Zuerst dachte ich an einen Scherz, ein E-Visum, das ausgedruckt werden muss. Erinnert mich an die deutsche Bürokratie - elektronische Datenübertragung per Fax..
Ist aber natürlich eine Erleichterung, dass man zur Beantragung nicht mehr persönlich zur Botschaft muss.
Dann habe ich mir die Seite
Welcome to electronic visa application system. The official website by ministry of foreign affairs of kingdom thailand.
thaievisa.go.th
mal angesehen, und bin auf eine Merkwürdigkeit gestoßen.
Wenn man unter "Do I need a tourist visa ?" für D maximal 30 Tage Aufenthalt angibt, erhält man wie erwartet die Info, dass man kein Visum braucht:
Anhang anzeigen Screenshot 2021-11-15 155630.jpg
Ab 31 Tage dann der Hinweis, man bräuchte ein Touristenvisum mit Link zu der E-Visa Beantragung.
Anhang anzeigen Screenshot 2021-11-15 160030.jpg
Die sieht so aus. Dort kann man dann wohl das E-Visum beantragen.
Anhang anzeigen Screenshot 2021-11-15 160234.jpg
So weit, so gut. Jetzt wird's aber merkwürdig. Wenn ich auf der vorigen Seite unter "Am I eligible to apply online ?" die Prüfung wieder für einen Deutschen durchführe, erhalte ich folgende Info:
Anhang anzeigen Screenshot 2021-11-15 161307.jpg
Danach kann ich also
kein E-Visum beantragen. Dabei ist es auch egal, ob ich das zweite optionale Feld (Permanent Residency ...) nutze oder nicht.
Was denn jetzt??
Zum Glück betrifft mich das aktuell nicht, hab das nur mal aus Neugier getestet. Sonst müsste ich wohl mal bei der Botschaft nachfragen, was das soll.