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Hi All,
Auf meinem Flug von HAM nach KUL mit der Emirates hab ich am 12.03 etwas Pech gehabt.
Wir standen schon auf dem Runway als der Pilot den Start abgebrochen hatte und wieder zum Terminal zurückrollte.
Später erfuhren wir dann, das es ein Triebwerksproblem gab.
Lange rede kurzer sinn, nach geschlagenen 6 Stunden Wartezeit am Schalter
bekam ich eine Übernachtung in Hamburg und ein anderes Flugticket mit dem ich am folgenden Tag
erst mit der Lufthansa nach London gebracht wurde und dann mit dem Anschlussflug mit Malaysian Airways
meine Reise fortsetzen konnte.
Nun gibt es ja die Europäische Bestimmung, das bei Verspätungen der Gesellschaften ein Schadensersatz
gezahlt werden muss. Gilt dies auch bei technischen defekten oder nur bei Überbuchungen?
cu Sausa
Auf meinem Flug von HAM nach KUL mit der Emirates hab ich am 12.03 etwas Pech gehabt.
Wir standen schon auf dem Runway als der Pilot den Start abgebrochen hatte und wieder zum Terminal zurückrollte.
Später erfuhren wir dann, das es ein Triebwerksproblem gab.
Lange rede kurzer sinn, nach geschlagenen 6 Stunden Wartezeit am Schalter
bekam ich eine Übernachtung in Hamburg und ein anderes Flugticket mit dem ich am folgenden Tag
erst mit der Lufthansa nach London gebracht wurde und dann mit dem Anschlussflug mit Malaysian Airways
meine Reise fortsetzen konnte.
Nun gibt es ja die Europäische Bestimmung, das bei Verspätungen der Gesellschaften ein Schadensersatz
gezahlt werden muss. Gilt dies auch bei technischen defekten oder nur bei Überbuchungen?
cu Sausa