Thailändisch lernen

VISA nach Heirat in Thailand ohne A1 gueltig nur fuer Oesterreich!

        #1  

Member

Sollte die Frau die A1 Pruefung in Thailand nicht schaffen so kann sie trotzdem mit nach Oesterreich.
Bedingung das man verheiratet ist somit erhaelt man ein 6 Monats Visa, und die Chance das sie
schnellst moeglich die A1 Pruefung in Oesterreich absolviert damit es sich noch zeitmaessig ausgeht die Niederlassungsbewilligung zu beantragen.
Weitere Bedingungen: Hin und Rueckflugtiket sowie eine Versicherung ueber besagten Zeitraum.

Stand 19.07.2013 GUELTIG NUR FUER OESTERREICH!!!!!!!!!
 
        #2  

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Oder als Österreicher (oder anderer Europäer) in Deutschland lebend, dann braucht die Holde überhaupt kein Zertifikat. Das hat letztlich auch den EuGerhof auf den Plan gerufen, der nun sagt, dass der Deutsche benachteiligt wird.
Auch gibt es inzwischen Gerichtsurteile, die sich gegen Deutsch A1 richten
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Anfang September 2012 entschieden, dass der Nachweis eines Sprach-A1-Zertifikats beim Nachzug eines Ausländers zu seinem deutschen Ehegatten nur eingeschränkt gilt.

Auszug aus "farang.de - rechtsfragen"
Deutsch ist eine schwere Sprache, und nicht jeder hat das Geld oder die Zeit, einen Sprachkurs zu besuchen. Manchmal scheitert es einfach daran, dass man nicht in der Nähe einer Sprachschule wohnt. Umso unverständlicher ist es, dass das Fehlen des Sprachnachweises einen Ehegattennachzug regelmäßig verhindert. Schließlich kann man ja in Deutschland immer noch Deutsch lernen, ohne von seinem Ehegatten getrennt zu sein.Diese Ansicht setzt sich auch in der Rechtsprechung durch. Juristisch gesprochen heißt dass: viele deutsche Gerichte - mittlerweile auch das höchste deutsche Gericht - sind der Ansicht, dass die gegenwärtige Gesetzeslage möglicherweise gegen Europarecht als höchstes geltendes Recht verstößt und damit nicht mehr angewendet werden darf. Eine Vorlage dieser Frage dem Europäischen Gerichtshof ist unvermeidbar.

Das hiesse im Umkehrschluss, je mehr Betroffene Klage einreichen, desto grösser ist die Aussicht, unserer komischen Bundesregierung endlich einmal klar zu machen, dass auch sie sich nicht nur immer gegen ihre Bürger und das Grundgesetz stellen kann.
 
        #3  

Member

Im Moment scheint es ja hier im Forum eine Schwemme an Threads bezüglich Visafragen und -angelegenheiten zu geben.

Bezüglich der Rechtsmäßigkeit dieser ganzen A1-Geschichte habe ich auch so meine Zweifel. Nach meinem Dafürhalten verstößt eine solche Regelung gegen Menschenrecht. Ich hoffe, dass dieser Schwachsinn bald vom EG weggefegt wird.

Aber da ist noch eine andere Sache, die ich hier mal mit einfüge Ich hoffe, madagaskar, es ist dir Recht.

Ich halte eine Ablehnung eines Visum wegen Zweifel an der Rückkehrwilligkeit ebenfalls für rechtswidrig.

Was immer auch ursächlich ist für eine solche Absage, lässt sich mit wenigen Worten anders darstellen:

Ein Antrag zur Erteilung eines Visum wird mit der Begründung auf eine noch nicht erfolgte Straftat abgelehnt. Kehrt jemand nach Ablauf des Visum nicht zurück, ist das ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz. Das ist eine Straftat und die ist ja bei Antragstellung noch nicht begangen, dient aber als Begründung für eine Ablehnung.
 
        #4  

Member

Das hat letztlich auch den EuGerhof auf den Plan gerufen, der nun sagt, dass der Deutsche benachteiligt wird.

"Deutsch vor Zuzug?"....NICHT für ALLE !!! :motz:

Von dieser Regelung (A1-Nachweis) sind türkische Staatsbürger mit Familienangehörigen in Österreich ausgenommen !!!

Da fühle ich mich aber erst recht benachteiligt als Österreichischer Staatsbürger !!

Glaube in Deutschland gibts die gleiche "Regelung" :fluch:

sawasdee frank69
 
        #5  

Member

Brandaktuell - BRANDAKTUELL - Brandaktuell

Ehegattennachzug thailändischer Ehefrauen jetzt OHNE A1 Deutsch möglich.

Aktueller Auszug aus dem Merkblatt -Visum zum Ehegattennachzug / Nachzug zum Lebenspartner-


Hinweis für Ehegatten/Lebensparter Angehöriger der EU/EWR-Staaten:


Ist Ihr Ehegatte-/Lebenspartner zu dem Sie nach Deutschland nachziehen möchten, ein
Angehöriger der EU/EWR-Staaten (Freizügigkeitsberechtigter), brauchen Sie keinen Sprachnachweis zu erbringen.

Bitte legen Sie zusätzlich eine aktuelle Freizügigkeitsbescheinigung sowie eine aktuelle
Verdienstbescheinigung Ihres Ehegatten (jeweils mit zwei Kopien) vor.

Wobei auch hier zu beachten ist, dass Sozialhilfe und/oder Harz4 kein Ablehnungsgrund sein darf (Ausländergesetz)


Damit haben sich wohl einige Diskussionen erledigt.:yes::yes::yes:
 
        #6  

Member

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass du da etwas falsch interpretierst. Gib doch einmal die Quelle an, wenn du es schon als "Brandmeldung" postest. Das bezieht sich wohl auf Angehörige aus den EU-Staaten, aber nicht auf Angehörige anderer Staaten abgesehen von den paar ausgenommenen Staaten.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #7  

Member

KingPing, ich glaube, Du hast mich richtig korrigiert. In meiner Euphorie habe ich da wirklich etwas falsch interpretiert.

Aber zunächst eins, eine Freizügigkeitsbescheinigung gibt es nicht mehr, die ist (lt. Wikipedia) seit 29. Januar 2013 abgeschafft.

Aber es schreit doch zum Himmel, dass wir Deutschen, die in Deutschland leben, dem nicht Deutschen, der in Deutschland lebt,
damit offensichtlich benachteiligt werden. Dabei heisst es doch.....dem §6 GG muss Genüge getan werden....

Wird da nicht offensichtlich das GG von der Deutschen Regierung mit Füssen getreten?

Hier lohnt es sich, einmal tief nachzuhaken!
 
        #8  

Member

Soweit es mir bekannt ist, geht das wohl vor den EG. Menschenrechte stehen über diesen Regelungen. Es darf eigentlich nicht sein, dass eine Familienzusammenführung an ein Bedingung wie den A1 geknüpft wird. Zudem kommt der Partner nicht darum herum, diese Prüfungen/Kurse in Deutschland zu absolvieren.
 
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