Thailändisch lernen

Visaagenturen - Lohnen sich die?

        #41  

Member

So, es ist vollbracht. Meine Liebste hat ein Schengen-Visum bekommen. Ganz problemlos. Kein Interview, kein Nachfragen. Kurzer Blick auf die Unterlagen und das wars. In 20 Minuten war alles erledigt. Am Montag kann sie den Pass abholen. :super:

Eine Visaagentur haben wir nicht beauftragt.
 
        #42  

Member

@hugo006: Jetzt bin ich etwas verwirrt:

Ihr habt die Unterlagen eingereicht. Soweit habe ich das verstanden. Die Bearbeitungszeit dauert 3 Werktage. Über das Visum wird erst noch entschieden. Ob sie ein Visum bekommt, wird bei der Abgabe der Unterlagen nicht bekannt gegeben. Wenn sie den Pass am Montag bekommt, kann doch erst gesagt werden, ob sie ein Visum bekommen hat oder nicht.
 
        #43  

Member

Ich habe mal eine frage:
Bei der Deutschenboschaft steht:

Nachweis der Rückkehrbereitschaft und Verwurzel

ung im Heimatland
, z.B.
Heiratsurkunde, Geburtsurkunden von minderjährigen Kindern, Hausregister, Arbeits
-
und Urlaubsbescheinigung (mit Angaben über Position im Unternehmen, Dauer der
Anstellung, Höhe des Einkommens), Handelskammereintrag,
Schul
-
und
Ausb
ildungsbescheinigungen,
aktuelle Kontoauszüge mit Kontobewegungen der letzten

drei Monate, Grundbuchauszüge, Mietverträge.
Meine frage ist: langt das mit dem "Grundbuchauszug und der Mietvertrag" von meiner freundin aus????

Und wie soll eine "Verpflichtungserklärung" aussehen,
oder gibt es vorlagen im Internet???

Danke für eure HILFE :bye:

Frage auch an Hugo006
 
        #44  

Member

Member hat gesagt:

Meine frage ist: langt das mit dem "Grundbuchauszug und der Mietvertrag" von meiner freundin aus????

Und wie soll eine "Verpflichtungserklärung" aussehen,
oder gibt es vorlagen im Internet???

Danke für eure HILFE :bye:

Frage auch an Hugo006

Das Visa beantragst du bei deinem für deiner Stadt zuständigen Ausländeramt.
Bei diesem Termin wird dann auch gleich von der Sachbearbeiterin die Verplichtungserklärung ausgefüllt
(sofern die Voraussetzungen bei dir stimmen) und diese sendest du dann zu ihr. Hab es ihr da es bei uns
eilte per UPS geschickt. Die Kosten dafür beliefen sich auf knapp 80,- Euro.
Mo. 17.00 Uhr in Deutschland weggeschickt. Mi. 9.00 Uhr in Bangkok angekommen.

Sie hatte dann den Termin bei der deutschen Botschaft und ca. 1 Woche später konnte sie ihren Pass mit eingestempelten Visa abholen.

Sollte dann so aussehen:

Anhang anzeigen 1366958371746.jpg
 
        #45  

Member

Member hat gesagt:
Ich habe mal eine frage:

Meine frage ist: langt das mit dem "Grundbuchauszug und der Mietvertrag" von meiner freundin aus????


Bitte tue uns einen Gefallen und mach mal hierzu noch genauere Angaben.

Kinder ja/nein
Feste Arbeit ja/nein
Land/Hausbesitz ja/nein

habe außerdem in meinem Bekanntenkreis mit Gesprächen über Visabeantragung feststellen müssen das
viele Deutsche sowie auch meine Freundin eingeschlossen nicht richtig lesen können.
Aufgehängt wurde sich am den Punkten der Leistungsfähigkeit der Visa beantragenden Person.
Entweder Verdienstbescheinigungen oder der Nachweis von einem Sparbuch o.ä.
Dies trifft allerdings nur zu falls die Person von sich aus das Visa beantragen möchte.

Da du ja die Verplichtungserklärung und damit die Aufbringung aller Kosten auf dich nehmen wirst,
ist das Vermögen (Besitz, Sparbuch) der einzuladenden Person zweitrangig sondern dient nur dazu zu erkennen
ob eine Rückkehrbereitschaft da ist.
 
        #46  

Member

Das ist nicht 100% richtig,
Beim Ausländeramt beantragst du die Verpflichtungserklährung,
Dazu benötigst du in BW einen Wohnraum und Verdienstnachweis, wobei mei mir die letzten 3 Gehaltszettel genügt haben.

Mit der abgegebenen Verpflichtungserklährung haftest du mit "Haus und Hof" für alle für den Staat anfallenden Folgekosten.
d.H. meint Tilak nach den 3 Monaten nicht mehr nach Thailand zurückzukehren zu müssen .... Prost Mahlzeit.

Mein Link zum Onlineformular der Botschaft funzt nicht mehr, das Antragsformular hat sich geändert.

Als kleiner Tipp:
Google mal nach: Kiesow Übersetzung
die haben ihr Büro 100m neben der Botschaft, und haben mir dann beim Ehevisum auch geholfen.

Die oben genannte Freischaffende hat zwischenzeitlich trotz Argentur zum 4. mal kein Visum bekommen.
 
        #47  

Member

Yodrak: Danke für deine HILFE

Ich habe die Verplichtungserklärung, gefunden.
Ausländeramt :)

Langt das aus für die Rückkehrbereitschaft, wenn sie Grundbuchauszug, Mietvertrag hat??????
 
        #48  

Member

Member hat gesagt:
Das ist nicht 100% richtig,
Beim Ausländeramt beantragst du die Verpflichtungserklährung,
Dazu benötigst du in BW einen Wohnraum und Verdienstnachweis, wobei mei mir die letzten 3 Gehaltszettel genügt haben.

Mit der abgegebenen Verpflichtungserklährung haftest du mit "Haus und Hof" für alle für den Staat anfallenden Folgekosten.
d.H. meint Tilak nach den 3 Monaten nicht mehr nach Thailand zurückzukehren zu müssen .... Prost Mahlzeit.

Mein Link zum Onlineformular der Botschaft funzt nicht mehr, das Antragsformular hat sich geändert.

Als kleiner Tipp:
Google mal nach: Kiesow Übersetzung
die haben ihr Büro 100m neben der Botschaft, und haben mir dann beim Ehevisum auch geholfen.

Die oben genannte Freischaffende hat zwischenzeitlich trotz Argentur zum 4. mal kein Visum bekommen.

Du hast natürlich Recht. Die Verplichtungserklärung gibt es natürlich nur wenn genügend Wohnraum vorhanden ist.
Das gleiche gilt für den Verdienstnachweis hier sind auch von Stadt zu Stadt die Verdienstgrenzen anders bemessen.
Natürlich muss das jedem Antragsteller klar sein, das die Verpflichtungserklärung ein Freibrief ist und ggf. teuer zu stehen
kommen kann.

Bei mir selbst hatte ich am meisten Bedenken wegen der Unterhaltsverpflichtungen die ich für mein Kind habe.

Bzgl. Wohnraum ich lebe zur Miete in einer 3ZiKB Wohnung mit 80qm.
Wie sich das ganze allerdings bei weniger Wohnraum bzw. was das Ausländeramt als Mindestwohnraum voraussetzt vermag ich nicht zu sagen.
 
        #49  

Member

Member hat gesagt:
Yodrak: Danke für deine HILFE

Ich habe die Verplichtungserklärung, gefunden.
Ausländeramt :)

Langt das aus für die Rückkehrbereitschaft, wenn sie Grundbuchauszug, Mietvertrag hat??????

Das kann ich dir so nicht beantworten, denn ich bin kein Sachbearbeiter bei der Deutschen Boschaft in Bangkok. :roll:

Ein Patentrezept gibt es nicht. Jeder Fall ist anders und ich denke es kommt vor allem darauf an wie glaubwürdig
sie das alles herüberbringt.

Meine Kleine wurde z.B. im Interview nach meiner vollständigen Adresse gefragt. Diese hat sie vor Aufregung vergessen und konnte
nur die Stadt nennen, obwohl wir das ganze in Skype oft durchgegangen sind. Sie hat dann halt alles wiedergegeben was sie von
mir weiß, also Beruf und wo ich arbeite und hat das ganze noch mit den ganzen Skype und Line Sessions untermauert, also der
Sachbearbeiterin gezeigt das wir jeden Tag in Kontakt zueinander stehen.
 
        #50  

Member

Da habe ich noch eine frage: :bye:


Was verlangt das Ausländeramt? pro tag? wieviel Geld eine Person am tag braucht?
Für essen und trinken und und und .......

Wir leben in Deutschland, da ist doch alles vorgeschrieben.

Mein Bekannter hat mir gesagt, pro tag 50 €

Stimmt das????
 
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