werden diese Kosten von den Airlines gern pauschal als "Stornierungsgebühren" in den AGBs angegeben. Rechtlich sind pauschale Stornierungsgebühren -vor allem bei Verträgen mit Endverbrauchern- in D aber so nicht zulässig und werden von Gerichten regelmäßig als nichtig beurteilt. Deshalb findet sich in den AGBs auch meistens der Zusatz, dass der Kunde ggfs. einen geringeren Schaden nachweisen kann.
Letzteres ist genau das, was man mit dem Stellen einer Ersatzperson tut. Da man der Airline einen gleichwertigen Vertrag anbietet, entsteht ihr kein Schaden mehr. Sie kann und darf folglich auch keinen Schadenersatz verlangen.
Nachlesen könnte man das eventuell bei Google, wenn man nach entsprechenden Urteilen sucht.
Sonst frag' einfach einen Anwalt eines Vertrauens. Eigentlich sollte das aber auch ohne Anwalt möglich sein. Ich habe das bisher drei Mal gehabt und letzlich haben alle drei Airlines nachgegeben.
Freiwillig geht da allerdings wenig. Diskussionsbedarf hatten die diesbezüglich alle.
Nachtrag: Zwecks Nachlesen, schau dir mal §651i BGB an.