Thailändisch lernen

Neues von der Botschaft

        #1  

Member

Hi all.

Auf alle Thai-Deutschen Paare kommt
seit Dienstag den 28.08.2007 ein
neues Problem zu, das mit sicherheit
nicht leicht zu lösen sein wird.

Da hat sich unser (Euer :? ) Innenminister
etwas richtig tolles einfallen lassen,
bevor Ihr ein Heiratsvisum einreichen könnt.

Es werden von der Botschaft keine
Anträge dazu angenommen,
wenn nicht durch eine Prüfung,
die Deutschkenntnisse nachgewiesen werden!!!

Aber schaut selbst:


http://www.bangkok.diplo.de/Vertret...ttennachzug__downloaddatei,property=Daten.pdf

Bei der Botschaft wird wohl erstmal
nicht mehr so viel eingereicht werden,
aber dafür kann sich ja jemand anderes
richtig freuen :?

Das schöne ist, das gleichzeitig den
mit nichtachtung gestraften und
finanziell so arg gebeutelten Goethe
Instituten, die vor gar nicht langer Zeit
schon alle geschlossen werden sollten,
oder es sogar schon sind, auf diese
weise erheblich geholfen wird.

http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,1424917,00.html

Na jetzt werden die sich über zulauf,
und anschliessendem Geldscheffeln
icht beklagen können. Nennt man das
Amtshilfe?

Alles ist hier nachzulesen:


ungültiger Link entfernt

Ich finde das alles sehr übertrieben, und ein starkes Stück.

Es gibt, wie nachzulesen ist auch ausnahmen.
Hochschulabgängerinnen brauchen diese Prüfung,
die wie ich aus gut informierter Quelle weiss,
nicht gerade leicht ist, nicht zu machen.

Werden da etwa die meist unverschuldet,
Bildungsmässig völlig unterlegenen Isaan
Damen benachteiligt?

Nicht das auf dem Campus von
Tammasart demnächst mehr los ist wie am Nana Plaza.

Irgendwie spinnen die Römer, was meint Ihr?

Gruß

Hansen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
        #3  

Member

ich hoffe nur, dass diese deutschkenntnisse auch für unsere kopftuchträgerinnen, pollen, dschechen, rumähnen weiss und schwarzrusen, und was sonst noch alles deutsche ururur grosseltern und einen deutschen schäferhund hatte
vorgeschrieben werden.
hab ich welche vergessen??
 
        #4  

Member

Versteh ich das richtig,daß ich als deutscher Staatsbürger nur heiraten darf,wenn meine Frau deutsch sprechen kann?
Wäre der absolute Hammer und die Kana...hier?
Unfaßbar...
Sostengo:
Was findest du gut?
:shock:
 
        #5  

Member

Du darfst immer heiraten, nur kann es sein, dass deine Frau nicht nach Dland darf, so ich das richtig interpretiere........blödsinn.
 
        #6  

Member

Sinn und Zweck des verschärften Gesetzes ist der massive Brautimport aus Anatolien, der von Türken der 2./3. Generation favorisiert wird ...

Man will verhindern, dass die Jungtürken sich weiterhin mit "Cousinen" aus der Türkei verheiraten, die dann nach 10 Jahren Aufenthalt in D weder die Sprache noch irgendwelche Rechte kennen.

So weit, so gut.

Man konnte aber kein Gesetz speziell für Türken machen, also hat man "Nicht-EU-Länder" als Terminus gewählt.

Und in sofern trifft das auch Isaan-Bräute, denen ihr Tilak dann eben einen Sprachkurs spendieren muss, bevor es nach D geht...


Alles halb so wild,
denn Thaifrauen stehen eher nicht auf der Blacklist.
Türkinnen und Nordafrikanerinnen aber schon...
 
        #8  

Member

Nur weil man sich es nicht getraut, dass Problem dort anzugehen, wo es auftritt müssen jetzt alle darunter leiden.

Gruss
kigiat
 
        #9  

Member

auch auf die gefahr hin, dass ich mir jetzt den zorn vieler hier zuziehe:

ich finde es nicht verkehrt wenn man bei der einreise (dauerhaft) einen zumindest kleinen deutschen wortschatz verlangt.
ist ja auch durchaus zum nutzen der einreisenden.
mit dem vorhandenen "barenglish" kommt man hier in deutschland nämlich nicht weit.
sollte die frau jedoch nur zum putzen, kochen, poppen "importiert" werden so sind deutschkenntnisse natürlich hinderlich.....

so long

mickey
 
        #10  

Member

:? Zumindest muß jetzt Deutsch gelernt werden, bevor überhaupt die möglichkeit besteht, einen Antrag bei der Botschaft abzugeben.

In den letzten 3 Tagen wurden keine Visaanträge dieser art, ohne Nachweis angenommen.
Das heißt es kostet erstmal Zeit und Geld den Nachweis zu erlangen. Von den Nerven der Damen mal ganz abgesehen.
Es ist von Seiten des Goethe Institut´s zu hören gewesen, das die Prüfung schwerer ausfallen wird, als die Prüfung zur feststellung der Kurseignung.

Die wird es freuen. Sie führen die Prüfungen durch, und dürfen dann evtl. noch einen Kursbesuch "verabreichen". Das bringt Kohle.

Warum nimmt die Botschaft die Anträge nicht zur Bearbeitung an. Und erlaubt die Ausreise, sprich klebt den Stempel erst dann, wenn der Nachweis erbracht ist?

In den meisten Fällen dauert die Bearbeitung eh bis zu 3 Monaten, so das in der Zeit gelernt werden kann. Was ja auch sinnvoll ist.

So werden mit Sicherheit viele abgeschreckt, denn ich meine die Hürde ist für den Großteil der Antragsteller(innen) zu hoch.

Das ganze ist wieder voll durchdacht, und Ausnahmen werden nicht gemacht.

Beispiel:

Ein Paar hat in Thailand geheiratet, und ein Kind, das den Deutschen Pass von der Botschaft bekommen hat.

Nun wollen Sie zusammen nach Deutschland und zu dem Zweck einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.

Geht aber nicht. Vater und Kind können reisen, Mutter erst wenn sie Deutsch gelernt hat, und den nachweis erbracht.

Wie gesagt, keine Ausnahmen.

Gruß

Hansen
 
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