Thailändisch lernen

Info Steuerlicher Abzug Familienunterstützung

        #1  

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Hallo Foren-Gemeinde

Trotz hartnäckiger Suche habe ich es nicht gefunden. Ich habe einmal ein Formular gesehen, mit welchem die Thailändische Regierung bestätigt, dass die Familie ( in meinem Fall die Mutter) unterstützungsbedürftig ist.
Mit diesem solle man den Betrag der Unterstützung an der Einkomenssteuer (bzw. des steuerlich relevanten Einkommens) abziehen können.

Meine Fragen:
- Kennt werd dieses Formular (ich bin der Meinung ich sah es etwa vor 1 Monat in einem Thread)?
- Hat jemand Erfahrung im Abzug der Unterstützungsleistung mit der Steuererlärung Schweiz?

Mein Steuerberater und ich sind noch nicht gleicher Meinung (also er ist nicht meiner Meinung). Miene SChwiegermutter ist körperlich nicht mehr in der Lage zu arbeiten und muss zwei Kinder (weder meine noch dieser meiner Frau) grossziehen.

Nein, ich frage nicht für einen Freund, sorry.

Danke für Eure Hilfe.
 
        #2  

Member

Member hat gesagt:
Mein Steuerberater und ich sind noch nicht gleicher Meinung (
Ich kann nur über meine Erfahrungen in Österreich sprechen und fürchte das dein Steuerberater recht hat.
Ich kann selbst meinen Sohn nur mit 50 € pro Monat geltend machen. Trotz Quittungen in Höhe von fast 10.000 € jährlich. Sowas ist außerhalb der EU sehr schwierig.
Bei einem Kumpel dessen Tochter auf Kuba aufwächst hat es allerdings funktioniert.
Ob es am Sacharbeiter liegt oder wie viel Ermessensspielraum die haben weiß ich nicht.
Das passende Antragsformular wirst du wohl beim zuständigen Finanzamt bekommen.
 
        #3  

Member

Member hat gesagt:
Ich kann nur über meine Erfahrungen in Österreich sprechen und fürchte das dein Steuerberater recht hat.
Ich kann selbst meinen Sohn nur mit 50 € pro Monat geltend machen. Trotz Quittungen in Höhe von fast 10.000 € jährlich. Sowas ist außerhalb der EU sehr schwierig.
Bei einem Kumpel dessen Tochter auf Kuba aufwächst hat es allerdings funktioniert.
Ob es am Sacharbeiter liegt oder wie viel Ermessensspielraum die haben weiß ich nicht.
Das passende Antragsformular wirst du wohl beim zuständigen Finanzamt bekommen.
Danke für Deinen Beitrag mit Deinen Erfahrungen
 
        #4  

Member

Member hat gesagt:
Miene SChwiegermutter ist körperlich nicht mehr in der Lage zu arbeiten und muss zwei Kinder (weder meine noch dieser meiner Frau) grossziehen.
Es besteht schon die Möglichkeit, aber die Hürden sind sehr hoch. Da werden Einkommensnachweise, Vermögensnachweise und Arztzeugnisse verlangt.
"An den Nachweis dieser Voraussetzungen sowie der geltend gemachten Unterstützungsleistungen werden hohe Anforderungen gestellt." (Taxinfo Kanton Bern)
 
        #5  

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Habe einen Vordruck, kann aber leider die Datei nicht anhängen.
Wie kann ich eine pdf Datei hier einsetzen?
 

Anhänge

  • unterhaltserklaerung.pdf
    40,4 KB · Aufrufe: 29
        #8  

Member

Member hat gesagt:
Habe einen Vordruck, kann aber leider die Datei nicht anhängen.
Wie kann ich eine pdf Datei hier einsetzen?
Herzlichen Dank an alle. Genau das habe ich gemeint. Mea culpa ... Ich bessere mich im Suchen von Dokumenten im Forum ab sofort.

Von mir aus kann man den Thread schliessen und löschen
 
        #9  

Member

es ist das richtige, habe es auch seit Jahren im Einsatz - zumindest für Deutschland
Hier reichte es aus das einmal offiziell Übersetzen zu lassen (also die füllen das ja in thai aus)
und die nächsten Jahre reichte es, das von meiner Frau handschriftlich zu übersetzen.
Also wie der Beamte heist usw. (kann man sich aber eigentlich auch schenken)
 
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