Thailändisch lernen

DACH --> TH Jahresvisum in Thailand machen ? Geht das ?

        #21  

Member



@karahwe

also ich habe vor ein paar monaten ein führungszeugniss für ne bewerbung beantragt

dauerte nur 8 tage


gruss lex
 
        #22  

Member



Member hat gesagt:
Ja, es scheint sich zu bestätigen. Angeblich gilt es aber nicht für Farang die mit einer Thai verh. sind.

Da hat man wenigstens etwas Bürokratie weniger :?
Was das jetzt alles wieder soll ?
 
        #23  

Member



Auf der entsprechenden Seite der Thai Botschaft in Berlin steht es schwarz auf weiss:

d. für die Beantragung des Non-Immigranten-O-Visums benötigen Sie eine Kopie des Rentenbescheids (mit min. 1200,00 € monatlich, falls dieser Betrag nicht erfuellt wird, weitere Vermoegensnachweise), ein polizeiliches Fuehrungszeugnis, sowie ein Gesundheitszeugnis vom Hausarzt.
 
        #24  

Member



ungültiger Link entferntungültiger Link entfernt[/URL]



Übersetzt von Google ... :wink0:


Übersetzung: Englisch » Deutsch


Diese Art von Visum kann erteilt werden, die Antragsteller im Alter von 50 Jahren und älter, die sich für einen Aufenthalt in Thailand für einen Zeitraum von nicht mehr als 1 Jahr ohne die Absicht zu arbeiten.



Inhaber dieser Art des Visums ist der Aufenthalt in Thailand für 1 Jahr. Beschäftigung jeglicher Art ist streng verboten.



1. Förderfähigkeit

1/1 Anmelder muss im Alter von 50 Jahren und mehr (auf den Tag der Einreichung der Klageschrift).

1/2 Anmelder nicht verboten, vom Betreten des Königreichs, wie es von der Immigration Act BE 2522 (1979).

1/3 nach keine Vorstrafen in Thailand und des Landes des Antragstellers Staatsangehörigkeit oder des Wohnorts.

1/4, die die Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in dem Land, in dem Antrag der Klägerin vorgelegt.

1/5 nicht mit prohibitiv Krankheiten (Lepra, Tuberkulose, Drogenabhängigkeit, Elephantiasis, dritte Phase der Syphilis), wie in der Ministerkonferenz der Verordnung Nr. 14 BE 2535.



2. Erforderliche Dokumente

- Reisepass mit Gültigkeit von nicht weniger als 18 Monate.

- 3 Kopien der ausgefüllten Vordruck für den Visumantrag.

- 3 Passbilder (4 x 6 cm) der Antragsteller innerhalb der letzten sechs

Monate.

- Eine persönliche Daten aus.

- Eine Kopie der Erklärung der Bank hervorgeht, eine Anzahlung von der Höhe und nicht weniger als 800.000 Baht oder ein Einkommen Zertifikat (eine Kopie des Originals) mit einem monatlichen Einkommen von nicht weniger als 65.000 Baht, oder ein Depotkonto plus eine monatliche Rente in Höhe von insgesamt nicht weniger als 800.000 Baht.

- Im Fall der Einreichung einer Erklärung der Bank, eine selbstschuldnerische Bürgschaft von der Bank (ein Original) ist erforderlich.

- Ein Schreiben der Prüfung, die aus dem Land seiner Staatsangehörigkeit oder des Wohnorts, dass die Klägerin keine Vorstrafen (Prüfung gilt für nicht mehr als drei Monate und muss notariell beglaubigt durch Notar Organe oder der Antragsteller bei der diplomatischen oder konsularischen Vertretung) .

- Eine ärztliche Bescheinigung, aus dem Land, in dem der Antrag eingereicht wird, zeigt nicht verbietend Krankheiten, wie in der Ministerkonferenz der Verordnung Nr.14 (BE 2535) (Bescheinigung gilt für nicht mehr als drei Monate und muss notariell beglaubigt durch Notar oder Organe die Klägerin bei der diplomatischen oder konsularischen Vertretung).

- Für den Fall, dass die begleitenden Ehepartner ist nicht berechtigt, für die Kategorie "OA" (Long Stay) Visa, er oder sie werden für einen vorübergehenden Aufenthalt in der Kategorie "O" Visum. Eine Ehe muss als Nachweis und sollte notariell beglaubigt durch Notar Organe oder von der Klägerin bei der diplomatischen oder konsularischen Vertretung.



3. Kanäle auf, Anwendung

Antragsteller können ihren Antrag bei der Botschaft oder dem Royal Thai Royal Thai Consulate-General in ihre Heimat / Wohnsitz-Land oder beim Amt der Einwanderungsbehörde in Thailand auf Soi Suan Plu, South Sathorn Road, Sathorn District, Bangkok 10120. Tel 0-2287-4948 (direkt) oder 0-2287-3101 - 10 ext. 2236.



4. Visa-Gebühr

2.000 Baht für einen Eintrag
5.000 Baht für mehrere Einreisen



5. Empfehlungen für Ausländer mit Non-Immigrant Visa "OA" (langer Aufenthalt) während des Aufenthalts in dem Königreich

5/1 Bei der Ankunft, Inhaber dieser Art des Visums wird erlaubt, in Thailand für 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der ersten Einreise. Während der Zeitraum von einem Jahr, wenn er oder sie möchte zu verlassen und wieder in das Land, er oder sie benötigt, um an der Ausländerbehörde für die Re-entry permit (einzelne oder mehrere) vor dem Abflug. Im Falle der Sie das Land verlassen, ohne eine erneute Einreise erlauben, die Aufenthaltsgenehmigung für 1 Jahr ist, werden als nichtig betrachtet.

5/2 Am Ende der 90-Tage-Aufenthalt, die Ausländer müssen bei der Ausländerbehörde Offizier in seinem oder ihrem Wohnsitz und Bericht wieder alle 90 Tage während seines Aufenthalts in Thailand. Die Ausländer können der Polizei anzeigen, wenn es keine Zuwanderung in seiner Residenz Bereich.



Ausländer kann 5/3 Bericht an die zuständige Behörde per Post und sollte die folgenden:

- Ein Bericht Form (Tor Mor 47).

- Eine Kopie des Reisepasses Seiten zeigen, die das Foto, persönlichen Daten, und die aktuelle Visa-Stempel Ankunft.

- Eine Abschrift der früheren Empfangsbestätigung.

- Ein selbst adressierten Umschlag mit Porto angebracht.

Diese Unterlagen sind zu richten an das Büro der Einwanderungsbehörde, Soi Suan Plu, South Sathorn Road, Sathorn District, Bangkok 10120, und müssen 7 Tage vor dem Ende eines jeden 90-Tage-Frist. Eine Empfangsbestätigung wird und sollte für künftige Korrespondenz.



5/4 Ausländer, der möchte, seine oder ihre Aufenthalt einen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltes auf das Amt des Immigration Bureau mit dokumentierter Nachweis der Überweisung einer Anzahlung oder Konto in Thailand oder einem Einkommen Bescheinigung einen Betrag von nicht weniger als 800.000 Baht oder ein Einkommen zuzüglich eines laufenden Kontos, die einen Gesamtbetrag von nicht weniger als 800.000 Baht. Eine einjährige Verlängerung des Aufenthaltes wird im Ermessen des Einwanderungsbeamten an die Ausländer, so lange er oder sie den obigen Anforderungen entspricht.
 
        #25  

Member



So Entwarnung! Teilweise jedenfalls!

Hatte gerade in längeres sehr ausführliches Telefonat mit einem Herrn Probst im Thai Konsulat in Essen.

Er kannte das Thema natürlich.

Grundsätzlich Sagte er schon mal, daß man sich auf die Homepage der Botschaft in Berlin überhaupt nicht verlassen sollte, da sie in vielen Punkten unaktuell sei.

Zu dem speziellen Thema Führungszeugnis und Gesundheitszeugnis bei Beantragung von Non-Immigrant Visa:

Man kann sich in Essen (und auch anderen Konsulaten, mit denen man natürlich in regelmäßigem Kontakt steht) überhaupt nicht vorstellen, was das bedeuten soll. H. Probst meint, daß da vielleicht jemand was mit dem Resident-Visum, welches man ja auch von D aus beantragen kann, verwechselt hat. Da wäre das Führungs erforderlich.

Herr Probst bestätigte ganz klar, daß Non-Immi-Visa auch für Unverheiratete weiterhin ohne Vorlage dieser Zeugnisse vom Konsulat Essen und so wie ihm bekannt sei auch von den anderen Konsulaten in München, Hamburg und Stuttgart ausgestellt werden.

Natürlich kann sich immer mal was ändern, er hat aber auch nicht die geringste Andeutung, daß da was in Anmarsch sein sollte.
 
        #26  

Member



Mal sehen was man mir beim Konsulat in Hamburg sagt. Die machen erst um 10 Uhr auf.

Fakt ist, das auf der Visa Seite der Thai Botschaft Berlin der von mir kopierte Text steht.
 
        #27  

Member



Member hat gesagt:
Fakt ist, das auf der Visa Seite der Thai Botschaft Berlin der von mir kopierte Text steht.

Das hat der Herr Probst ja auch bestätigt und ebenfalls bestätigt, daß er gehört hat, daß man bei der Botschaft danach verfährt. Nur eben bei den Konsulaten nicht!
 
        #28  

Member



Die Mitarbeiterin im Thai Konsulat Hamburg hat sinngemäß das bestätigt, was Kalle11 geschrieben hat. Es wird allerdings damit gerechnet, das eine entsprechende Anweisung von der Thai Botschaft demnächst kommen wird.

Bis dahin wird nach dem bisherigen Verfahren weiter das Non Immigrant Visum gewährt. Also schnellstmöglich beantragen wer es denn benötigt.

Es kann durchaus sein, dass ein Jahresaufenthalt mit der neuen Regelung gemeint ist, also nicht nach 90 Tagen ausreisen !
 
        #29  

Member



Member hat gesagt:
Es kann durchaus sein, dass ein Jahresaufenthalt mit der neuen Regelung gemeint ist, also nicht nach 90 Tagen ausreisen !

Da habe ich den mann in Essen auch drauf angesprochen. Diese Jahresaufenthaltsgenehmigung meinte er nicht. Er sagte dazu, da diese Aufenthaltsgenehmigung ja nur in Thailand beantragt werden kann, sagen die Konsulate nichts zu den Bedingungen, die sie sie auch nur vom Hörensagen kennen.

Er meinte dieses Resident-Non-Immigrant, welches man bei höheren Investitionen im Land ja auch bekommen kann. Da wäre schon immer ein Führungszeugnis erforderlich gewesen.
 
        #30  

Member



ungültiger Link entfernt

Bei diesem Link kann man die neue Bestimmung in Englisch lesen. Demnach kann man mit diesem Non Immigrant Visum "neuer Art" ein Jahr lang ohne Unterbrechung in Thailand bleiben. Das ist ja eine Verbesserung, denn man muss dann nicht mehr bei der Immigration in Thailand den Jahresaufenthalt beantragen.
 
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