ja, hier sind wieder einige unterwegs, die wissen, aber halt doch nicht alles.
es hat vor jahren eine gesetzesvorlage gegeben, dass thai frauen probleme bekommen wenn mit farang verheiratet und land erwerben will. das hatten wir den lieben thaksin zu verdanken. das gehört aber nicht mehr zum aktuellen stand.
eine thaifrau bekommt überhaubt keine probleme wegen landbesitz, wenn mit einem farang verheiratet und der liebe braucht auch keine verzichtserklärung zu unterschreiben.
richtig ist das eine farang kein land kaufen kann, er aber das haus durchaus. es werden sogar besonders dann hauskauf farang- land thai getätigt, um farangs abzusichern, wenn ein 30 jähriges, verlängerbar auf ein 60 jähriges wohnrecht, ihm nicht langt. für was also die verzichtserklärung? nur idioten unterschreiben das.lol
ein weiteres ammenmärchen, dass nicht der realität entspricht.
erben und dann innerhalb von einem jahr verkaufen müssen?-falsch.
falsch ist, dass man das land innerhalb von einem jahr verkaufen muß- richtig ist, du darfst sogar 1 ganzes rai erben und dies sogar eingetragen im chanod behalten.
nein, kein märchen sondern die volle wahrheit. auch ich war baff als ich das vor einem jahr erfuhr. ich bin mittlerweile erbe (testamentarisch hinterlegt und im chanot beigefügt) des grundstückes meiner frau und muß gar nix verkaufen, sondern darf 1 rai behalten! unsere kinder sind auf das zweite grundstück eingetragen.
aber und das ist der knackpunkt. wie in einer"bananenrepublik" überlich, wird das von den ämtern quer durch thailand underschiedlich gehandhabt. verrückt,was? ist aber so.