Thailändisch lernen

Vaterschaftsanerkennung

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Hier kam ja mal die Frage auf,wie dieses zu händeln sei.
Ich hab mal in meinen Mails gesucht und folgendes gefunden:

Vater deutscher,Mutter Thai,dann Kind deutscher,aber lest dann mal den Text von der Botschaft in BKK selbst:


Ihr Kind erlangt die deutsche Staatsangehörigkeit erst durch eine WIRKSAME Vaterschaftsanerkennung (VA) nach DEUTSCHEM Recht. Eintragungen in der thailändischen Geburtsurkunde ersetzen diese nicht.

Ihre Erklärung der Vaterschaftsanerkennung muß beurkundet werden, sei es bei einer zuständigen deutschen Behörde (z.B. Jugendamt, Standesamt) oder auch hier in der Botschaft.

Der Anerkennung muß die Mutter zustimmen. Auch diese Zustimmung múß beurkundet werden. Ohne diese Zustimmung ist die Anerkennung ebenfalls nicht wirksam.

Das Sorgerecht für nicht eheliche Kinder liegt sowohl nach thailändischem als auch nach deutschem Recht zunächst unabhängig von der Vaterschaftsanerkennung bei der Mutter des Kindes. Sie und die Mutter können jedoch in einer ebenfalls zu beurkundenden Erklärung bestimmen, daß Sie gemeinsam die Sorge für das Kind ausüben wollen, wobei diese Erklärung nur für den deutschen Rechtsbereich wirksam ist, d.h. erst dann, wenn das Kind in Deutschland Wohnsitz hat.

Wenn das Kind NACH Ihrer Vaterschaftsanerkennung Ihren Familiennamen auch im deutschen Paß tragen soll, müsste die Mutter dem Kind Ihren Familiennamen erteilen (diese Erklärung könnte zusammen mit der Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung beurkundet werden) und Sie müssten dazu Ihre Einwilligung erteilen. Ihre Einwilligungserklärung zur Familiennamensbestimmung sollte in diesem Falle zweckmäßigerweise von der in Deutschland beurkundenden Behörde zusammen mit Ihrer Vaterschaftsanerkennung beurkundet werden.

Ein deutscher Reisepaß kann erst nach wirksamer Vaterschaftsanerkennung erfolgen, wozu die vorgenannten Beurkundungen erforderlich sind. Den Antrag dazu kann die Mutter auch alleine stellen, solange sie die Alleinsorgeberechtigte ist.
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Die Mutter hat jederzeit ein Recht auf ein Familiennachzugsvisum zu ihrem Kind nach Deutschland, wenn es sich dort aufhält.

mit freundlichen Grüßen
 
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