Member hat gesagt:
@ BKK:
Die Eltern haben deswegen nicht mehr rechtliche Ansprüche an mich.
Nein, aber die eigene Frau !.
Du wirst schon wissen warum du nur buddistisch geheiratet hast.
Ich bleibe dabei, Sinsod käme für mich nicht "in die Tüte"...zahle ich diesen
GEFORDERTEN Obulus, dann ist er erstmal weg und die Familie kann im Zweifel
bei einer sich schlecht entwickelten Ehe einige Zeit davon leben/zehren, sofern
sie mein sauer verdientes Geld nicht umgehend in die nächste Spielhölle trägt.
Die Zeiten in denen einer von mir etwas gefordert hat, sind lange vorbei,
und werden sich auch nicht wiederholen.
Wollen wir ja mal eines nicht vergessen:
In dem Moment wo Farang seine Mia heiratet, und in aller Regel alleine
schon wegen des Altersunterschiedes früher stirbt, entsteht der
gesetzliche Anspruch der Witwenrente (sofern ich nicht dazu tendiere
ein junges Huhn zu ehelichen) die Voraussetzungen sollte jeder kennen.
Insofern würde ja dann Mia als spätere Witwe ein Vielfaches dessen an
Witwenrente bekommen als einmaliges Sinsod, was -und dabei bleibe ich-
nichts anderes als "ich kaufe mir eine Frau", ist.Denn wenn es gewisse
Abstufungen des Sinsod gibt (je nach Alter /Aussehen und vorhandener
Kinder), dann greift spätestens hier nicht mehr das Argument dass das
Sinsod in erster Linie zur Absicherung der Eltern zählt, denn das müßte
dann ungechtet obiger "Argumente" immer gleich sein.Die Familie benötigt
nämlich keinen Baht mehr oder weniger ob Töchterchen Null, eins oder
zwei Kinder hat,hübsch oder weniger hübsch ist..Für vorhandene Kinder kommt,
-wie kann es anders sein-? natürlich der neue Farang auf...er kommt eigentlich für
alles auf, was so alles vor seinem "Erscheinen" geschehen ist...man muß schon
ziemlich bescheuert sein, wenn man sich dann auch noch vorschreiben
läßt was zu tun /zu zahlen ist.
Eine Witwenrente bekommt natürlich keine Mia die in einer wilden Ehe lebt,
dann bleibt ihr nur zu hoffen, das es wenigstens später ein ordentliches
(Mit/Teil)-erbe gibt, aus der sie dann ihren gesicherten Lebensunterhalt
bestreiten kann.Ich würde gerne meine langjährige Mia absichern, aber warum
sollte ich/sie auf die ihr zustehende W-Rente verzichten und stattdessen
mein eigenes Kapital einsetzen oder dieses unnötig erhöhen ?
Aber vielleicht wurde ja auch im Rahmen der Eheanbahnung (welcher Art
auch immer?) nie entsprechende "Aufklärungsarbeit" betrieben?
Wer weiß ,warum man in ländlichen Gebieten gar nicht so oft (neu)verheiratet
sein muß?...vielleicht weil man dann den Anspruch auf die einmal vorhandene
Witwenrente verspielt?