Thailändisch lernen

Suche Deutschen, der erfolgreich Besucher-Visa für Filippina beantragt hat

        #61  

Member

Meine neue Freundin hatte ich erst garnicht versucht mit einem C-Visa eingeladen, da mir dazu einfach die Zeit zu schade war zu 99,9 % eine Ablehung zu erhalten.

Sie hatte garnichts von dem vorzuweisen was verlangt wurde, keine geregelte Arbeit,kein Geld, kein Einkommen, kein Haus, kein Land, kein Auto mit anderen Worten Bettelarm

4 Monate später kam Sie mit einem D-Visum zur Familienzusammenführung und ist bis heute bei mir, war die beste Entscheidung meines Lebens dies zu tun.

Ausser der Eifersucht, die Ausmasse wie ein Vulkan annehmen kann ist alles ok
 
        #62  

Member

Hallo


Member hat gesagt:
... das ist die von Dir ja in D gemachte Verpflichtungserklärung, welche besagt das Du die Kosten die in D ggf. durch den Besuch deiner Schnecke hier entstehen von dir getragen werden, sollte dir also bekannt sein.
Durch Zufall hatte ich letztens , bei der Beantragung einer VE, Arbeitskollege für Freundin aus China, ein längeres Gespräch mit der Amtscheffin, diese teilte im Gespräch mit, das es formale Gründe zur Erteilung einer VE gibt, wurde hier ja bereits oft beschrieben, sind diese erfüllt , dann wird die VE ausgestellt.
Aber bei, wie sie sagte "sozialer Unzuverlässigkeit" ( was ne geile Wortschöpfung) wird dem internen Formular, was der Entscheider in der Botschaft einsehen kann, eine entsprechende Beurteilung beigefügt.
Ihrer Aussage nach beruhen ca. die Hälfte der Ablehnungen auf den Umstand das dort eben ein negativer Vermerk ist. Dies können z.B. Steuerschulden, offne Unterhaltsforderungen etc. sein... danach war mir mal wieder klar wie Transparent doch wir Bürger hier sind !
Aus diesem Grund sollte man die Ablehnungsgründe nicht immer bei dem Mädel suchen.



Member hat gesagt:
4 Monate später kam Sie mit einem D-Visum zur Familienzusammenführung und ist bis heute bei mir, war die beste Entscheidung meines Lebens dies zu tun.
... aber Du weißt schon, nicht jeder will gleich ein Kind dazu! ... und das ist der einzige Grund einer solchen Familienzusammenführung....
 
        #63  

Member

Ne kein Problem, ich bin mit Langzeitvisa willkommen in Pino, aber meine Kleine nicht in DE.
Und für die VE brauchst Du ja nur Wohnraum und entsprechendes Einkommen.
Auch alle anderen Paiere waren da, KV, Einkommenbesch. meiner Freundin usw.

Sie ist auch kein Bargirl, sondern hat einen ganz normalen Job als Sekretärin in einer Firma.
Wir haben auch beim ersten Mal Widerspruch eingelegt, aber abgewiesen.
Danach kannst Du nur noch zum Verw.Gericht in Berlin, aber Wartezeit bis zu einem Jahr, bis dahin lebe ich schon in Pino, noch 3 Monate, dann ist hier Abflug.

Member hat gesagt:

... nicht böse gemeint, aber es kann ja auch an Dir liegen... hattest Du Probleme die VE zu bekommen?
 
        #64  

Member

Member hat gesagt:
Ne kein Problem, ich bin mit Langzeitvisa willkommen in Pino, aber meine Kleine nicht in DE.
... schon begrifen, aber das Sie hier in D nicht willkommen ist kann auch an Dir liegen ... siehe obiges Posting von mir !

 
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        #66  

Member

Kurzes Update:

Nachdem meine Kleine Ihre Ablehnung Anfang April erhalten hat, haben wir in der Woche nach Osterm (ich hatte sie besucht) den Einspruch fertig gemacht und sind auf die
in der Ablehnung aufgeführten Punkte eingegangen.

Zurück kam diese Woche die Ablehnung des Einspruchs mit dem Hinweis wir könnten klagen.

Angeblich haben wir keine neuen Informationen zu den Ablehnungspunkten geliefert.


Eine E-Mail an den Leiter der Visa-Abteilung blieb auch efolglos.

Ist nicht auf meine E-Mail eingegangen sondern hat wohl die Standardantwort "Verfahren bei uns erledigt, Klageweg ist möglich" gegeben.


Somit ist das für dieses Jahr erstmal für uns erledigt.


2015 wird ein neuer Versuch gestartet, dann aber anders, wohl als Heiratsvisum.
 
        #67  

Member

@finearts74
kannst du bitte mal genau sagen, was denn bemängelt wurde? und was du dann als Antwort kommuniziert hast?

@alle
Ich finde dass Visa-Anträge immer eine persönliche Note haben. Hier im Forum wird aber immer pauschal berichtet, sodass es für den Einzelnen kaum eine Hilfe ist.

Sollte unser aktueller VISA-Antrag abgelehnt werden, versuchen wir es mit Sicherheit auch wieder. Sollten die Gründe allerdings fadenscheinige Gründe sein, denke ich daran andere Schritte einzuschlagen. Wobei der Einzelne hier immer auf verlorenen Posten steht.

Ich denke daran diese Statisik erst einmal zu knachen ( 10%- Ablehnungen für alle Anträge). In der bekannten, vom AA veröffentlichen Statistik muss mehr Transparenz hinsichtlich der Besucher- und ToursitenVisa rein.
All die Zahlen stehen parat und könnten vom AA bei Nachfrage bekannt gegeben werden, sollte das nicht helfen kann man bspw. seine Bundestagskandidaten diese Zahlen besorgen lassen (die haben ja ein Interesse wiedergewählt zu werden). Sollten die Ablehnungen dann überproportional hoch sein, kann man sich eine Vielzahl von Folgeschritten überlegen ......

Unser Problem: wir sind eine unorganisierte, anonyme Masse. Haben weitgehend die gleichen Interessen und werden von Staatsdienern nach Tagesform und uns heute noch unbekannten Vorschriften oder Arbeitsanweisungen des AA ausgetrixt .....

VG
Takalo
 
        #68  

Member

Hi Takalo.

Wir siind in dem Einspruch nochmal auf die Punkte eingegangen:

Es wurde in der Ablehnung angemerkt, dass der Grund nicht ausreichend begründet wurde.
Also haben wir geschrieben, dass wir uns seit 2 Jahren kennen und nachdem ich ihre Heimat kennengelernt habe, ich sie nach D eingeladen habe um meine Heimat kennenzulernen.


Weiterhin wurde angemerkt, dass die Rückkehrwilligkeit nicht ausreichend belegt wurde.
Klar, meine Kleine hat keine Arbeit, weil ich sie unterstütze, hierfür haben wir die WU-Quittungen beigefügt. Sie hat einen Sohne und ein Grundstück, was allerdings noch auf den
Vater läuft, weil sie beim kauf schon in AC gearbeitet hat.

Zusätzlich habe ich von meiner Seite aus noch einen Brief geschrieben indem ich die Situation auch nochmal geschildert hatte und zugesichert habe, dass ich meine kleine persönmlich vor
ablauf auf die phillis bringe. So wie von uns auch geplant.

In der Ablehnung stand dann, dass zu den in der ersten Ablehnung aufgeführten Punkten keinerlei neue Informationen geliefert wurden.

Weiterhin war das Bezugsdatum auf das Schreiben meiner kleinen falsch angegeben.

Dem war nicht so.

Also hab ich nochmal eine Mail an den entsprechenden Herren geschrieben mit dem Hinweis auf das falsche Datum, könnte ja Verwechslung sein und wieder alles nochmal erklärt.
Außerdem aufgeführt dass geforderte Unterlagen wie z.B. einen Arbeitsvertrag mit Zusage des Arbeitgebers zur wieder Einstellung nach 3 Monaten wohl nur von einem sehr geringen Teil
der Bevölkerung erbracht werden kann.

Es kan nur die Antwort dass das Datum ein Tippfehler war, die Sache aber mit der erneuten Ablehnung für die Botschaft erledigt sei und wir jetzt klagen könnten.


Wie gesagt, belassen wir es dieses Jahr erstmal dabei und versuchen es im kommenden Jahr auf einem anderen Weg.

Gruß,

Finearts74
 
        #69  

Member

Wenn man nach einer Ablehnung im nächsten Jahr wieder versucht, ein Visum zu bekommen, wird das Ergebnis wahrscheinlich wieder eine Ablehnung sein. Die Tür ist zu. Der Folgeschritt nach einer Ablehnung ist die Remonstration und nach der Remonstration bleibt nur der Klageweg.

Ich persönlich halte es für rechtswidrig, was die Deutsche Botschaft da abzieht. Eine Ablehnung eines Visa-Antrages mit der Begründung auf mangelnde Rückkehrwilligkeit ist ja letztendlich nichts anderes als die Ablehnung eines Antrages mit der Begründung einer noch nicht vollbrachten Straftat. Letztendlich wird unterstellt, dass der oder die Eingeladenen straffällig werden. Rechtlich gesehen ein Unding.

Ich habe mal etwas gegoogelt: ungültiger Link entfernt
 
        #70  

Member

@KingPing: Ich gebe dir in Teilen Recht. Wenn man versucht das gleiche Visum nochmal zu bekommen und sich an den Rahmenbedingungen nichts geändert hat.

Aber ...

1. Werden wir das Grundstück, was zur Zeit noch auf den Namen des Vaters läuft, auf den Namen meiner Kleinen umschreiben lassen.

2. Werden wir sicher kein Touristen-Visum mehr beantragen, sondern eher ein Heiratsvisum.


Natürlich nur, wenn sich unsere Beziehung bis dahin nicht ändert.


Und das mit der Unterstellung der Begehung einer Straftat (meiner Meinung nach unterstellt man dies hier beiden Personen) habe ich auch angedeutet.
Jedoch etwas abgeschwächt. Von wegen, ich würde für die Rückkehr bürgen und die Botschaft sollte mehr Vertrauen in die deutschen sowie philippinischen Staatsbürger haben.

Aber wie gesagt, bis auf den Kommentar zum Datum wurde auf nichts weiter eingegangen.


Wir werden sehen, wie es weitergeht.

Trotz allem freue ich mich auf meinen kommenden 2-Wöchigen Urlaub im Juni mit meiner Maus.
 
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