Thailändisch lernen

Allgemeine Frage Wo kauft Ihr eure Potenzmittel und Einfuhrbestimmung ?

        #41  

Member



Member hat gesagt:
ist das mit dem btmg nicht von dir??

ich jedanfalls sagte nur, dass es verboten ist

also mit btmg hat das überhaut nix zu tun hab ich nie behauptet
wenn dann schon bei den fakten bleiben
gruss lex

Du sagtest, die Substanz sei verboten. Verbotene Substanzen fallen i.d.R. unter das BtMG.
Wenn es also so wäre, wie du behauptet hast, hätte es sehr wohl etwas mit dem BtMG zu tun.
Deshalb stellte ich klar, dass wir es hier nicht mit dem BtMG sondern dem AMG zu tun haben.
Ich weiß Lex, dass dir das zu hoch ist. Aber wolltest du mich nicht ignorieren? Gerade mal 'ne Woche ist
es her, dass du das versprochen hast. Und jetzt brichst du dein Versprechen. Steh doch mal zu dem,
was du sagst
 
        #42  

Member



lieber onkel

eine verbotene substanz fällt noch lange nicht unter das btmg

btmg sind substanzen die berauschende wirkungen haben
natürlich nicht alle

z.b. laut deiner ausage musste dann ja z.b ziankali unter das btmg fallen
das ist doch blödsinn

und das mit dem amg behauptest du ja auch erst seit jensM es erwähnt hat

sagen wir mal so die einfuhr dieser substanz oder allgemein von medikamenten vom ausland ist auf dem postweg verboten

das mit meinem versprechen ist hier gar nicht so einfach
dann es ist hier ein forum in dem diskutiert wird
und ich dachte eigentlich das wir alle normal diskutieren können

gruss lex
 
        #43  

Member



lex, weißt du was i.d.r. heißt und bedeutet?

und was bitte ist ziankali, ich kenne nur zyankali.:wink0:
 
        #44  

Member



du hast davon wahrscheinlich keine ahnunfg da du mit deiner behauptung total daneben liegst, lex-fkk

wenn es so wäre wie du es hier behauptest, dann würde es sich dabai ja sehr wahrscheinlich um das BtmG handeln und darum handelt es sich ja dabei offensichtlich nicht !
 
        #45  

Member



Atze vergiss es; der Lex rafft doch gar nichts.
Und Zyankali, lieber Lex, fällt selbstverständlich unter's BtMG:
Zyankali – § 29 BtMG 277, 2190, 2198; Anh AMG, D V, 4.
Lex, immer erst informieren, dann schreiben.

Member hat gesagt:
und das mit dem amg behauptest du ja auch erst seit jensM es erwähnt hat

Erstens stimmt das nicht (wer lesen kann, ist klar im Vorteil, Lex) und zweitens
hat JensM etwas von einem Arzneimittelschutzgesetz geschrieben,
das ich leider nicht kenne. Aber du sicher, du Granate.
 
        #46  

Member



Um noch einmal an den Anfang zu kommen:

In jeder Apothe in Thailand bekommt man Kamgra....
Ich mach mich nicht strafbar in Thailand....
Und habe auch bei der Ausfuhr, fals etwas übrigbleibt, keine Probleme.....
Es wird in Thalind nicht als Droge gesehen..........
 
        #47  

Member



Member hat gesagt:
Es wird in Thalind nicht als Droge gesehen..........
Und in Deutschland auch nicht. Deshalb darfst du es,
wie jedes andere rezeptpflichtige Arneimittel auch,
im Rahmen des Eigenbarfs problemlos einführen
 
        #48  

Member



Member hat gesagt:
Um noch einmal an den Anfang zu kommen:

In jeder Apothe in Thailand bekommt man Kamgra....
Ich mach mich nicht strafbar in Thailand....
Und habe auch bei der Ausfuhr, fals etwas übrigbleibt, keine Probleme.....
Es wird in Thalind nicht als Droge gesehen..........

Wir drehen uns ja wieder ewig kreis ... Defakto gibts das wirklich praktisch in jeder apotheke und wenn mal in einer nicht dann halt in der nächsten und daran mangelt es ja nun wirklich nicht in Patty &CO ... Und da muß keiner schlaflose nächte bekommen,wenn er da ein paar nach Dtl. mitbringt ....

So long Jens
 
        #49  

Member



es ist laut post beförderungsbedingungen untersagt medikamente aus dem ausland nach deutschland zu senden


gruss lex
 
        #50  

Member



2013 läuft das Pfizer-Patent in Deutschland aus und danach darf man, falls man ein Rezept hat, für den Eigengebrauch einführen was man will.
Momentan ist doch das Hauptproblem der Wirkstoffschutz.

Ed Hardy bittet einen ja auch kräftigst zur Kasse falls man mit nem Koffer T-Shirt Kopien am Zoll erwischt wird. So ists auch bei Pfizer und Sildenafil.

Das kleinere Übel ist der Arzneimittelmissbrauch der einen vorgeworfen wird, wenn man kein Rezept hat. Hier wird sich die Geldstrafe in Grenzen halten
bei einer überschaubaren Menge.
 
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