Thailändisch lernen

TH --> DE Heirat Visum Deutschland/Thai

        #301  

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Member hat gesagt:
Die Ehe aus dem Ausland muss man nicht beim Standesamt nachbeurkunden lassen , es kann Vorteile haben wie z.b. wenn man die Eheurkunde verliert kann man einfach eine deutsche neu anfordern. Ich Frage mich wie im deinem Fall das Standesamt überhauot von der ganzen Sache mitbekommen hat ? Vllt war irgendwas besonders oder ganz "normal" du hast eine Thai in DK geheiratet ?
Bei einer online Ehe in Utah z.b. könnte ich mir sowas vorstellen. Hast du dich denn auch bei der Standesamt Aufsicht beschwert ? Außerdem muss ja der Standesbeamte eine lösung angeboten haben was war diese ? Erneut in D heiraten ?
Siehe auch
Ja, eine zweite Heirat war seine Idee.
War eine Hochzeit in AUS mit einer Chinesin.
Wir (meine Verlobte und ich) waren in Niedersachsen beim Standesamt und hatten gefragt, wie eine Hochzeit in BRD abläuft. Diese hatten uns ausdrücklich geraten in DK zu heiraten. Wir hatten gefragt, ob auch AUS möglich ist und man hat dies ausdrücklich bejaht.
Wie gesagt, die Ehe war in Niedersachsen bereits eingetragen. Wir haben diese Eheschließung leider nicht in Berlin arisiert da uns nicht klar war, dass man dann nach einem Umzug so im Regen steht.
Das Standesamt in Niedersachsen rät seit dem jedem Paar eine deutsche Eheurkunde in Berlin zu ordern.
Das Ausländeramt in NRW war übrigens sehr nett und hat uns mitgeteilt, das es die Ehe anerkennt und auch nichts an der einjährigen Aufenthaltsgenehmigung ändern wird. O-Ton bezüglich des Standesbeamten: "Das kennen wir schon..."
 
        #302  

Member

Ah okay danke . Ich würde das aber als Einzelfall sehen und hätte im Zweifel geklagt dann aber gut.

Aber es Beispiel was würde er denn machen wenn ausländer nach D ziehen, sind dann für den Standesbeamten alle nicht verheiratet ? 🤣

Berlin ist auch nur zuständig wenn beide im Ausland leben. Als ihr noch in Niedersachsen gelebt hattet hättet ihr dort beim Standesamt eine deutsche Eheurkunde beantragen können.
 
        #303  

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Wir leben in einer absoluten Bananenrepublik.
Hab es auch selbst miterlebt, wie mit binationalen Paaren umgeangen wird. Da wird man von den Behörden nur schikaniert. Im Notfall, wird dann alles mit Ermessenentscheidung begründet. Die einzelnen Idioten in den Behörden, sei es Ausländeramt, Führerscheinstelle, Einwohnermeldeamt, Arbeitsamt etc geilen sich daran auf, endlich mal etwas Macht in ihrem Leben zu haben und können ja nach Lust und Laune den Daumen senken oder nach oben. Und niemand kann dagegen was tun. Gesetze sind zu wage. Highlight war auch, dass auf der Ausländerbehörde der Sachbearbeiter nicht englisch konnte.... :)
Der deutsche Steuerzahler, der eine ausländische Frau heiratet (wir haben nun mal 2023 wo man nicht mehr nur innerhalb des eigenen Dorfes heiratet) wird nur schikaniert.
@Rainchild Wo genau ging es bei deiner Klage
Hatte auch mal überlegt zu klagen in einer Sache. Aber das kostet so extrem viel Zeit und Geld, dass es dann es nicht wert ist. Und was wissen eben die Behörden auch..
 
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        #304  

Member

Fakt ist eine in DK geschlossene Ehe ist in Deutschland rechtlich anzuerkennen egal ob man nun ein deutsche Familienbuch beantragt oder nicht.
Und jedes Standesamt in DE hat rechtlich keine Handhabe zu sagen die Ehe wird nicht anerkannt oder ist nicht rechtsgültig.
Wenn ein Standesamt meint sich Quer stellen zu müssen so wie hier ja einige geschrieben haben reicht meist ein Anwalt
( Fachanwalt ) zu kontaktieren und dieser wird dem Standesamt 100 % zurechtweisen und denen bestimmt mit Nachdruck erörtern was denen Ihre Pflicht ist .
Ich spreche aus eigener Erfahrung und kenne auch Paare wo Standesämter zuerst rumgezickt haben
 
        #305  

Member

Member hat gesagt:
Es wäre sein Ermessensspielraum. Diesen Ermessensspielraum hat uns auch die EU-Kommission bei unserer Beschwerde gegen die BRD bestätigt.
Ein Ermessen kann doch nur entstehen wenn sich auf der Eheurkunde kein Apostillestempel befindet.
Eine Apostille macht sowohl das deutsch/dänische Dokumentenabkommen scharf, wie auch die Den Haager Apostillevereinbarung.
An völkerrechtlichen Vereinbarungen, die von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet wurden, kann auch ein Beamter nichts ändern.
Die EU hat mit sowas erst gar nichts zu tun.
 
        #306  

Member

so ist es theoretisch, aber noch zwei Beispiele (kenne ich persönlich)

1) Hochzeit in DK oder sonstwo, Frau kommt aus einem Land mit unsicheren Urkundenwesen - hier kann das Standesamt durchaus eine Urkundenprüfung verlangen, also wo die GU auf Echtheit überprüft wird - trotz Apostille aus DK. Die meisten ABHs interessiert es überhaupt nicht, die meisten Standesämter aber schon. Man muss die Ehe nicht beim Standesamt registrieren, aber spätestens wenn ein Kind kommt hat man den Salat da es dann gemacht werden muss.

Das Problem mit dem unsicheren Urkundenwesen betrifft aber weder Thailand noch China ;D. Dazu kommt noch "Fun-fact" ein paar Kilometer weiter in den Niederländen gäbe es das Problem nicht, denn die haben keine "Probleme" mit der Apostille aus den Phils.. ;D

2) Ich kenne 2 die während Covid online in Utah geheiratet haben, beides Ehefrauen aus den Phils
-Fall 1 da war die Frau mit Schengen Besuch Visum hier, wurde dann Schwanger und hat das Kind hier geboren... das Standesamt stellt eine richtige Geburtsurkunde nun aber erst aus wenn die Urkundenprüfung durch ist, die Frau bekommt auch erst einen richtigen AT wenn die UP durch ist.(bis dahin Duldung) Dazu muss man sagen er war auch so "clever" und hat der ABH auf die Nase gebunden dass beim Standesamt eine UP läuft....

-Fall 2: auch Hochzeit in Utah online - Phil Frau war in Japan und hat dort das FzF Visum beantragt - dass die Hochzeit onlilne war ist niemanden aufgefallen, haben jetzt 3 Jahres AT. Beim Standesamt waren sie nie daher die wissen nix davon.

Beide Fälle können geheilt werden indem die Ehe in Deutschland widerholt wird (ohne Scheidung natürlich - steht auch so im Visa Handbuch des AA)
 
Zuletzt bearbeitet:
        #308  

Member

Member hat gesagt:
Ein Ermessen kann doch nur entstehen wenn sich auf der Eheurkunde kein Apostillestempel befindet.
Eine Apostille macht sowohl das deutsch/dänische Dokumentenabkommen scharf, wie auch die Den Haager Apostillevereinbarung.
An völkerrechtlichen Vereinbarungen, die von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet wurden, kann auch ein Beamter nichts ändern.
Die EU hat mit sowas erst gar nichts zu tun.
Die Ehe war vom Standesamt in Niedersachsen eingetragen, die Hochzeitsurkunde war selbstverständlich mit einem Apostillestempel versehen. Wir hatten da ja extra vorher gefragt, welche Dokumente wir brauchen - ganz blöde sind wir nicht.


Member hat gesagt:
Als ihr noch in Niedersachsen gelebt hattet hättet ihr dort beim Standesamt eine deutsche Eheurkunde beantragen können.
Hätten wir gewusst, was da noch kommt, hätten wir bestimmt gleich im niedersächsischen Standesamt eine deutsche Eheurkunde beantragt. Eine eingedeutschte Eheurkunde hatte man uns leider nicht mit angeboten und soviel Erfahrung mit dem Heiraten hatten wir nicht, war halt unser erstes Mal :bang:
 
        #309  

Member

Member hat gesagt:
sehe ich auch so, er hat sich mE einfach bei der falschen Stelle beschwert
Kann auch sein, bin dem Anwalt gefolgt. Bin ja QM und nicht Jurist....
 
        #310  

Member

Was heißt denn "eingetragen"? Also beim Meldeamt wahrscheinlich nur ? Wie ist denn die Geschichte dann ausgegangen wenn ich fragen darf ?
 
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