Thailändisch lernen

Thailand Für 31 % der Rentner würden die neuen Visa Regeln die Ausreise aus Thailand bedeuten

        #171  

Member

Member hat gesagt:
Das ist doch vor allem eine Private Vorsorge. Kein Mensch bekommt 31000 Euro staatliche Rente. In der Schweiz auf jedenfall nicht.
480 Versicherungsmonate Bemessungsgrundlage Höchstbemessung bzw. €3000 im Monat. Meine private Vorsorge war € 2 Millionen in 19 Jahre Selbständigkeit.
 
        #172  

Member

Wie kommt man eigentlich auf die Idee seine Finanzen in einem Bumsforum breitzutreten ? Kapier ich nicht...

Hat irgendwie immer was von Kompensation...
 
        #175  

Member

Wir wissen jetzt alle sehr fundiert und detailliert, dass der Steuerflüchtling @Camaro sich den Aufenthalt in Thailand trotz geänderter Rechtslage leisten können wird. Damit gehört er zur Mehreheit.

Mich würden eher die Wortmeldungen derjenigen interessieren, die mit den Neuregelungen durchs Raster fallen oder auch bisher schon Schwierigkeiten hatten, Ihren Aufenthaltsstatus dauerhaft darzulegen.
 
        #176  

Member

Member hat gesagt:
Wir wissen jetzt alle sehr fundiert und detailliert, dass der Steuerflüchtling @Camaro sich den Aufenthalt in Thailand trotz geänderter Rechtslage leisten können wird. Damit gehört er zur Mehreheit.
Für DACHler hat sich ja gar nichts geändert. Rentner bekommen immer noch eine Rentenbescheinigung. Alles gut. Die Aenderungen betreffen ja nur die Landsleute die keine Rentenbescheinigung mehr bekommen.
 
        #177  

Member

@gabbiano: Hab ich da was falsch verstanden oder schreibst Du einfach wieder mal unbedarft drauf los?

aus dem zugrunde liegenden Artikel des TIP:

Ab dem 1. März müssen ausländische Rentner entweder ein monatliches Einkommen von mindestens 65.000 Baht aufweisen oder mindestens 800.000 Baht in thailändischen Banken halten. Sie müssen diesen Betrag für drei Monate nach Erteilung eines Visums oder einer Verlängerung weiter auf ihrem Konto stehen lassen. Danach können sie nur noch die Hälfte des eingezahlten Betrags davon wieder abheben.
 
        #178  

Member

Member hat gesagt:
Hab ich da was falsch verstanden oder schreibst Du einfach wieder mal unbedarft drauf los?
Nein, ich beziehe mich auf ein Vortrag des Honorarkonsuls Hofer in Naklua. Der Artikel stand im Farang und wurde hier schon gepostet. Auch das mit den 400000 B 3 Monate vor und nach der Erteilung der Jahreaufenthaltbewilligung gilt nicht Für Rentner, die weiterhin einen Rentenbescheid bekommen.

Diesen Vortrag hielt er nach seinen Angaben auch, um den "Steintisch-Gerüchten" zu widersprechen.
 
        #179  

Member

Member hat gesagt:
Hab ich da was falsch verstanden oder schreibst Du einfach wieder mal unbedarft drauf los?
Ich schreibe nicht oft unbedarft drauflos. Die Unsicherheit wurde ja jetzt klargestellt.
 
        #180  

Member

Dein überwiegender Output von Dir @gabbiano landet bei mir tatsächlich gleich im Trashcan. Der Unterschied der Numeralen "wieder mal" und "oft" sollte sich auch Dir erschliessen. Sehr wohl ist das eine Veränderung, ob ich 1200 € wie bisher oder knapp 2000 € monatliche Rente brauche für den dauerhaften Aufenthalt.

Es stellt sich schon die Frage, wer hier nicht lesen kann und wer hier nicht rechnen kann.

Natürlich sinds wieder die Leute vom Steintisch...
 
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