Member hat gesagt:
Die Dauer einer Beziehung ist per se schlecht nachzuweisen. KO-Kriterium für die Erteilung eines Visum ist die wirtschaftliche Situation der Eingeladenen und die daraus resultierende Unterstellung mangelnder Rüclkkehrwilligkeit.
Du hast nicht unrecht, aber. lies dir nochmal meine Erfahrungen durch.
Die A Botschaft wollte fuer die Glaubwuerdigkeit der tatsaechlichen Aufrechten, Bestehenden Beziehung,Explizit wissen,
wie lange man sich kennt und direkten Kontakt hatte.
Ich war dabei! Das wurde zumindest mit Thai Einreisestempeln im Pass des Einladers untermauert.
Also, bitte, ich war oft genug vor Ort an A Botschaft.
10 Visa, mit 5 Frauen. keine Ablehnung.
Die Dauer der Beziehung ist zumindest als Glaubwuerdig bzw. als moeglich gegeben,
wenn der Einlader nachweisen kann, das er in TH oder Asien, war.
Wenn du schon mal gar nie zuvor in TH warst in den letzten 1-2 Jahren, gab es keine Vor-Beziehung, klaro.
D Konsular Abteilung ist ausserdem nicht gleich agierend wie die A Konsularabteilung.
auch die Auflagen haben sich sicherlich, seit 2001 - 2009 ueberall verschaerft.