Wenn sie vorhaben, in Thailand ein Haus oder Grundstück zu erwerben, beachten sie die für Ausländer zumeist unverständlichen Gesetze und Verordnungen sehr genau.Das bisher für Ausländer bestehende Verbot, zum Grunderwerb eines Grundstücks (ein Haus ist davon ausgenommen), welches sich auch auf deren thailändischen Ehegatten bezog, hat sich inzwischen gelockert, denn zumindest laut Papier dürfen sie jetzt auch ein Grundstück erwerben.Voraussetzung jedoch ist, daß beide Ehegatten bei Umschreibung des betreffenden Grundstücks, an Eidesstatt versichern, daß der Kaufpreis, der für den Erwerb des Grundstücks aufgebracht wird, aus dem eigenen Vermögen des nach thailändischen Güterrechts vereinbarten Gemeinschaftsvermögen der Eheleute...