Member
Mein Vater hat mit seiner Lebensgefährtin eine Reise auf die Kanaren gebucht. Aufgrund eines technischen Defektes konnte das Flugzeug nicht starten. Man hat die Passagiere in einem Hotel in Frankfurt untergebracht und am nächsten Tag zum Urlaubsziel geflogen.
Die Ansprüche 400 € (weil über 1500 km Entfernung, Start und Landung in der EU, mehr als 4 h Verspätung) sind unstrittig, weil technische Defekte bzw. Probleme Sache der Fluggesellschaft sind und nicht als außergewöhnliche Umstände gelten.
An die Fluggesellschaft kann man ebenfalls Schadenersatzansprüche stellen, wenn man das gebuchte Hotelzimmer nicht nutzen kann (hier: 1 Tag).
Nun habe ich folgende Frage: wem gegenüber macht man diese Ansprüche geltend?
Nach meinem Wissen richtet man sie an den Reiseveranstalter (der sich diese Kosten wohl von der Fluggesellschaft zurückholen kann).
Hat jemand so was schon mal erlebt und durchgesetzt?
Mir geht es vor allem um die Kosten für das Zimmer der ersten Nacht. Man hat die Fluggäste zwar in einem anderen (ordentlichen) Hotel (in Frankfurt) untergebracht, aber das hat ja nichts mit dem gebuchten zu tun.
Es geht hier wohl um Ansprüche aufgrund eines Reisemangels auf Minderung des Reisepreises. Setzt sich diese Minderung nur aus den Kosten des nicht genutzten Hotelzimmers zusammen?
Oder errechnet er sich prozentual zur Gesamtdauer der Reise (als bspw. 1/14 des Reisepreises, weil 1 Tag nicht wie vertraglich vereinbart, nutzbar?
Ähnlich verhält es sich wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit (wobei mein Vater und seine Begleitung Rentner sind).
Bin auf hilfreiche Antworten gespannt!
Die Ansprüche 400 € (weil über 1500 km Entfernung, Start und Landung in der EU, mehr als 4 h Verspätung) sind unstrittig, weil technische Defekte bzw. Probleme Sache der Fluggesellschaft sind und nicht als außergewöhnliche Umstände gelten.
An die Fluggesellschaft kann man ebenfalls Schadenersatzansprüche stellen, wenn man das gebuchte Hotelzimmer nicht nutzen kann (hier: 1 Tag).
Nun habe ich folgende Frage: wem gegenüber macht man diese Ansprüche geltend?
Nach meinem Wissen richtet man sie an den Reiseveranstalter (der sich diese Kosten wohl von der Fluggesellschaft zurückholen kann).
Hat jemand so was schon mal erlebt und durchgesetzt?
Mir geht es vor allem um die Kosten für das Zimmer der ersten Nacht. Man hat die Fluggäste zwar in einem anderen (ordentlichen) Hotel (in Frankfurt) untergebracht, aber das hat ja nichts mit dem gebuchten zu tun.
Es geht hier wohl um Ansprüche aufgrund eines Reisemangels auf Minderung des Reisepreises. Setzt sich diese Minderung nur aus den Kosten des nicht genutzten Hotelzimmers zusammen?
Oder errechnet er sich prozentual zur Gesamtdauer der Reise (als bspw. 1/14 des Reisepreises, weil 1 Tag nicht wie vertraglich vereinbart, nutzbar?
Ähnlich verhält es sich wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit (wobei mein Vater und seine Begleitung Rentner sind).
Bin auf hilfreiche Antworten gespannt!