Thailändisch lernen

Touristvisum, das letzte

        #11  

Member

Die war schon immer so, verwöhnte Socke und massive, nicht wieder gutzumachende erzieherische Fehler meinerseits. :shock:
Sie weiss das aber auch zu schätzen. :wink0:
Nicht immer, aber immer öfter. :D
 
        #12  

Member

:yes:

alles klar, ich verstehe :wink0:
geniese weiterhin deine möglichkeiten und ich wünsche deinem "Drachen" noch nen schönen und angenehmen aufenthalt in D.

Gruß
Harry
 
        #13  

Member

Paul,
dann sollte man die party evtl. am 1. Mai irgendwo an der frischen luft fortsetzen...???
 
        #14  

Member

Ja, mich hats auch erwischt, wollte eigentlich mit Meow zusammen zur Botschaft, die konnten aber einen Termin erst fuer den 11.4. vergeben, wenn ich schon wieder weg bin. Normalerweise innerhalb 3 Tagen, aber im Moment dauerts 3 Wochen. Naja, ich hoffe es klappt, dass sie kommen kann. Sie kriegt auch Unterstuetzung, nehme fuer das erste Mal den Dienst einer Agentur in Anspruch.

Gruss von Franki.
 
        #15  

Member

@Franki
Lies Dir nochmals oben durch, was die Auflagen sind, wenn sie die nicht erfüllt, hat sie kaum eine Chance, auch mit Escortservice nicht.
Der muss eh vor der Tür warten und darf beim Verhör nicht dabei sein.
 
        #16  

Member

Lies Dir nochmals oben durch, was die Auflagen sind, wenn sie die nicht erfüllt, hat sie kaum eine Chance, auch mit Escortservice nicht.
Der muss eh vor der Tür warten und darf beim Verhör nicht dabei sein.

Ich weiß, zum Glueck sind die Chancen bei ihr wohl recht gut, da sie Landbesitz und auch Krankenversicherung in Thailand hat.

Gruß von Franki.
 
        #17  

Member

Buddha sei Dank habe ich dieses ganze Prozedere hinter mir, und nochmal bei den jetzigen Auflagen hätte ich absolut keinen Bock mehr zu.

Dann würde ich lieber bis zur Rente warten (so früh als möglich natürlich) und beantrage ein Visa für mich. :D
 
        #18  

Member

Der gute Flank will ja ein Touristvisum für sein Aan machen lassen.
Wir freuen uns alle auf seinen Report, auch wenn der wahrscheins sehr kurz ausfallen wird. :shock:
 
        #19  

Member

Hallo Paul,
vielleicht könnte man diese Infos etwas sachlicher und strukturierter
darstellen. Also was ich so gelesen habe wird es mit dem Tourivisum für
meine Nid nichts.
Was braucht man den dafür ? Ticket,Garantie Erklärung ( Ausländerbehörde
LRA ),Krankenversicherung (Wo ? ,Wie ?),Passport ( Nid ) und....... :roll: ????
Grüsse FL
 
        #20  

Member

@ FL

...den Link hatte ich Dir bereits in der STB gesendet,
aber Du bist ja augenblicklich ein wenig blind. :wink0:
Code:
http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/01/Visabestimmungen/Schengenvisa/Schengenvisa__seite.html

Folgende Unterlagen müssen immer vorgelegt werden:

Ein Antrag. Sie müssen jede Frage vollständig und inhaltlich korrekt beantworten, da Ihr Antrag sonst nicht bearbeitet werden kann.


zwei Passfotos- 5 x 3 cm, weißer Hintergrund


Gültiger Reisepass oder anerkanntes Reisedokument. Der Pass muss mindestens noch 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein.


Finanzierungsnachweis: eine förmliche Verpflichtungserklärung Ihres Einladers gem. § 66 Abs. 2 ff AufenthG für Besuchsreisen, oder eine Einladung Ihrer Geschäftspartner in Deutschland für Geschäftsreisen oder Unterlagen Ihrer Bank, aus denen hervorgeht, dass Sie die Reise selbst finanzieren können.


Nachweis des Reiseweges, z.B. Flugreservierung über Hin- und Rückflug oder Hin- und Weiterflug aus den Schengen-Staaten. Es muss bei Antragstellung kein Ticket vorgelegt werden!


Nachweis über die Unterkunft (Hotelreservierung oder Einladungsschreiben)


Nachweis über ausreichende Reiserankenversicherung (mind. 30.000 Euro oder 1.500.000 Baht) für die Zeit Ihres Aufenthaltes im Schengengeltungsbereich.


1 Kopie aller vorgelegten Unterlagen (vom Reisepass: Kopie Lichtbildseite und ggfs. von Visa)


Hinweise:
Gebühren sind in Thai Baht zu entrichten und betragen z.Zt. 60 Euro = ca. 2.900 Baht. Kinder unter 6 Jahren sowie Ehegatten von EU-Staatsangehörigen erhalten das Visum gebührenfrei.


Für Reisende unter 20 Jahren muss die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Stimmt nur ein Elternteil zu, so muss nachgewiesen werden, dass dieser alleine sorgeberechtigt ist.


Die Botschaft weist darauf hin, dass ggfs. zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssen. Insbesondere bei erstmaliger Beantragung eines Visums muss die Bereitschaft zur Rückkehr des Antragstellers glaubhaft gemacht werden. Daher sind Unterlagen des Antragstellers über (sofern zutreffend) seinen Beruf, selbständige Gewerbeausübung, Grundbesitz oder langjährige Bankverbindung sowie Ehe und/oder Kinder erforderlich. Falsche Angaben führen zwangsläufig zur Ablehnung des Antrags.

Quelle: Deutsche Botschaft - BKK
 
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