Thailändisch lernen

rechtliche situation schwangerschft thailand / philippinen

        #11  

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Ich sehe das aber als ein passives kann an, d.h. wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, dann setzt der Staat fest, dass der Vater dem Kind die dt. Staatsbürgerschaft verleiht. Dass der Vater verleihen kann, heißt heißt ja nicht, dass er es auch zu entscheiden hat. Der Vater verleiht dem Kind eben nicht durch Willensbekundung, sondern in seiner Eigenschaft als Vater die deutsche Staatsbürgerschaft.
 
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        #12  

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hi,

ja, ich habe das nochmal nachgelesen und sehe das jetzt auch so wie du.

Also gelten dann die normalen Bedingungen wie es auch in Deutschland gelten wuerde. Zumindest laut Wikipedia.

In den USA ist es glaub ich anderst, da ist alles Amerikaner, welcher auf deren Staatsgebiet gezeugt wird.

Danke fuer den Tip :)

LG
Oliver
 
        #13  

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ich kenne einen aktuellen Fall, wo ein Deutscher auf den Philippinen ein Bargirl geschwängert hat, diese gerichtlich einen Vaterschaftstest erzwungen hat und der Deutsche nun zahlen muss und das nicht unerheblich, da er auf den Philippinen ein gutes Einkommen hat.
Also Augen auf beim Geschlechtsverkehr :)
 
        #14  

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@tk2404: Nicht Augen auf, sondern Kondom drüber.
 
        #15  

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@King Ping

sooooo sehe ich das auch. Ohne Kondom sollte nicht gevögelt werden ( bitte keine Diskussion darüber ). Und wenn wirklich jemand ein Girl schwängert, sollte er auch dafür gerade stehen.
 
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        #16  

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Na ja, wenn sie gerade ihre Tage hatte oder sie seit über 3 Wochen vorbei sind, brauche ich kein Kondom zur Verhütung.
 
        #17  

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Na, lieber Onkel, da liegst du daneben. Nach dem Eisprung beginnt die fruchtbare Phase bei einer Frau. Und legt man mal eine Zyklus von 28 Tagen zu Grunde, tritt diese Phase nach ca. 3 Wochen ein. In der Zeit zwischen der Periode und dem Eisprung ist eine Befruchtung unwahrscheinlich. Wobei anzumerken ist, dass die Überlebensdauer von Spermien zwischen 2-5 Tagen liegen kann.

Also,lieber Onkel, aufgepasst, damit aus dir kein Papa Onkel wird.:yes:

Über 3 Wochen wäre dann insofern richtig, wenn du damit direkt hinter die folgende Periode springst.:lach:
 
        #19  

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Ne KP, 22 Tage nach dem letzten Tag der Regelblutung ("über 3 Wochen vorbei) ist der Eisprung längst Geschichte, denn die Phase zwischen Eisprung und dem Beginn der nächsten Menstruation dauert zwischen 12 und 16 Tagen und die fruchtbarste Zeit ist nicht nach, sondern kurz vor dem Eisprung, da Spermien - wie du richtig feststellst - 2 bis 5 Tage überleben können. Nur bis 24 Stunden nach dem Eisprung kann das Ei von einem Spermium überhaupt befruchtet werden, d.h. ab 2 Tage nach dem Eisprung kannst du poppen bis der Arzt kommt ohne dass der Hauch eines Schwangerschaftsrisikos besteht.

Ich bin mit folgender Merkregel bisher gut gefahren (d.h. nicht Papa geworden:(

a) während der Menstruation kein Problem
b) bis 2 Tage nach der Menstruation kein Problem
c) 5 Tage vor der nächsten Men kein Problem
------------------------------------------------------
insgesamt also 2 Wochen unbeschwertes Ficken

Und wenn du selbst von 28 Tagen ausgehst (obwohl bis 35 möglich sind), die Menstruation selbst ca. 7 Tage dauert, verbleiben nur zwischen 21 und 28 Tagen zwischen den Blutungen. Davon kannst du mindestens 10 Tage davor abziehen, in denen der Bär geschält ist (s.o. Sekretionsphase mindestens 12 Tage abzgl. 24 Stunden Befruchtungsmöglichkeit), verbleiben 11 bis 18 Tage nach dem letzten Tag der Regelblutung, d.h. mit 3 Wochen bist du 100% auf der sicheren Seite, denn ab diesem Zeitpunkt kann es sich quasi nur noch um Stunden handeln, bis sie wieder zu bluten anfängt, denn du bist ja schon am 28. Tag des Zyklus.

Anhang anzeigen 502px-MenstrualCycle-de.jpg


Dieses Wissen und die Pille danach in der Reiseapotheke gehören
eigentlich zum Rüstzeug jedes eingefleischten Sextouristen :wink0:
 
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        #20  

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Member hat gesagt:
Also ein ehemaliger Arbeitskollege, er hat eine thai geheiratet hat mir mal gesagt das es in thailand so ist das die frau für das kind verantwortlich ist.
Der Mann hätte keine verpflichtungen.

Er meinte auch das er dort unten kein haus oder so haben darf, das würde der frau gehören und im trennungsfall steht er ohne alles da.

Falls dies nicht mher so ist, bitte berichtigt mich.

Sorry, aber das stimmt nicht was die Verpflichtungen dem Kind gegenüber betrifft ! Auch in Thailand gibt es ein Unterhaltsrecht, nur die meisten haben nichts und klagen kostet Geld. Daher wird meist nichts unternommen bei den Tagelöhnern bzw. einfachen Thais.

Für ein vom Deutschen gezeugtes Kind kann sehr wohl der Unterhalt in D eingeklagt werden von dem Kind (Vertreten durch die Mutter). Der Weg von Thailand aus geht meines Wissens über einen Anwalt an das THai Aussenministerium zur Thai Botschaft in Berlin, von dort zum Gericht in D.
 
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