Ich hatte den Fall, dass meine Frau in Thailand an einer Meningitis erkrankt ist. Nach 4 Wochen Krankenhausaufenthalt in Bangkok wurde sie mit einer Maschine der LTU auf einem Stretcher in Begleitung eines Arztes und Rettungssanitäters über den ADAC Ambulance Service nach Düsseldorf geflogen und von dort ging es direkt mit nem Rettungswagen ins Klinikum. Das ist jetzt nur die Vorgeschichte.
Ich arbeite als Projektingenieur und bin mal hier und mal da in Deutschland. So bestand für mich die Notsituation, dass ich niemanden hatte, der meine Frau hätte pflegen können. Meine Idee war, meine Schwägerin nach Deutschland einzuladen. Sie hat zwar zwei Kinder (2 und 8 Jahre), verfügt aber weder über Land noch über ein geregeltes Einkommen, also über die wesentlichen Gründe für die Botschaft, einen jeglichen Visaantrag wegen mangelnder Rückkehrwilligkeit abzulehnen.
Ich habe daraufhin den behandelnden Chefarzt meiner Frau und auch den Chef der Neurologie eingespannt. Die haben mir beide ein Attest für meine Frau ausgestellt, in dem explizit befürwortet wurde, dass meine Schwägerin für diesen Fall die beste Betreuungsmöglichkeit für meine Frau wäre. Ein zusätzliches Statement beider Ärzte prognostizierte eine Pflegezeitraum, der deutlcih über 90 Tage ligen würde, also jeneseits eines Zeitraums für ein Schngen Visum. Auch mein Arbeitgeber hat mich entsprechend unterstützt und bescheinigt, dass meiin Arbeitsplatz gesichert ist. Das war mir allerdings noch nicht genug. Ich habe noch ein Schreiben aufgesetzt und die Situation meiner Familie dargestellt, dass meine Schwägerin es sich niemals erlauben würde, uns durch ein Missverhalten ihrerseits (Verstoß gegen das Schengenvisum) Probleme zu bereiten. Ich muss dazu sagen, dass, wenn ich von Familie rede, dies auch so von uns gelebt wird. Ich habe im Vorfeld zudem das Auswärtige Amt in Berlin bemüht und mit einer zuständigen Dame gesprochen. Auf ihren Wunsch hin habe ich ihr alle Unterlagen und auch mein Schreiben zugeschickt. Ich habe ebenso im Vorfeld geäußert, dass, wenn sich die Notwendigkeit eines längeren Aufenthaltes meiner Schwägerin ergeben würde, ich das zuständige Ausländeramt kontaktieren würde. Bei eine Pflegeprognose von merh als 90Tagen war das zu erwarten. Die Dame aus Berlin hat sich dann mit der Deutschen Botschaft in Bangkok in Verbindung gesetzt und meine Schwägerin hat einen persönlichen Termin bei einem Attaché bekommen. Drei Tage später hatte sie irh 3-Monats Visum und noch einmal 3 Tage später war sie in Deutschland. Im Visum hatte sie die direkte Auflage, sich unmittelbar nach ihrer Rückkehr in der Botschaft zu melden.
So weit, so gut. Es kam dann, wie es kommen musste. Im August ist meine Frau mit dem Rad gefahren, sie hat kurzfristig das Bewusstsein verloren und ist schwer gestürzt. Ok. sie sah zwar aus, als wäre sie in einen Fleischwolf geraten, aber es waren, bis auf ein Platzwunde unter dem Kinn nur Hautabschürfungen, schmerzhaft, aber nicht so schlimm. Nur noch eine Narbe unter ihrem Kinn erinnert an diesen Unfall. Aber es war für mich der Anlass für eine erneute Untersuchung und auch ein Marker für ihre Pflegebedürftigkeit.
Meine Schwägerin hätte Anfang September wieder zurückgemusst. Ich habe mich dann mit dem Ausländeramt meiner Stadt in Verbindung gesetzt, habe den Sachverhalt geschildert und wollte eigentlich erst mal einen Monat Verlängerung für meine Schwägerin haben. Die mich etwas verblüffende Rückfrage der Sachbearbeiterin: Warum machne sie nicht gleich zwei Monate? Dann sparen sie einmal die Gebühr für das Visum. Wie sich nach Rückfrage herausstellte, war der Sachverhalt so klar, dass die Dame keinerlei Probleme hatte, meiner Schwägerin ein nationales Visum auszustellen.
Ich habe dies genau wie es den Verhältnissen entsprach, der Botschaft unmittelbar daraufhin mitgeteilt, dass miene Schwägerin wahrscheinlich noch zwei weiter Monate in Deutschland verbleiben würde, bekam allerdings nur die Antwort vom Attaché, dass er genau das geahnt hätte und seine Vermutung bezüglich mangelnder Rückehrwilligkeit zutreffend gewesen wäre. Zur Erinnerung: Ich hatte eine Statement bezüglich einer möglichen Verlängerung bei Antragstellung abgegeben.
Meine Schwägerin ist dann 6 Wochen nach Ablauf des Schengen Visum und 2 Wochen vor Ablauf ihres nationalen Visums nach Thailand zurückgeflogen. Meine Frau und ich sind am Tag drauf ebenfalls nach Thailand geflogen. Ichhabe meine Schwägerin gefragt, ob sie auf der Botschaft bei der Rückmeldung Probleme gehabt hätte. Sie erzählte mir, dass der Attaché ihr eine Rükkehrunwilligkeit bescheinigt hätte und sie wohl kaum noch einmal nach Deutschlnd fliegen könne.
Als ich das hörte, bin ich fast an die Decke gegangen. Ich war absolut angekratzt über dieses stur-dämliche Verhalten des Attachés. Meine Schwägerin hat nichts Falsches geatn. Sie hat weder gegen die Regeln des Schengen Visums verstoßen, noch hat sie irgendetwas Illegales getan. Ich habe glatt einen Tag gebraucht, um mich wieder zu beruhigen. Dann habe ich mich in ein Internet Cafe gesetzt und eine sehr lange und ausführliche, den Sachverhalt exakt widerspiegelnde Schilderung dessen abgegeben, was vorgefallen ist. Es dauerte ca. 3 Tage bis ich die Antwort in meiner Mailbox vorfand. Die Dame aus Berlin hat mit dem Leiter der Visa-Abteilung der Deutschen Botschaft gesprochen. Der konnte nach Studium des Sachverhaltes ebenfalls nur feststellen, das wir uns immer und zu jeder Zeit in einem rechlich einwandfreien Rahmen bewegt hatten, dass meine Schwägerin ihre Rückkehrwilligkeit unter Beweis gestellt hat und eine Folgeeinladung nur noch von meinen wirtschaftlichen Verhältnissen abhängen wird.
So habe ich es zumindest geschafft, dass meine Schwägerin der Botschaft mit einer sauberen Akte bekannt ist. Mal sehen, wie es sein wird, wennich sioe das nächste Mal einlade.
So, ich hoffe, ihr hattet etwas Kurzweil beim Lesen.
Liebe Grüße
KingPing