Thailändisch lernen

PH --> DE Schengen Visum Erstantrag... welche Besuchsdauer ratet ihr?

        #31  

Member

Die kantonale Aemter für Migration unterstehen der Aufsicht und Weisungen des BfM.
Steht auf der Homepage des kantonalen Migrationsamt des Kt. Zürich. Es ist also sehr gut möglich, dass ein kantonales Migrationsamt ein Visum erteilen kann.
 
        #32  

Member

Auf ausländischen Botschaften (vorwiegend Drittstaaten) haben früher Angestellte vom Grenzwachtkorps die Visa Bearbeitungen erledigt, resp. entgegengenommen und überprüft. Heute sind ausschliesslich Beamte vom EDA (Eidgenösisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) für diese Arbeit zuständig. Die EDA Angehörige haben eine viel lockere Gangart mit der Überprüfung/Erteilung vom entsprechenden Visum, als noch bis vor kurzer Zeit die Grenwächter.

Hauptentscheidungsträger, ob ein Visum erteilt werden kann bei einem Besuchervisum, sind schlussendlich aber die Behörden in der Schweiz. Die entsprechenden Migrationsämter überprüfen die Zahlungsfähigkeit, Leumund etc. vom Einladenden und geben das OK an die Botschaft weiter.

Im Fall von Word z.B. gehe ich davon aus, dass du dem Sachbearbeiter ein paar Fragen (schriftlich) beantworten musstest. Darin war bestimmt auch die Krankenkasse und die Garantieerklärung enthalten. Du hast ja eine gute Arbeit (ich empfinde es zumindest so) und so ist es in der Regeel nur eine Formsache. Im Hintergrund wurden deine finanziellen Verhältnisse (Steuerauszug etc.) bestimmt überprüft.

Die Botschaft kann jedoch immer das Veto einreichen, wenn ihnen beim Besucher etwas nicht passt. Ich denke da z.B. an diversen Vorstrafen oder hat Familieangehörige, die im Besucherland bereits negativ aufgefallen sind.
Aber das ist in der Regel selten der Fall. Warum habe ich erwähnt, dass EDA Angestellte auf den Botschaften die Arbeit vom GWK übernommen haben? Die vom EDA haben eine viel lockere Gangart als die Beamten vom GWK. Einer vom GWK hat viel schneller mal ein Grund gefunden für ein Veto, als der EDA Mitarbeiter.

Wie es in Deutschland aussieht, kann ich leider nicht sagen, aber bestimmt viel schwieriger :?.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #33  

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Normal kann man doch aber gegen jeden Beschein Berufung einlegen, oder?
 
        #34  

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Member hat gesagt:
Normal kann man doch aber gegen jeden Beschein Berufung einlegen, oder?

In der Schweiz ja, aber praktisch aussichtslos. Der Entscheid ist begründet und muss zuerst wiederlegt werden, wenn etwas bemängelt wird. Wenn du z.B. kein Geld hast, musst du zuerst welches herzaubern. Und die Bearbeitung wird natürlich unendlich viel Zeit in Anspruch nehmen. Oft mit Absicht......
 
        #35  

Member

Member hat gesagt:
Normal kann man doch aber gegen jeden Beschein Berufung einlegen, oder?

Das kostet Zeit und Geld. Lieber neu beantragen.

Gruss
Word
 
        #36  

Member

Member hat gesagt:
Auf ausländischen Botschaften (vorwiegend Drittstaaten) haben früher Angestellte vom Grenwachtkorps die Visa Bearbeitungen erledigt, resp. entgegengenommen und überprüft. Heute sind ausschliesslich Beamte vom EDA (Eidgenösisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) für diese Arbeit zuständig. Die EDA Angehörige haben eine viel lockere Gangart mit der Überprüfung/Erteilung vom entsprechenden Visum, als noch bis vor kurzer Zeit die Grenwächter.

Hauptentscheidungsträger, ob ein Visum erteilt werden kann bei einem Besuchervisum, sind schlussendlich aber die Behörden in der Schweiz. Die entsprechenden Migrationsämter überprüfen die Zahlungsfähigkeit, Leumund etc. vom Einladenden und geben das OK an die Botschaft weiter.

Im Fall von Word z.B. gehe ich davon aus, dass du dem Sachbearbeiter ein paar Fragen (schriftlich) beantworten musstest. Darin war bestimmt auch die Krankenkasse und die Garantieerklärung enthalten. Du hast ja eine gute Arbeit (ich empfinde es zumindest so) und so ist es in der Regeel nur eine Formsache. Im Hintergrund wurden deine finanziellen Verhältnisse (Steuerauszug etc.) bestimmt überprüft.

Die Botschaft kann jedoch immer das Veto einreichen, wenn ihnen beim Besucher etwas nicht passt. Ich denke da z.B. an diversen Vorstrafen oder hat Familieangehörige, die im Besucherland bereits negativ aufgefallen sind.
Aber das ist in der Regel selten der Fall. Warum habe ich erwähnt, dass EDA Angestellte auf den Botschaften die Arbeit vom GWK übernommen haben? Die vom EDA haben eine viel lockere Gangart als die Beamten vom GWK. Einer vom GWK hat viel schneller mal ein Grund gefunden für ein Veto, als der EDA Mitarbeiter.

Wie es in Deutschland aussieht, kann ich leider nicht sagen, aber bestimmt viel schwieriger :?.

Danke General für die ausführlichen Ausführungen.


Gruss
Word
 
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        #37  

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Touristen- Besuchsvisa:
In Deutschland entscheidet allein die Botschaft im jeweiligen Lande aufgrund der vorliegenden Unterlagen und des Gespräches.

Langzeitvisa (Studium, Heirat etc.:(
Da hat die jeweilige städtische Behörde das letzte Wort. Die Unterlagen werden bei der jeweiligen Landesbotschaft eingereicht und von dort aus zur Stadt nach D weitergeleitet. Diese entscheidet dann, die Botschaft stellt daraufhin das Visum aus oder lässt es bleiben. Dauert daher im Regelfall auch mehrere Wochen.

Diese lange Wartezeit kann man aber umgehen wenn man mit der Behörde in D bereits vorher alles abklärt und alle Unterlagen bei denen vorbeibringt (in Kopie) bevor sie bei der Botschaft eingereicht werden.
Im idealfall schickt dann der Beamte aus D ein Fax oder ne Mail dorthin und schreibt "Bei Euch müsste heute eine Frau XYZ vorgesprochen haben. Alle Unterlagen liegen mir bereits vor. Visum geht in Ordnung. Keine Komplikationen."
 
        #38  

Member

Member hat gesagt:
Ich habe keine Ahnung von den schweizer Gepflogenheiten, aber für Deutschland stimmt das DEFINITIV NICHT. Allein die Botschaft hat das Sagen, die Ausländerbehörde im Ort des Einladenden hat nichts, aber rein gar nichts zu entscheiden.

Bezüglich der Erteilung eines Visum (Schengen, etc) stimmt das. Den Botschaften ist das Auswärtige Amt vorgeschaltet. Dort habe ich entsprechend Hilfe bekommen, als ich meine Schwägerin eingeladen habe (humanitäre Gründe). Sie hat über die Ausländerbehörde ein anschließendes, nationales Visum für 2 Monate bekommen.
 
        #39  

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Member hat gesagt:
Langzeitvisa (Studium, Heirat etc.:(
Da hat die jeweilige städtische Behörde das letzte Wort.

Heiratsvisum weiß ich nicht, aber bei Studienvisum eindeutig FALSCH. Die Ausländerbehörde entscheidet NICHTS. Ich habe es bereits geschrieben. Du kannst Glück haben, wenn die Botschaft die Papiere der Ausländerbehörde durchwinkt, aber die Entscheidungshoheit liegt allein bei der Botschaft.

Diese lange Wartezeit kann man aber umgehen wenn man mit der Behörde in D bereits vorher alles abklärt und alle Unterlagen bei denen vorbeibringt (in Kopie) bevor sie bei der Botschaft eingereicht werden.
Im idealfall schickt dann der Beamte aus D ein Fax oder ne Mail dorthin und schreibt "Bei Euch müsste heute eine Frau XYZ vorgesprochen haben. Alle Unterlagen liegen mir bereits vor. Visum geht in Ordnung. Keine Komplikationen."

Das war vielleicht in einem Einzelfall, den du erlebt hast so. Daraus lässt sich aber noch lange keine Gesetzmäßigkeiten ableiten. Es gibt genügend Fälle, wo es trotz der von dir geschilderten Vorgehensweise nur Komplikationen bzw. am Ende KEIN Visum gab. Wie gesagt: Die Botschaft entscheidet autonom. Wenn die "nein" sagen, sagen sie nein; da kann die Ausländerbehörde soviel Purzelbäume machen wie sie wollen, das nützt gar nichts.
 
        #40  

Member

Member hat gesagt:
Sie hat über die Ausländerbehörde ein anschließendes, nationales Visum für 2 Monate bekommen.

Ja, ein anschließendes, d.h. sie war schon eingereist. Da hat die Botschaft natürlich nichts mehr zu melden, aber ein Visum, das zur Einreise berechtigt, egal welcher Art, stellt grundsätzlich nur die Botschaft aus.
 
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