Auf ausländischen Botschaften (vorwiegend Drittstaaten) haben früher Angestellte vom Grenwachtkorps die Visa Bearbeitungen erledigt, resp. entgegengenommen und überprüft. Heute sind ausschliesslich Beamte vom EDA (Eidgenösisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) für diese Arbeit zuständig. Die EDA Angehörige haben eine viel lockere Gangart mit der Überprüfung/Erteilung vom entsprechenden Visum, als noch bis vor kurzer Zeit die Grenwächter.
Hauptentscheidungsträger, ob ein Visum erteilt werden kann bei einem Besuchervisum, sind schlussendlich aber die Behörden in der Schweiz. Die entsprechenden Migrationsämter überprüfen die Zahlungsfähigkeit, Leumund etc. vom Einladenden und geben das OK an die Botschaft weiter.
Im Fall von Word z.B. gehe ich davon aus, dass du dem Sachbearbeiter ein paar Fragen (schriftlich) beantworten musstest. Darin war bestimmt auch die Krankenkasse und die Garantieerklärung enthalten. Du hast ja eine gute Arbeit (ich empfinde es zumindest so) und so ist es in der Regeel nur eine Formsache. Im Hintergrund wurden deine finanziellen Verhältnisse (Steuerauszug etc.) bestimmt überprüft.
Die Botschaft kann jedoch immer das Veto einreichen, wenn ihnen beim Besucher etwas nicht passt. Ich denke da z.B. an diversen Vorstrafen oder hat Familieangehörige, die im Besucherland bereits negativ aufgefallen sind.
Aber das ist in der Regel selten der Fall. Warum habe ich erwähnt, dass EDA Angestellte auf den Botschaften die Arbeit vom GWK übernommen haben? Die vom EDA haben eine viel lockere Gangart als die Beamten vom GWK. Einer vom GWK hat viel schneller mal ein Grund gefunden für ein Veto, als der EDA Mitarbeiter.
Wie es in Deutschland aussieht, kann ich leider nicht sagen, aber bestimmt viel schwieriger
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