Thailändisch lernen

Sinsod

        #81  

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@lustigmann: Eine natürliche Schönheit, meinen Glückwunsch. Ich wünsche dir ein erfülltes und langes Leben.

Liebe Grüße

KingPing
 
        #82  

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Vorteil Philippinen, dort gibt es nie sinsod
 
        #83  

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@ Atze, top comment. Farangs haben kein Sinsod zu bezahlen. Die Höhe des Sinsods richtet sich nach mehreren Faktoren, wovon du Einige schon benannt hast. Ein Faktor ist auch wieviel das Mädel später mal erbt, was ja auch dem Ehemann dann zugute kommt. Das Erbe besteht ja meistens bei der Landbevölkerung aus landwirtschaftlichen Nutzflächen, vielleicht noch aus einem "Haus". Da Farangs ja bekanntlich, außer in Ausnahmefällen, kein Grundbesitz erwerben dürfen, wird man also nie Mitbesitzer des Landes sein. Im Gegenteil, sollte eine Thai- Ehefrau Land erben, sollte man schnellstens bei der Behörde eine Erklärung hinterlegen, das man als Farang- Ehemann auf sämtliche Ansprüche, wie z.B. bei Scheidung oder Tod der Ehefrau, verzichtet. Es besteht sonst für sie die Gefahr der Enteignung. Selbiges, wenn man vor hat seiner Frau Land in Los zu kaufen, auch hier dringend eine Verzichterklärung für spätere Ansprüche erforderlich.
 
        #84  

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Müssen muß man nie irgendwas ... außer sterben !

aber man kann und darf , manchmal auch reichlich !
 
        #85  

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Member hat gesagt:
sollte eine Thai- Ehefrau Land erben, sollte man schnellstens bei der Behörde eine Erklärung hinterlegen, das man als Farang- Ehemann auf sämtliche Ansprüche, wie z.B. bei Scheidung oder Tod der Ehefrau, verzichtet. Es besteht sonst für sie die Gefahr der Enteignung. Selbiges, wenn man vor hat seiner Frau Land in Los zu kaufen, auch hier dringend eine Verzichterklärung für spätere Ansprüche erforderlich.
Man könnte meinen, Du hättest Ahnung oder Wissen. Scheint sich aber um Halbwissen zu handeln. :roll: Ich mag Leute, die andere ohne Grund mit Halbwissen womöglich nervös machen!:wink0:
Begründung: Schnellstens ist überhaupt nichts notwendig. Und enteignet wird schnell schon gar nicht! Im Erbfall muß man das Land innerhalb eines Jahres verkaufen. Fertig.
Eine Verzichtserklärung ist überhaupt nicht erforderlich. Man muß jedoch beim Eintrag der Frau oder Verlobten oder... als Besitzerin in das Chanod ein Formular unterschreiben, in dem man bestätigt, daß das Geld für den Kauf ihr eigenes ist bzw. nicht deins (Den Wortlaut weiß ich nicht mehr 100%-ig.). Danach brauchst Du aber gar nicht zu fragen, das legt man Dir automatisch vor.

rudi1949
 
        #87  

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Hallo
Ich hab mal von einem bekannten gehört,wenn die Ehefrau denn Nachnamen des Mannes hat darf sie kein Grundstück kaufen .Kommisch oder!?Was hat der Name damit zu tun?
Nur mal als beispiel.Ich und meine Frau ziehen nach Thailand,und wir möchten ein Haus mit Garten kaufen.Geht das?
Vielleicht wisst ihr mehr!
Gruss hero80
 
        #88  

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Danke Rudi, für deine Korrektur. Allerdings lag ich ja damit richtig, das für den Fall das die Thai- Ehefrau vom Farang- Ehemann Geld für den Hauserwerb bekommt, der Mann bestätigen muss, das es sich um ihr Geld handelt. Das kommt einer Verzichtserklärung, die spätere Ansprüche ausschließt gleich. Dank auch an KingPing für die interessanten Links.
 
        #90  

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ja, hier sind wieder einige unterwegs, die wissen, aber halt doch nicht alles.

es hat vor jahren eine gesetzesvorlage gegeben, dass thai frauen probleme bekommen wenn mit farang verheiratet und land erwerben will. das hatten wir den lieben thaksin zu verdanken. das gehört aber nicht mehr zum aktuellen stand.

eine thaifrau bekommt überhaubt keine probleme wegen landbesitz, wenn mit einem farang verheiratet und der liebe braucht auch keine verzichtserklärung zu unterschreiben.

richtig ist das eine farang kein land kaufen kann, er aber das haus durchaus. es werden sogar besonders dann hauskauf farang- land thai getätigt, um farangs abzusichern, wenn ein 30 jähriges, verlängerbar auf ein 60 jähriges wohnrecht, ihm nicht langt. für was also die verzichtserklärung? nur idioten unterschreiben das.lol

ein weiteres ammenmärchen, dass nicht der realität entspricht.

erben und dann innerhalb von einem jahr verkaufen müssen?-falsch.

falsch ist, dass man das land innerhalb von einem jahr verkaufen muß- richtig ist, du darfst sogar 1 ganzes rai erben und dies sogar eingetragen im chanod behalten.

nein, kein märchen sondern die volle wahrheit. auch ich war baff als ich das vor einem jahr erfuhr. ich bin mittlerweile erbe (testamentarisch hinterlegt und im chanot beigefügt) des grundstückes meiner frau und muß gar nix verkaufen, sondern darf 1 rai behalten! unsere kinder sind auf das zweite grundstück eingetragen.

aber und das ist der knackpunkt. wie in einer"bananenrepublik" überlich, wird das von den ämtern quer durch thailand underschiedlich gehandhabt. verrückt,was? ist aber so.
 
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