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... Keine Panik, es handelt sich nich um einen neuen Anfall eines LKS Kranken!
Wie schon, in anderen Topics beschrieben, fahr ich oft mit meiner Frau nach Thailan. Dort besuchen wir dann auch eine befreundete Thai samt ihrer Familie. Nun haben wir Sie eingeladen auch einmal nach Deutschland zukommen und schon gehen unsere Probleme los
Also.
Was brauch Sie denn nu? Das Touristenvisum oder das Besuchervisum?
Da gibts einen "Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklrung Gem §§ 66 ..."
Gibts eine möglichkeit da wir (meine Frau und Ich) den Antrag stellen, da dort nur ein Name als Gastgeber eingetragen werden kann?
Evtl einfach einen zweiten ausfüllen???
Wohnraumnachweis?? Meinen die damit, das ich denen ein Gästezimmer nachweise oder was??
Wie beurteilen "die" bei Verwandschafts/Bekanntschaftsverhäjtnis den Unterschied zur Anwahl "Bekannte" zu "Freundin"...(es ist ja schliesslich eine gut Freundin der Familie, aber nicht als Lebenspartnerschaft)?
Aehm.. tscha.. Was müssen wir "von" hier noch alles machen damit das klappt?
Sie hat eine feste Arbeit, ein gutes monatlichen Einkommen (Englischlehrerin an der staatliche Schule in Lopburi), eigenes Haus, Kinder (aber schon länger geschieden), Enkel...)
Wo könnten Fallstricke sein?
Also ich bin zzt etwas überfordert. Sie hat im Oktober 3 Wochen Ferien (Schulferien) und möchte davon 2 bis 2,5 Wochen herkommen....
Wie schon, in anderen Topics beschrieben, fahr ich oft mit meiner Frau nach Thailan. Dort besuchen wir dann auch eine befreundete Thai samt ihrer Familie. Nun haben wir Sie eingeladen auch einmal nach Deutschland zukommen und schon gehen unsere Probleme los
Also.
Was brauch Sie denn nu? Das Touristenvisum oder das Besuchervisum?
Da gibts einen "Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklrung Gem §§ 66 ..."
Gibts eine möglichkeit da wir (meine Frau und Ich) den Antrag stellen, da dort nur ein Name als Gastgeber eingetragen werden kann?
Evtl einfach einen zweiten ausfüllen???
Wohnraumnachweis?? Meinen die damit, das ich denen ein Gästezimmer nachweise oder was??
Wie beurteilen "die" bei Verwandschafts/Bekanntschaftsverhäjtnis den Unterschied zur Anwahl "Bekannte" zu "Freundin"...(es ist ja schliesslich eine gut Freundin der Familie, aber nicht als Lebenspartnerschaft)?
Aehm.. tscha.. Was müssen wir "von" hier noch alles machen damit das klappt?
Sie hat eine feste Arbeit, ein gutes monatlichen Einkommen (Englischlehrerin an der staatliche Schule in Lopburi), eigenes Haus, Kinder (aber schon länger geschieden), Enkel...)
Wo könnten Fallstricke sein?
Also ich bin zzt etwas überfordert. Sie hat im Oktober 3 Wochen Ferien (Schulferien) und möchte davon 2 bis 2,5 Wochen herkommen....